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Entscheidung zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, BFG, CDU und FDP vom 21.04.2025 zur Durchführung einer Umfrage in der Bevölkerung der Stadt Goch zur Verbesserung der Jugendarbeit und Umsetzung von Handlungsempfehlungen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Goch |
| Datum | 2026-07-16 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadt Goch beschließt, die von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, BFG, CDU und FDP beantragte Bevölkerungsumfrage zur Jugendarbeit nicht durchzuführen. Grund sind geringe Rücklaufquoten bei bisherigen Umfragen, große Übereinstimmung mit bereits vorliegenden Ergebnissen und datenschutzliche Bedenken. Das Jugendamt wird stattdessen die beantragten Handlungsempfehlungen prüfen und ohne zusätzliche Ressourcen umsetzen, wenn sie in seinen Zuständigkeitsbereich fallen und bereits nicht umgesetzt werden.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Goch Beschlussdrucksache
Der Bürgermeister - öffentlich -
80/2026
Aktenzeichen IV.51
Federführende Abteilung Jugendamt
Datum 20.04.2026
Beratungsfolge Sitzungsdatum
Jugendhilfeausschuss 02.06.2026
Haupt- und Finanzausschuss 09.07.2026
Rat 16.07.2026
Ergebnisabgleich zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD,
BFG, CDU und FDP vom 21.04.2025 zur Durchführung einer Umfrage in der Bevölkerung der
Stadt Goch zur Verbesserung der Jugendarbeit und Umsetzung von begründeten
Handlungsempfehlungen
Beschlussvorschlag:
1. Die Umfrage in der Bevölkerung der Stadt Goch zur Verbesserung der Jugendarbeit (Anlage 2)
wird nicht durchgeführt.
2. Die begründeten Handlungsempfehlungen (Anlage 3) werden durch das Jugendamt geprüft und
umgesetzt, sofern sie nicht mit zusätzlichem finanziellen und personellem Einsatz auszuführen sind,
bereits umgesetzt werden oder nicht in den Zuständigkeitsbereich des öffentlichen
Jugendhilfeträgers fallen.
Begründung:
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 20.05.2025 wurde zum gemeinsamer Antrag der
Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, BFG, CDU und FDP vom 21.04.2025 zur Durchführung
einer Umfrage in der Bevölkerung der Stadt Goch zur Verbesserung der Jugendarbeit und
Umsetzung von begründeten Handlungsempfehlungen (Anlage 1) beraten und dem Rat einstimmig
empfohlen, zunächst die Ergebnisse der kreisweiten Umfrage aus 2025 abzuwarten, um diese
Ergebnisse zusammen mit den Ergebnissen der städtischen Umfrage aus dem Jahr 2024 mit den
Fragebögen aus dem Antrag der Fraktionen abzugleichen. Hierbei sollte u.a. geprüft werden, ob es
mögliche inhaltliche Deckungen gibt, Präzisierungen erforderlich seien oder Fragen entfallen
können. Dieser Beschlussempfehlung ist der Rat in seiner Sitzung vom 05.06.2025 gefolgt. In der
Anlage 1-3 ist der damalige gemeinsame Antrag nebst Anlagen noch einmal zu
Informationszwecken beigefügt.
1. Die Umfrage:
Die Jugendhilfeplanerin der Stadt Goch hat die Ergebnisse der kreisweiten Umfrage für Goch im
letzten Jugendhilfeausschuss am 05.03.2026 vorgestellt. Die Ergebnisse zeigen vor allem, dass es
trotz umfangreicher Werbung nur eine sehr geringe Bereitschaft gab sich an der Umfrage zu
beteiligen und die eingereichten Befragungen nur eine geringe Verwertbarkeit auswiesen. Eine
Vielzahl an Antworten war unbrauchbar (Beispiel: Was gefällt Dir nicht an Goch? – meine
Schwester). Diese Erkenntnis deckt sich mit der Erfahrung der städtischen Befragung aus 2024.
Es wurde in der Zwischenzeit ein Abgleich der Fragen aus den unterschiedlichen Befragungen mit
den im Antrag beigefügten Fragebögen vorgenommen. Die Alterskohorten unterschieden sich
maßgeblich voneinander, allerdings gibt es eine sehr große Übereinstimmung des Fragenkatalogs
mit den bereits durchgeführten Umfragen in der Altersgruppe 6 – 27 Jahren. Nur noch ein sehr
geringer Teil der gewünschten Fragen hat bislang keine Berücksichtigung gefunden.
