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Anbau/Erweiterung der Grundschule Osloß; hier: Weitere Vorgehensweise zur Vorlage SG/2025/087 und SG/2026/021
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Boldecker Land |
| Datum | 2026-06-23 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Samtgemeinde Boldecker Land beschließt:
Die Umsetzung der Variante B – Gesamtauslagerung in eine Interimslösung auf Ausweichgrundstück zu den dargestellten Kostenansätzen von brutto ca. 850.850,00 EUR. Die dargestellten Kostenansätze beruhen auf vergleichbaren, bereits abgeschlossenen Bauvorhaben sowie auf dem aktuellen Kenntnisstand. Sie dienen der grundsätzlichen Einordnung der Varianten zueinander und stellen noch keine abschließende Kostenberechnung dar.
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Interimslösung mit 7 allgemeinen Unterrichtsräumen
alle erforderlichen Planungsschritte (öffentliche Ausschreibungen/Vergaben etc.) in die Wege zu leiten,
die Genehmigungsfähigkeit der Interimslösung (Bearbeitung + Einreichung Bauantrag) in die Wege zu leiten und
einen belastbaren Termin- und Kostenrahmen zu erarbeiten.
Nach erfolgter Ausschreibung und Beauftragung an den wirtschaftlichsten Bieter wird die Verwaltung eine Mitteilungsvorlage generieren und die Kosten transparent darlegen.
Sachverhalt:
Für die Erweiterung und Sanierung der Grundschule Osloß wurde ein Architektenwettbewerb durchgeführt. Die Verträge mit allen beteiligten Planungsbüros wurden inzwischen abgeschlossen. Im Rahmen des Wettbewerbs hatte sich das Entscheidungsgremium unter anderem für den Siegerentwurf ausgesprochen, um eine mögliche Interimslösung (z. B. Aufstellung von Schulcontainern) zu vermeiden.
Auch die Verwaltung ist im bisherigen Verfahren davon ausgegangen, dass die Maßnahme ohne eine Interimslösung umsetzbar ist. Diese Einschätzung beruhte auf den Annahmen und Zielsetzungen des Architektenwettbewerbs sowie der damaligen Bewertung des Siegerentwurfs, der ausdrücklich auch unter dem Gesichtspunkt ausgewählt wurde, eine Auslagerung des Schulbetriebs zu vermeiden.
Erst im Zuge der vertiefenden Betrachtung nach Abschluss der Verträge mit den Planungsbüros und der ersten gemeinsamen Baubesprechungen mit allen Planungsbeteiligten wurde deutlich, dass sich die tatsächlichen organisatorischen, sicherheitstechnischen und baulogistischen Rahmenbedingungen erheblich komplexer darstellen als ursprünglich angenommen, sodass die Verwaltung von dieser Entwicklung – ebenso wie die politischen Gremien – in dieser Deutlichkeit nicht ausgegangen ist.
Im Zuge der ersten Baubesprechungen mit allen Planungsbeteiligten hat sich herausgestellt, dass der laufende Schulbetrieb im Bestandsgebäude während der Bauphase erhebliche organisatorische, funktionale und sicherheitstechnische Herausforderungen mit sich bringt. Eine Bauausführung bei gleichzeitigem Schulbetrieb ist aus heutiger Sicht mit erheblichen Risiken verbunden.
Die Planungsbeteiligten kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass eine temporäre Auslagerung des Schulbetriebs in eine Interimslösung – vorzugsweise in Form einer Containerschule – eine praktikable und bewährte Lösung darstellt. Diese würde sowohl den Planungs- und Bauablauf als auch den Schulalltag deutlich erleichtern.
Vor diesem Hintergrund wurde eine Gegenüberstellung der Varianten Bauen in mehreren Bauabschnitten bei laufendem Betrieb und Interimsunterbringung des Schulbetriebs erarbeitet.
