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Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 28 "Bei den Hellbergen IV"
Angenommen11 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Mittelweser |
| Datum | 2026-06-23 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
Mit Satzungsbeschluss vom 19.03.2026 wurde der Bebauungsplan Nr. 28 "Bei den Hellbergen IV" rechtskräftig. Dieser Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Innenentwicklung) aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann ein Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst werden, wenn ein Bebauungsplan der Innenentwicklung von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht. Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Landesbergen wird daher im Sinne der Darstellungen der geplanten Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Bei den Hellbergen IV“ im Wege der Berichtigung nach § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst.
Beschlussvorschlag:
Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB beschlossen.
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