Auch wenn die Altersgruppe der 0-5-Jährigen und 28-44-Jährigen bisher keine explizite
Berücksichtigung fand, lässt sich doch eine große Schnittmenge an Frageinhalten erkennen, die für
das Jugendamt und mögliche Umsetzungen in der Jugendhilfeplanung relevant ist.
In der Anlage 4 ist eine Gegenüberstellung der Fragen unter anderem in Bezug auf Relevanz und
Zuständigkeit des Jugendamtes dargestellt. Die grün markierten Fragen stellen hierbei die aus Sicht
der Verwaltung verbliebenen offenen Fragen dar, die für die Jugendhilfeplanung relevant sein
könnten. Die übrigen Fragen, die bisher keine Berücksichtigung fanden, bieten aus Sicht des
Jugendamtes wenig Mehrwert für die Jugendhilfeplanung. Es finden sich eine Vielzahl von Fragen
zu Themen wie Verkehr und Mobilität, Immobilien, Einzelhandelsversorgung, Wohnformen sowie
Seniorenfreundlichkeit, die eher in anderen Verwaltungsbereichen von Relevanz sind.
Die Verwaltung empfiehlt aus den nachfolgenden Gründen von einer weiteren Umfrage abzusehen:
• Die zu erwartende Rücklaufquote und Verwertbarkeit der Antworten ist gering.
•
• Es liegen nur zu wenigen jugendhilferelevanten Fragen bislang keine Daten vor.
• Es handelt sich um eine Vielzahl von Fragen in unterschiedlichen Fragebögen je nach
Altersklasse. Es könnte sein, dass eine Familie aufgefordert wäre, drei Fragebögen zu
bearbeiten. Die Bereitschaft ist noch geringer.
• Dadurch, dass zwischenzeitlich auch im Zuge des ISEK eine weitere Kinder-, Jugend- und
Elternumfrage stattgefunden hat und eine zusätzliche Umfrage im Juni/Juli dieses Jahres
geplant ist, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es eine noch stärker sinkende
Teilnahmebereitschaft für eine solche zeitintensive Umfrage gibt
• Die Durchführung ist zeit- und kostenintensiv. In dem vorgeschlagenen Fragenkatalog gibt
es eine Vielzahl an offenen Fragen.
• Die Fragebögen in derzeitiger Form sind zum Teil datenschutzmäßig bedenklich.
(Anonymität nicht gewährleistet, Verarbeitung und Nutzung der Daten für den Nutzer nicht
erkennbar)
•
2. Die Handlungsempfehlungen:
Die Umsetzung von begründeten Handlungsempfehlungen, lassen sich grob in drei Kategorien
einteilen. Einige Themen wie z.B: Sprachförderung in der Kita werden bereits umgesetzt, andere
Themen fallen nicht vorrangig in den Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes, wie z.B: die
Bestandsaufnahme bestehender Strukturen und Erstellung eines Inklusions-/ Integrationskonzeptes
auf Grundlage kommunaler Handlungsfelder- interkulturelle Orientierung und Öffnung und wiederum
dritte Themen erfordern erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen, wie z.B. pädagogische
Netzwerkarbeit und Arbeitskreise ( Budget im Dokument ausgewiesen 10.000 €).
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Handlungsanweisungen kritisch auf
Umsetzungsmöglichkeiten zu prüfen und da, wo mit den vorhandenen personellen und finanziellen
Ressourcen möglich, diese zu implementieren und umzusetzen, sofern sie in den
Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes fallen. Damit würde eine Mehrbelastung für den
städtischen Haushaltes vermieden werden.
Beschlussdrucksache 80/2026 Seite 2 von 3
Im Auftrage:
Boell
Fachbereichsleiterin
Anlage(n):
1. Antrag Umfrage zur Verbesserung der Jugendarbeit und Umsetzung von begründeten
Handlungsempfehlungen
2. Fragenkatalog Umfrage
3. Themen- Leitlinien- Handlungsempfehlungen, Arbeitsblatt 1, 5. Version
4. Vergleich Tabelle Fragenkatalog
Beschlussdrucksache 80/2026 Seite 3 von 3
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