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Änderung Aufwandsentschädigungssatzung

Angenommen11 Ja · 1 Nein · 2 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Mittelweser
Datum2026-06-24
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Sachverhalt: Zur Vorbereitung der neuen Kommunalwahlperiode ab dem 01.11.2026 hat die Verwaltung unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Entschädigungskommission die Aufwandsentschädigungssatzung überarbeitet. In der beigefügten Synopse sind alle verwaltungsseitig vorgeschlagenen Anpassungen dargestellt und ausgeführt. Dabei wurde darauf geachtet, dass die Prozesse nicht zu bürokratisch sind und von der Verwaltung ohne große Mehrarbeit umgesetzt werden können. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Stolzenau beschließt die Satzung der Gemeinde Stolzenau über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen sowie die Erstattung des Verdienstausfalls und der Reisekosten bei ehrenamtlicher Tätigkeit (Aufwandsentschädigungssatzung).

Text aus PDF extrahiert