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Einrichtung einer offenen Ganztagsschule in der Grundschule Weyhausen
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Boldecker Land |
| Datum | 2026-06-23 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Samtgemeinde Boldecker Land stimmt der Einrichtung einer offenen Ganztagsgrundschule in der Grundschule Weyhausen zum 01.08.2027 zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag in Zusammenarbeit mit der Schulleitung der Grundschule beim RLSB zu stellen.
Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Ganztagsangebots als Kooperationspartner der Grundschule Weyhausen beauftragt. Hierfür soll das bestehende Hortpersonal unter Beibehaltung der bisherigen Konditionen eingesetzt werden.
Sachverhalt:
Der Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2026/2027 für die ersten Klassen in Grundschulen, aufwachsend für alle Klassen 1 bis 4 bis zum Schuljahr 2029/2030, ist in § 24 Abs. 4 SGB VIII geregelt. Dieser Rechtsanspruch umfasst eine achtstündige Betreuung an 5 Tagen die Woche. Mögliche Formen sind hier die drei Ganztagsschulformen offen, teilgebunden und gebunden. Eine Teilnahme an der Ganztagsbetreuung im Rahmen einer Ganztagsschule ist kostenfrei. Das warme Mittagessen ist von der Kostenfreiheit ausgenommen.
Bisher wird an der Grundschule Weyhausen eine kostenpflichtige Hortbetreuung angeboten. Mit Vorlagen SG/2025/090 und SG/2026/019 beschloss der Rat der Samtgemeinde Boldecker Land den Rechtsanspruch für die Erstklasskinder der Grundschule Weyhausen des Schuljahres 2026/2027 durch eine Kostenfreiheit im Hort Weyhausen sicherzustellen.
Die Anmeldezahlen der Horte für das Schuljahr 2026/2027 zeigten deutlich, dass dieses Vorgehen im Schuljahr 2027/2028 nicht erneut durchführbar ist. Mit Abschluss der Jugendhilfevereinbarung über die Förderung von Grundschulkindern in Tageseinrichtungen im Rahmen des gesetzlichen Anspruchs nach § 24 Abs. 4 SGB VIII (vgl. Vorlage SG/2026/012) hat der Landkreis Gifhorn als grds. für die Ganztagsbetreuung zuständiger örtlicher Träger der Jugendhilfe diese Aufgabe für die Schulkinder des Boldecker Landes an die Samtgemeinde Boldecker Land übertragen.
Die zuständigen schulischen Gremien der Grundschule Weyhausen haben die Einrichtung einer offenen Ganztagsgrundschule am 27.05.2026 beschlossen. Es wurde bewusst die Form des offenen Ganztagsangebots gewählt, da die Schulkinder so an bis zu fünf Schultagen das Nachmittagsangebot des Ganztags wahrnehmen können, dies aber nicht müssen. Unterricht findet nachmittags nicht statt.
Die Grundschule Weyhausen möchte die vom RLSB für den Ganztag zugewiesenen Stunden kapitalisieren, um die Samtgemeinde Boldecker Land als Kooperationspartner mit der Durchführung des Ganztags betrauen zu können. Bereits auf der Klausurtagung im November 2025 bestand Einigkeit darin, dass die Samtgemeinde Boldecker Land Kooperationspartner der Grundschule Weyhausen werden solle und mit dem bestehenden Hortpersonal den Ganztag sicherstellen solle.
Im weiteren Verlauf soll beim RLSB die Genehmigung gem. § 23 Abs. 1 NSchG für die Führung der Grundschule Weyhausen als offene Ganztagsgrundschule beantragt werden. Der Antrag und das dafür notwendige Konzept der Grundschule müssen dem RLSB spätestens zum 01.12. diesen Jahres zugegangen sein, damit die Grundschule Weyhausen zum Start des Schuljahres 2027/2028 als offene Ganztagsgrundschule geführt werden kann.
Es wird gebeten, der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Patrick Rymas
Samtgemeindebürgermeister
Text aus PDF extrahiert