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Antrag der CDU-Fraktion vom 10.08.2025
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Swisttal |
| Datum | 2025-09-02 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Fachbereich:FG-II/2 Soziale Leistungen / Senioren / Inklusion / Kinder und Jugend / Sport
Gemeinde Swisttal
Die Bürgermeisterin
B E S C H L U S S V O R L A G E
V/2020/1106
Beratungsfolge: Termin Entscheidung Öffentl.
Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuss 02.09.2025 Vorberatung Ö
Rat der Gemeinde Swisttal 09.09.2025 Entscheidung Ö
Tagesordnungspunkt:
Antrag der CDU-Fraktion vom 10.08.2025
Beschlussvorschlag:
Der Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuss empfiehlt dem Rat, die Schaffung weiterer
Unterbringungskapazitäten im Rückbereich der Kölner Straße 105 unter Berücksichtigung
der erforderlichen Haushaltsmittel zu prüfen.
Sachverhalt:
Die Verwaltung teilt mit, dass ein deutlicher Rückgang der Asylanträge in Deutschland zu
verzeichnen ist, dies jedoch nur bedingt für die konkreten Zuweisungszahlen in die
Gemeinde Swisttal ausschlaggebend ist.
Die bundesweit geltende Aufnahmeverpflichtung für Asylsuchende richtet sich nach dem
sogenannten Königsteiner Schlüssel. Hierbei wird eine Aufnahmequote für jedes Bundesland
errechnet. Diese Quote wird dann wiederum von der zuständigen Bezirksregierung in
Arnsberg auf die Kommunen in NRW umgelegt.
Die Gemeinde Swisttal besitzt aktuell eine niedrige Erfüllungsquote im Vergleich in NRW
(FlüAG 88,10 / 39,19 Wohnsitzauflage - Stand 17.08.2025). Die Ursache für die niedrigen
Erfüllungsquoten liegen dabei hauptsächlich in der Flut im Jahr 2021 begründet. Hierdurch
kam es in den Hochphasen des Asylaufkommens zu einer Aussetzung von Zuweisungen in
die flutbetroffenen Kommunen. Zwischenzeitlich wurden diese Sonderregelungen
weitestgehend aufgehoben. Die aktuelle Gesamtaufnahmeverpflichtung liegt bei 172
Personen (Stand 17.08.2025).
Im laufenden Jahr wurden der Gemeinde Swisttal bisher 107 Personen zugewiesen.
Demgegenüber stehen 33 Abgänge (Abschiebungen, Umzüge, etc.).
Ein Rückgang der Zuweisungszahlen ist aktuell nicht zu verzeichnen. Stattdessen muss
vorerst von weiteren Zuweisungen ausgegangen werden, da Swisttal aufgrund der niedrigen
Erfüllungsquoten vorranging zur Aufnahme verpflichtet ist. Ein möglicher Rückgang der
Zuweisungen wird aufgrund des Quotensystems und der derzeitigen Erkenntnisse daher erst
mittelfristig erwartet.
Im Rahmen einer Brandverhütungsschau 2024 wurden für die Asylunterkunft Kölner Straße
105 in Swisttal-Heimerzheim Mängel festgestellt, die bei einer weiteren Belegung und
Nutzung der Gebäude als Flüchtlingsunterkunft durch die Gemeinde baulich und
organisatorisch behoben werden mussten. Verschiedene Mängelpunkte wurden kurzfristig
und mit einem vertretbaren finanziellen Aufwand erledigt, so dass eine weitere Nutzung
durch die Bauaufsichtsbehörde zugesagt wurde. Für die weiteren erforderlichen und sehr
umfangreichen baulichen Sanierungsmaßnahmen einschließlich Planungskosten und die
Erarbeitung eines entsprechenden Brandschutzkonzeptes wurde ein Kostenansatz von 1,2
Mio. Euro veranschlagt. Diese Mittel hatte die Gemeinde Ende 2024 in die Beratungen zum
Doppelhaushalt 2025/2026 entsprechend eingebracht.
