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Erneuerung der Außenspielgeräte in der Grundschule Weyhausen
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Boldecker Land |
| Datum | 2026-06-23 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Samtgemeinde Boldecker Land beschließt, den Auftrag für die Lieferung und Montage der Außenspielgeräte für die Grundschule Weyhausen nach Abschluss des Vergabeverfahrens an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Delle & Heinemann Garten- und Landschaftsbau, zu einer Brutto-Auftragssumme von 55.961,57 EUR (47.026,53 EUR netto) zu vergeben.
Zudem stimmt der Samtgemeindeausschuss der Umsetzung der Maßnahme in den Herbstferien zu.
Sachverhalt:
Für die Grundschule Weyhausen ist die Beschaffung von neuen Spielgeräten für den Schulhof geplant. Für das Vorhaben steht ein Budget von 80.000,00 EUR im Haushalt zur Verfügung. Dieses umfasst sowohl die Neuanschaffung eines Hauptspielgeräte als auch die Überarbeitung bzw. den Abtrag eines bestehenden Spielhügels.
Neben dem Kernprojekt besteht zusätzlicher Handlungsbedarf bei weiteren Spielgeräten auf dem Schulhof:
Eine dreiwändige Boulderwand weist erhebliche Instabilität auf
Die Holzpfosten zweiter Turnstangen zeigen deutliche Materialermüdung
Da die Geräte aus Sicherheitsgründen mittelfristig gesperrt werden müssen, strebt die Schulleitung einen Ersatz durch eine Schaukel, eine Stehwippe und ein Karussell an.
Auf Grundlage von Internetrecherchen und Erfahrungswerten wurden die Gesamtkosten im Vorfeld auf ca. 56.000,00 EUR brutto geschätzt (inkl. Montage, Baustellenpauschale, TÜV-Abnahme und Fracht). Die geplante Maßnahme liegt damit innerhalb des Budgets von 80.000,00 EUR. Es verbleibt ein finanzieller Puffer für unvorhergesehene Mehraufwände oder notwendige Anpassungen.
Zur Sicherheit des Wettbewerbs wurde eine Öffentliche Ausschreibung unter dem Aktenzeichen 26-130-R-BoldLand-L durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgt am 13.05.2026 auf der Vergabeplattform sowie auf der Homepage des Landkreises Gifhorn.
Die Angebotsfrist endete am 09.06.2026 um 10:29Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt gingen drei Angebote fristgerecht ein. Die formale, rechnerische und fachliche Prüfung durch die Zentrale Vergabestelle ergab keine Ausschlussgründe. Alle Bieter sind fachkundig und qualifiziert.
Die rechnerische Auswertung stellt sich wie folgt dar (nach Preis sortiert):
Delle & Heinemann Garten- und Landschaftsbau
47.026,53 EUR netto / 55.961,57 EUR brutto
Hoppe Garten und Landschaftsbau
58.873,67 EUR netto / 64.109,67 EUR brutto
Grewe Wolfsburg GmbH
61.356,58 EUR netto / 73.014,33 EUR brutto
Das Angebot der Firma Delle & Heinemann Garten- und Landschafsbau ist das preisgünstigste Angebot. Es erfüllt alle geforderten Kriterien der Leistungsbeschreibung vollumfänglich und ist somit das wirtschaftlichste Angebot.
Da die Zuschlagserteilung erst zu Beginn der Sommerferien möglich ist, muss die bauliche Umsetzung auf die Herbstferien 2026 verlegt werden. Die Fundamente benötigen eine Aushärtezeit von 4-6 Wochen, weshalb für diesen Zeitraum eine großzügige Absperrung vorzusehen ist, um den Schulbetrieb nicht zu beeinträchtigen.
Es wird gebeten, der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Patrick Rymas
Samtgemeindebürgermeister
Text aus PDF extrahiert