Diese ist den Ausführungen der Planungsbeteiligten als Anlage nichtöffentlich beigefügt.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass das Planen und Bauen in Bauabschnitten zeit- und kostenintensiver sind, da über den regulären Planungsprozess hinaus Schnittstellen, Zwischenzustände und Provisorien detailliert geplant, abgestimmt und umgesetzt werden müssen.
Solche Risiken führen erfahrungsgemäß zu Terminverzögerungen und erheblichen Kostensteigerungen.
Unter der Annahme, dass nach Fertigstellung des Erweiterungsgebäudes der Bestand zur Sanierung freigezogen werden kann, verlängert sich die Gesamtbauzeit gegenüber einer durchgängigen Bauausführung erheblich. Während der gesamten Bauzeit wären zudem immer wieder nur Teilbereiche des Gebäudes nutzbar, was zu dauerhaften funktionalen Einschränkungen und einem hohen organisatorischen Mehraufwand für Schule und Verwaltung führt.
Aufgrund der baulichen Verzahnung – insbesondere des eingeschossigen Verbindungsbaus zwischen dem Bestandsgebäude und dem zweigeschossigen Neubau – ist bei einer Bauabschnittsbildung mit erheblichen konstruktiven Mehraufwendungen zu rechnen, die eine separate Planung erforderlich machen.
Darüber hinaus ist bei Arbeiten im Bestand grundsätzlich mit schadstoffbelasteten Baustoffen (z. B. Asbest) zu rechnen. Die Verwaltung hat entsprechende Beprobungen veranlasst, um Klarheit über die seinerzeit verwendeten Baustoffe zu erlangen. Dies stellt einen weiteren Risikofaktor für einen Bau im laufenden Betrieb dar.
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass das Raumprogramm der Schule funktional nur im Zusammenhang vollständig nutzbar ist. Die für den Neubau erforderlichen Abbruchmaßnahmen am Bestandsgebäude greifen unmittelbar in die Grundfunktionalität (u. a. Sanitärräume, Eingangsbereiche, Sekretariat, Schulleitung) ein und müssten durch zusätzliche – teilweise bauliche – Provisorien kompensiert werden.
Zusammenfassend ist zum derzeitigen Kenntnisstand festzustellen, dass eine Baumaßnahme im laufenden Schulbetrieb ohne eine Interimslösung nicht zu empfehlen und – wenn überhaupt – nur mit erheblichen Risiken umsetzbar ist. Ohne eine konkrete Ausweich- bzw. Weiternutzungsplanung lassen sich die Auswirkungen auf Kosten, Termine und den Schulbetrieb derzeit nicht belastbar bewerten.
Aus diesem Grund hat die Verwaltung mit Vorlage SG/2026/021 (nichtöffentliche Vorlage) vorgeschlagen, zunächst Gespräche mit der Gemeinde Osloß über die mögliche Bereitstellung eines Grundstücks für eine Interimslösung aufzunehmen.
Eine geeignete Fläche wurde seitens der Gemeinde Osloß angeboten (E-Mailanfrage + Protokollnotiz VA ist als Anlage nichtöffentlich beigefügt). Auf dieser Grundlage haben die Planungsbeteiligten eine verbindlichere Planung erstellt und die Kosten sowie terminlichen Auswirkungen eines Bauens im Bestand gegenüber einer Teil- oder Gesamtauslagerung des Schulbetriebs ermittelt.
Die dargestellten Kostenansätze beruhen auf vergleichbaren, bereits abgeschlossenen Bauvorhaben sowie auf dem aktuellen Kenntnisstand. Sie dienen der grundsätzlichen Einordnung der Varianten zueinander und stellen noch keine abschließende Kostenberechnung dar.
