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Berichterstattung zur Situation der Flüchtlinge und Asylsuchenden in der Stadt Enger -Antrag der CDU-Fraktion vom 16.02.2016-

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Enger
Datum2016-03-14
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Beschlussvorlage öffentlich Nr. VL-29/2016 Fachbereich I Aktenzeichen Datum 18.02.2016 FB I Eb Produkt 001.001.001 Rats- und Ausschussange- Verfasser/in legenheiten Kerstin Ebert Berichterstattung zur Situation der Flüchtlinge und Asylsuchenden in der Stadt Enger -Antrag der CDU-Fraktion vom 16.02.2016- Beratungsfolge: Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Ordnung 03.03.2016 und Soziales Haupt-, Finanz- und Kulturausschuss 07.03.2016 Rat 14.03.2016 Anlagen: Antrag der CDU-Fraktion vom 16.02.2016 Beschlussvorschlag: Um der Ratsinformation in der zentralen und wichtigen Flüchtlings- und Asylan- tenthematik ausreichend und aktuell Rechnung tragen zu können, wird ab sofort ein ständiger Tagesordnungspunkt zur Berichterstattung der aktuellen Situation im öffentlichen und nichtöffentlichen Teil des Ausschusses für Sicherheit, Ord- nung und Soziales aufgenommen. Sachverhalt: Die Relevanz und aktuelle Herausforderung hinsichtlich der Flüchtlings- und Asy- lententhematik ist derzeit in allen Städten- und Gemeinden unbestritten. Deshalb ist es auch wichtig, Entscheidungsträger auf dem Laufenden zu halten sowie notwendige Beschlussfassungen inhaltlich vorzubereiten und auszutauschen. Vor diesem Hintergrund gibt es auch in der Stadt Enger, neben den Beratungen in den sachlich zuständigen politischen Gremien, seit langem einen intensiven interfraktionellen Austausch zu dieser Thematik. Zudem wurde entsprechend der Anregung der CDU-Fraktion aus der letzten Ratssitzung auch verwaltungsseitig bereits eine regelmäßige Berichterstattung über die Flüchtlingssituation im öf- fentlich Teil der Sitzung des Fachausschusses vorgesehen und für die Sitzung am 03.03.2016 auch terminiert. Der nunmehr vorliegende Antrag der CDU-Fraktion, der dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist, geht darüber hinaus und fordert nicht nur einen regelmäßigen Ta- gesordnungspunkt im Fachausschuss vorzusehen, sondern diesen Bedarf auch auf den Haupt-, Finanz- und Kulturausschuss sowie den Rat zu erweitern. Berichtet werden soll im Einzelnen über den Stand der Zuweisungszahlen und Unterbringungskapazitäten. Zudem werden Übersichten zu angemieteten und angekauften Wohnraum einschließlich laufender Kosten und Baukosten eingefor- dert. Auch die Gesamtkosten für Asylsuchende und Flüchtlinge sowie die Höhe der tatsächlichen Erstattungen durch das Land sollen laufend vorgestellt werden. Wie bereits eingangs ausgeführt, hält auch die Verwaltung den Informationsbe- darf für absolut wichtig und angemessen. Dennoch sind dabei, vor allem in dieser äußerst sensiblen Thematik, differenzierte Überlegungen aus kommunalrechtli- cher und datenschutzrechtlicher Sicht anzustellen. So können insbesondere persönliche Daten, Unterkunftsdetails, Mietzinsen und Kaufsummen nur im nichtöffentlichen Teil kommuniziert werden. Baukostenübersichten sowie der laufende Aufwand und die Höhe der Gesamtkos- ten im Zusammenhang mit der Aufnahme der Flüchtlinge wären zwar grundsätz- lich öffentlich, sollten aber vor dem Hintergrund der Sensibilität der Gesamtprob- lematik im nichtöffentlichen Teil erörtert werden. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung auch die generelle Gremienzustän- digkeit nochmals abschließend geprüft. Danach ist festzustellen, dass der Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Soziales gemäß der „Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Enger“ zuständiger Ausschuss für die angestrebte Berichterstattung ist. Nach § 6 Nr. 7 und 8 dieser Regelung obliegen ihm ausdrücklich die Aufgaben bei der Beratung aller sozialen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung und für allgemeine Angelegenheiten der Aussiedlerinnen und Aussiedler sowie Asylsu- chenden. Das beinhaltet auch die Vorbereitung grundsätzlicher Unterbringungs- fragen, die bisher in der Zukunftskommission interfraktionell ausgetauscht und bewertet wurde. Mögliche Kaufentscheidungen sind dann, entsprechend der Wertgrenzen, der grundsätzlichen Zuständigkeit für Liegenschaftsangelegenhei- ten und sofern es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt, im Haupt-, Finanz-und Kulturausschuss bzw. Rat zu diskutieren. Verwaltungsseitig wurde ebenfalls entschieden, den Umfang der Informationen zu erweitern. Im Einzelnen wird folgende Vorgehensweise vorgeschlagen: 1. Regelmäßige Berichterstattung und aktueller Sachstand im Fachaus- schuss „Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Soziales“ im öffentlichen Teil zu a) zahlenmäßige Entwicklung der Asylsuchenden einschl. demographischer Grunddaten und Herkunft b) Unterbringungsüberblick und freie Kapazitäten 2. im nichtöffentlichen Teil zu a) Übersicht des angemieteten und erworbenen Wohnraums einschl. Kapazitäten und laufende finanzielle Belastung b) Kostenübersicht zu Bau- und Herrichtungskosten c) laufende Kosten gem. Asylbewerberleistungsgesetz d) Landeserstattungen Durch diese regelmäßige Berichterstattung wird ein ausreichender Informations- fluss gewährleistet. Die Mitglieder des Fachausschusses genießen die persönliche Berichterstattung durch die Verwaltung und haben die Möglichkeit zur Ausspra- che und Diskussion im Sitzungsverlauf. Dadurch dass der Bericht auch Bestandteil der Sitzungsniederschrift wird, ist auch der breite Informationsfluss und ggf. weiterer Rückfragebedarf für alle Ratsmitglieder im Haupt-, Finanz- und Kulturausschuss sowie im Rat sicherge- stellt. Der Intention des Antrages der CDU-Fraktion wird damit mehr als ausreichend, kommunalrechtskonform und praktikabel Rechnung getragen. Thomas Meyer Bürgermeister

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