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Antrag der CDU-Fraktion vom 10.08.2025

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeSwisttal
Datum2025-09-09
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Fachbereich:FG-II/2 Soziale Leistungen / Senioren / Inklusion / Kinder und Jugend / Sport Gemeinde Swisttal Die Bürgermeisterin B E S C H L U S S V O R L A G E V/2020/1106 Beratungsfolge: Termin Entscheidung Öffentl. Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuss 02.09.2025 Vorberatung Ö Rat der Gemeinde Swisttal 09.09.2025 Entscheidung Ö Tagesordnungspunkt: Antrag der CDU-Fraktion vom 10.08.2025 Beschlussvorschlag: Der Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuss empfiehlt dem Rat, die Schaffung weiterer Unterbringungskapazitäten im Rückbereich der Kölner Straße 105 unter Berücksichtigung der erforderlichen Haushaltsmittel zu prüfen. Sachverhalt: Die Verwaltung teilt mit, dass ein deutlicher Rückgang der Asylanträge in Deutschland zu verzeichnen ist, dies jedoch nur bedingt für die konkreten Zuweisungszahlen in die Gemeinde Swisttal ausschlaggebend ist. Die bundesweit geltende Aufnahmeverpflichtung für Asylsuchende richtet sich nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel. Hierbei wird eine Aufnahmequote für jedes Bundesland errechnet. Diese Quote wird dann wiederum von der zuständigen Bezirksregierung in Arnsberg auf die Kommunen in NRW umgelegt. Die Gemeinde Swisttal besitzt aktuell eine niedrige Erfüllungsquote im Vergleich in NRW (FlüAG 88,10 / 39,19 Wohnsitzauflage - Stand 17.08.2025). Die Ursache für die niedrigen Erfüllungsquoten liegen dabei hauptsächlich in der Flut im Jahr 2021 begründet. Hierdurch kam es in den Hochphasen des Asylaufkommens zu einer Aussetzung von Zuweisungen in die flutbetroffenen Kommunen. Zwischenzeitlich wurden diese Sonderregelungen weitestgehend aufgehoben. Die aktuelle Gesamtaufnahmeverpflichtung liegt bei 172 Personen (Stand 17.08.2025). Im laufenden Jahr wurden der Gemeinde Swisttal bisher 107 Personen zugewiesen. Demgegenüber stehen 33 Abgänge (Abschiebungen, Umzüge, etc.). Ein Rückgang der Zuweisungszahlen ist aktuell nicht zu verzeichnen. Stattdessen muss vorerst von weiteren Zuweisungen ausgegangen werden, da Swisttal aufgrund der niedrigen Erfüllungsquoten vorranging zur Aufnahme verpflichtet ist. Ein möglicher Rückgang der Zuweisungen wird aufgrund des Quotensystems und der derzeitigen Erkenntnisse daher erst mittelfristig erwartet. Im Rahmen einer Brandverhütungsschau 2024 wurden für die Asylunterkunft Kölner Straße 105 in Swisttal-Heimerzheim Mängel festgestellt, die bei einer weiteren Belegung und Nutzung der Gebäude als Flüchtlingsunterkunft durch die Gemeinde baulich und organisatorisch behoben werden mussten. Verschiedene Mängelpunkte wurden kurzfristig und mit einem vertretbaren finanziellen Aufwand erledigt, so dass eine weitere Nutzung durch die Bauaufsichtsbehörde zugesagt wurde. Für die weiteren erforderlichen und sehr umfangreichen baulichen Sanierungsmaßnahmen einschließlich Planungskosten und die Erarbeitung eines entsprechenden Brandschutzkonzeptes wurde ein Kostenansatz von 1,2 Mio. Euro veranschlagt. Diese Mittel hatte die Gemeinde Ende 2024 in die Beratungen zum Doppelhaushalt 2025/2026 entsprechend eingebracht. Der Rat der Gemeinde Swisttal hatte daraufhin in seiner Sitzung am 01.04.2025 beschlossen, dass neben der geplanten Sanierung des Objekts „Kölner Straße 105“ auch andere Alternativen, wie z.B. Abriss u. Neubau oder die Anmietung einer Flüchtlingsunterkunft untersucht werden sollte. Dies wurde im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung untersucht. In der Sitzung des Rates am 24. Juni 2025 wurde daraufhin beschlossen, dass an dem Gebäude keine Brandschutzsanierung mehr durchgeführt werden sollte und stattdessen das Gebäude abgerissen und an gleicher Stelle ein Neubau entstehen soll. Im Haushaltsplan der Gemeinde wurde die Maßnahme (Neubau) mit Planungsmitteln (Objektplanung) in 2026, Fachplanung mit Abrissplanung in 2027 sowie die Neubaukosten in 2028 und 2029 veranschlagt. Aufgrund der v.g. Beschlusslage im Rat und durch die bisher schon durchgeführten Maßnahmen an der Asylunterkunft „Kölner Straße 105“ - insbesondere die Maßnahmen zur Reduzierung der Belegungszahl, Verbreiterung der Feuerwehrzufahrt/-durchfahrt sowie die Sicherung und Ertüchtigung der zweiten Rettungswege (Gerüsttreppen) – hat die Verwaltung nochmal bei der Bauaufsicht angefragt, ob die derzeitige Unterbringung der Flüchtlinge in der „Kölner Straße 105“ bis zum geplanten Zeitpunkt des Abrisses des Gebäudes (voraussichtlich Ende 2027/Anfang 2028) weiterhin als Flüchtlingsunterkunft genutzt werden kann. Mit Schreiben vom 05.08.2025 teilte die Bauaufsicht der Gemeinde mit, dass aufgrund der erneuten Anfrage der Verwaltung nochmals ein erneuter Ortstermin der Brandschutzdienststelle stattgefunden hat. Im Ergebnis wurde festgestellt, das verschiedene Mängelpunkte behoben sind und aus dem damaligen Brandschutzprotokoll die Punkte 7 und 8 (zum Teil) noch offen sind und das auf die Ausräumung der noch offenen Mängel nicht auf unbestimmte Zeit verzichtet werden kann. Im Einzelnen sind das folgende Maßnahmen:  Die qualitative Ausführung der Abtrennung zwischen Treppenraum/Wohnung und Treppenraum/Kellergeschoss (Vorderhaus, Haus 1) ist herzustellen; die Öffnung für die Brandschutztüre aus dem KG in die erdgeschossige Wohnung ist dauerhaft feuerbeständig abzumauern.  Der Bypass über den Versorgungsschacht (Bodenkanal) — für beide Häuser ist brandschutztechnisch abzuschotten Derzeit werden durch die Verwaltung für die v.g. Maßnahmen Kostenangebote eingeholt. Zur Zeit geht die Verwaltung davon aus, dass diese Kosten und damit das Invest für die weitere Nutzung der Flüchtlingsunterkunft bis mindestens Anfang 2028 im Verhältnis steht und dass nach Abschluss der Arbeiten und damit der Behebung der mit Schreiben vom 05.08.2025 geforderten Mängel sowie einer erneuten Begehung durch die Brandschutzstelle einer weiteren Nutzung bis Anfang 2028 zugestimmt wird. Die Verwaltung wird die Entwicklung der Neuzuweisungen und möglicher Wegzüge engmaschig beobachten und die Unterbringungssituation regelmäßig einer Neubewertung unterziehen. Projekte zur Schaffung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten sollen nur angepasst an die tatsächliche Bedarfssituation weiterverfolgt werden.

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