Startseite › Samtgemeinde Mittelweser › Antrag
Fortführung "Kommunaler Innenentwicklungsfonds"
Angenommen12 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Mittelweser |
| Datum | 2026-06-15 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
Nachdem der Landkreis Nienburg/Weser in den Jahren 2016 bis 2019 gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und im Verbund mit dem Landkreis Gifhorn, dem Regionalverband Großraum Braunschweig und der Universität Göttingen ein neues Instrument zur Finanzierung von Innenentwicklungsmaßnahmen erarbeitet hat, wurde zum 01.01.2020 der Kommunale Innenentwicklungsfonds (KIF) als eine regionale Kooperation zur Stärkung der Gesamtregion durch Abschluss einer mandatierenden Zweckvereinbarung gegründet.
Der KIF ist eine regionale Einrichtung, in den die kommunalen Partner und der Landkreis Nienburg/Weser einzahlen.
Zum 01.01.2024 ist der Flecken Steyerberg dem Kommunalen Innenentwicklungsfonds beigetreten.
Die Laufzeit des Kommunalen Innenentwicklungsfonds endet, nach einjähriger Verlängerung, zum 31.12.2026.
Im Rahmen von Workshops und der Evaluation zeigte sich das Engagement den KIF über die o. g. Laufzeit hinweg fortzuführen. Hierfür bedarf es eines öffentlich-rechtlichen Vertrages[1] (als Anlage beigefügt). Für eine nahtlose Fortführung des KIF ist dieser öffentlich-rechtliche Vertrag zwingend zum 01.01.2027 in Kraft zu setzen.
Neben dem öffentlich-rechtlichen Vertrag erfolgte aufgrund der Erfahrungen eine umfassende Überarbeitung der Förderbestimmungen, des Antragsformular einschließlich Ausfüllhilfe und des Bewertungsbogens.
Inhaltlich erfolgten Veränderungen bezüglich der Laufzeit, den übergeordneten Qualitätskriterien, der Konkretisierung der Ziele in den Handlungsfeldern, die Einführung eines neuen Bonuskriteriums „Klimaschutz und Klimaanpassung“ und die Einführung einer Staffelung der Förderquoten. Zudem wurde die Option implementiert – nach jährlichem Mehrheitsbeschluss durch das Bewertergremium – ein Lokalbudget zur Verfügung zu stellen.
Die Geschäftsführung wird weiterhin dem Landkreis Nienburg/Weser übertragen.
Der Landkreis wird den KIF weiterhin finanziell unterstützen. Er wird in gleicher Höhe zu den Beiträgen, die durch die teilnehmenden Städte und Gemeinden in den Jahren 2027 bis 2033 geleistet werden, einzahlen.
Die Bereitstellung der Mittel erfolgt mit Beschluss über die jeweilige Haushaltssatzung.
Anlage zur Beschlussvorlage
Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages
mit Anlage A „Bestimmung über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der kommunalen Innenentwicklung im Landkreis Nienburg/Weser (Förderrichtlinie)
einschließlich Anhang 1 „Projektantrag“
Anhang 2 „beispielhafter Bewertungsbogen“
[1] Die bestehende mandatierende Zweckvereinbarung wird hierdurch nach entsprechender Mitteilung durch das Niedersächsische Innenministerium ersetzt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Husum verpflichtet sich mit jährlichen Finanzierungsbeiträgen die Arbeit des Fonds ab dem Jahr 2027 zu unterstützen. Die Finanzierungsbeiträge entsprechen in den Jahren 2027 bis 2033 bis zu einem Prozent Höhe der Kreisumlage. Berechnungsgrundlage ist jeweils die Kreisumlage des Vorvorjahres aufgerundet auf volle Hundert.
Text aus PDF extrahiert