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Namenszusatz "Widukindstadt" für die Stadt Enger -Antrag der CDU-Fraktion vom 20.10.2011-

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Enger
Datum2011-12-12
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Beschlussvorlage öffentlich Nr. VL-127/2011 Fachbereich Allgemeiner Service, zentrale Aktenzeichen Datum 21.11.2011 Verwaltung, Bürgerbüro, Standesamt, Kultur FB I Eb Produkt Rats- und Ausschussangelegenheiten Verfasser/in Kerstin Ebert Namenszusatz "Widukindstadt" für die Stadt Enger -Antrag der CDU-Fraktion vom 20.10.2011- Beratungsfolge: Haupt-, Finanz- und Kulturausschuss 05.12.2011 Rat 12.12.2011 Anlagen: Antrag der CDU-Fraktion Beschlussvorschlag: Der Rat legt gemäß § 13 der Gemeindeordnung die Bezeichnung „Widukindstadt“ für die Stadt Enger fest. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung hierfür beim Innenministerium einzuholen. Nach erfolgter Genehmigung sind Vorschläge für die sukzessive Verwendung des Namenszusatzes unter Angabe der Kosten zu erarbeiten und den Fachausschüssen zur Beschlussfassung vorzulegen. Sachverhalt: Durch eine Neufassung des § 13 Gemeindeordnung NRW ist es für Städte und Gemeinden möglich, anstelle der „schlichten“ Statusbezeichnung (Stadt oder Gemeinde…) nun auch andere Bezeichnungen zu führen, die auf der geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der Bedeutung der Gemeinde beruhen. Dazu liegt nun der als Anlage beigefügte Antrag der CDU-Fraktion vor. Die Stadt Enger soll den Namenszusatz „Widukindstadt“ erhalten. Inhaltlich steht sicherlich außer Frage, dass, wenn sich die Stadt Enger entschließt, zukünftig einen Namenszusatz zu führen, es nur die Verbindung zu „Widukind“ sein kann. Dafür spricht nicht nur der geschichtliche Hintergrund, sondern auch die besondere Eigenart und Bedeutung des Sachsenherzogs für die Stadt Enger. Die Marke/der Begriff „Widukind“ ist Alleinstellungsmerkmal. Auch die Arbeitsgruppe „Stadtmarketing-Tourismus“ des Imagekonzeptes Enger 2000+ hat sich nach Bekanntwerden der Gesetzgebungsverfahrens bereits seit Sommer 2011 mit der Angelegenheit beschäftigt und empfohlen, den Namenszusatz „Widukindstadt“ für die Stadt Enger zu belegen. Als notwendige Umsetzungsoption sieht die Arbeitsgruppe die Verwendung auf den Ortseingangsschildern an. Bevor es jedoch in diese konkreten praktische Schritte gehen kann, sind formalrechtliche Vorgaben einzuhalten. So ist gemäß § 13 Abs. 1 GO für die Namensänderung eine Dreiviertelmehrheit im Rat erforderlich. Zudem muss die Genehmigung des Innenministeriums eingeholt werden. Wenn diese Grundvoraussetzungen vorliegen, ist auch noch eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung der Stadt Enger (§1 Abs. 2) herbeizuführen. Sobald in einer der nächsten Sitzungsrunden diese Voraussetzungen vorliegen und entsprechende Beschlussfassungen herbeigeführt wurden, können einzelne Umsetzungsschritte in den entsprechenden Fachausschüssen beraten werden. Ein erstes Thema sind dann sicherlich die Ortseingangsschilder einschl. Umfang, Gestaltung und Finanzierung. Kosten und Mittelbereitstellung: Für die Änderung/Ergänzung der Namensbezeichnung in formaler Hinsicht entstehen zunächst noch keine Kosten. Mit Folgekosten in den weiteren Umsetzungschritten ist jedoch zu rechnen. Klaus Rieke Bürgermeister

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