Zusammenfassung der Kostenansätze (Planungskosten Gebäude, TGA, Freianlagen):
Variante A – Bauen in Bauabschnitten (laufender Betrieb)
Gebäudeplanung ca. 416.000 €
Fachplanung TGA ca. 110.000 €
Unsicherheitszuschlag TGA (50 %) ca. 41.500 €
Freianlagenplanung ca. 222.000 €
Summe netto ca. 789.500 €
Summe brutto ca. 939.500 €
Zusätzlicher Kostenrahmen für Containerlösung (Teilauslagerung, ca. 18 Module, 30 Monate Vorhaltung):
ca. 416.000 € netto / ca. 495.000 € brutto
Weitere Unsicherheitsfaktoren (u.a. Provisorien, Brandschutz, verlängerte Baustelleneinrichtung, zusätzliche Prüfungen):
ca. 83.000 € netto / ca. 99.000 € brutto
Veranschlagte Bauzeit: mindestens ca. 2,5 Jahre
(zzgl. Verlängerungsrisiko durch Zwischenzustände, Schnittstellenproblematik und Bauablaufstörungen)
Variante B – Interimslösung auf Ausweichgrundstück
Gebäudeplanung ca. 407.000 €
Fachplanung TGA ca. 80.000 €
Freianlagenplanung ca. 228.000 €
Summe netto ca. 715.000 €
Summe brutto ca. 850.850 €
Containerlösung (Gesamtauslagerung, ca. 36 Module, 18 Monate Vorhaltung):
ca. 407.000 € netto / ca. 484.500 € brutto
Technische Infrastruktur (je nach Anschlussvariante Trinkwasser 1a/1b):
ca. 61.000 € – 80.000 € netto
Veranschlagte Bauzeit: ca. 1,5 Jahre
Bewertung der Varianten:
Variante A – Bauen im laufenden Betrieb
-längere Gesamtbauzeit
-komplexe Bauabläufe durch Zwischenzustände
-erhöhte Anforderungen an Brandschutz und Rettungswege
-erhebliche technische Provisorien (Elektro, Abwasser, Trinkwasser, Heizung)
-höhere Koordinations- und Störanfälligkeit
-erhöhtes Risiko für Bauzeitverlängerungen und Kostensteigerungen
Insbesondere die eingeschränkten Arbeits- und Zugänglichkeiten, die notwendige Aufrechterhaltung des Schulbetriebs sowie unvorhersehbare Befunde im Bestand führen zu einem deutlich höheren Projektrisiko.
Variante B – Interimslösung auf Ausweichgrundstück
-Umsetzung in einem Bauabschnitt
-deutlich kürzere Bauzeit
-geringere Schnittstellenproblematik
-weniger bauliche Zwischenzustände
-reduzierte Bauablaufstörungen
-bessere Planbarkeit
Voraussetzung ist die technische und genehmigungsrechtliche Sicherstellung der Medienanschlüsse sowie die haushaltsrechtliche Absicherung der Interimslösung.
Gesamtabwägung:
Nach aktueller Einschätzung sind die reinen Planungskosten beider Varianten vergleichbar.
Die Risiken hinsichtlich Bauzeitenverlängerung, Bauablaufstörungen und daraus resultierender Mehrkosten werden bei Variante A jedoch deutlich höher eingeschätzt.
Unter Berücksichtigung
der kürzeren Bauzeit,
der besseren Planbarkeit,
der geringeren Schnittstellen- und Störanfälligkeit sowie
der insgesamt kalkulierbareren Risikolage
empfiehlt die Verwaltung die Umsetzung der Variante B – Gesamtauslagerung in eine Interimslösung auf Ausweichgrundstück.
Darüber hinaus haben schon die ersten Abstimmungen mit dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) stattgefunden. Das RLSB hat sich bezüglich der Gestaltung und Raumverteilung „positiv“ zurückgemeldet.
Die offenen Fragen/Anmerkungen vom RLSB wurden bei einem gemeinsamen Termin mit allen Planungsbeteiligten erörtert, geprüft und anschließend in das Interimsquartier eingearbeitet.
Der Antrag auf die Benehmens-Herstellung gemäß § 108 II Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) wird vom FB V – Bildung und Soziales am 29. Mai 2026 eingereicht.
Es wird gebeten, der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Patrick Rymas
Samtgemeindebürgermeister
Text aus PDF extrahiert