Der Rat der Gemeinde Swisttal hatte daraufhin in seiner Sitzung am 01.04.2025
beschlossen, dass neben der geplanten Sanierung des Objekts „Kölner Straße 105“ auch
andere Alternativen, wie z.B. Abriss u. Neubau oder die Anmietung einer
Flüchtlingsunterkunft untersucht werden sollte. Dies wurde im Rahmen einer
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung untersucht. In der Sitzung des Rates am 24. Juni 2025 wurde
daraufhin beschlossen, dass an dem Gebäude keine Brandschutzsanierung mehr
durchgeführt werden sollte und stattdessen das Gebäude abgerissen und an gleicher Stelle
ein Neubau entstehen soll. Im Haushaltsplan der Gemeinde wurde die Maßnahme (Neubau)
mit Planungsmitteln (Objektplanung) in 2026, Fachplanung mit Abrissplanung in 2027 sowie
die Neubaukosten in 2028 und 2029 veranschlagt.
Aufgrund der v.g. Beschlusslage im Rat und durch die bisher schon durchgeführten
Maßnahmen an der Asylunterkunft „Kölner Straße 105“ - insbesondere die Maßnahmen zur
Reduzierung der Belegungszahl, Verbreiterung der Feuerwehrzufahrt/-durchfahrt sowie die
Sicherung und Ertüchtigung der zweiten Rettungswege (Gerüsttreppen) – hat die Verwaltung
nochmal bei der Bauaufsicht angefragt, ob die derzeitige Unterbringung der Flüchtlinge in
der „Kölner Straße 105“ bis zum geplanten Zeitpunkt des Abrisses des Gebäudes
(voraussichtlich Ende 2027/Anfang 2028) weiterhin als Flüchtlingsunterkunft genutzt werden
kann.
Mit Schreiben vom 05.08.2025 teilte die Bauaufsicht der Gemeinde mit, dass aufgrund der
erneuten Anfrage der Verwaltung nochmals ein erneuter Ortstermin der
Brandschutzdienststelle stattgefunden hat. Im Ergebnis wurde festgestellt, das verschiedene
Mängelpunkte behoben sind und aus dem damaligen Brandschutzprotokoll die Punkte 7 und
8 (zum Teil) noch offen sind und das auf die Ausräumung der noch offenen Mängel nicht auf
unbestimmte Zeit verzichtet werden kann. Im Einzelnen sind das folgende Maßnahmen:
Die qualitative Ausführung der Abtrennung zwischen Treppenraum/Wohnung und
Treppenraum/Kellergeschoss (Vorderhaus, Haus 1) ist herzustellen; die Öffnung für
die Brandschutztüre aus dem KG in die erdgeschossige Wohnung ist dauerhaft
feuerbeständig abzumauern.
Der Bypass über den Versorgungsschacht (Bodenkanal) — für beide Häuser ist
brandschutztechnisch abzuschotten
Derzeit werden durch die Verwaltung für die v.g. Maßnahmen Kostenangebote eingeholt. Zur
Zeit geht die Verwaltung davon aus, dass diese Kosten und damit das Invest für die weitere
Nutzung der Flüchtlingsunterkunft bis mindestens Anfang 2028 im Verhältnis steht und dass
nach Abschluss der Arbeiten und damit der Behebung der mit Schreiben vom 05.08.2025
geforderten Mängel sowie einer erneuten Begehung durch die Brandschutzstelle einer
weiteren Nutzung bis Anfang 2028 zugestimmt wird.
Die Verwaltung wird die Entwicklung der Neuzuweisungen und möglicher Wegzüge
engmaschig beobachten und die Unterbringungssituation regelmäßig einer Neubewertung
unterziehen. Projekte zur Schaffung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten sollen nur
angepasst an die tatsächliche Bedarfssituation weiterverfolgt werden.
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