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Namenszusatz "Widukindstadt" für die Stadt Enger -Antrag der CDU-Fraktion vom 20.10.2011-
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Enger |
| Datum | 2011-12-12 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage öffentlich Nr. VL-127/2011
Fachbereich Allgemeiner Service, zentrale Aktenzeichen Datum 21.11.2011
Verwaltung, Bürgerbüro, Standesamt, Kultur FB I Eb
Produkt Rats- und Ausschussangelegenheiten Verfasser/in
Kerstin Ebert
Namenszusatz "Widukindstadt" für die Stadt Enger
-Antrag der CDU-Fraktion vom 20.10.2011-
Beratungsfolge:
Haupt-, Finanz- und Kulturausschuss 05.12.2011
Rat 12.12.2011
Anlagen:
Antrag der CDU-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Der Rat legt gemäß § 13 der Gemeindeordnung die Bezeichnung „Widukindstadt“
für die Stadt Enger fest. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung
hierfür beim Innenministerium einzuholen.
Nach erfolgter Genehmigung sind Vorschläge für die sukzessive Verwendung des
Namenszusatzes unter Angabe der Kosten zu erarbeiten und den
Fachausschüssen zur Beschlussfassung vorzulegen.
Sachverhalt:
Durch eine Neufassung des § 13 Gemeindeordnung NRW ist es für Städte und
Gemeinden möglich, anstelle der „schlichten“ Statusbezeichnung (Stadt oder
Gemeinde…) nun auch andere Bezeichnungen zu führen, die auf der
geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der Bedeutung der Gemeinde
beruhen.
Dazu liegt nun der als Anlage beigefügte Antrag der CDU-Fraktion vor.
Die Stadt Enger soll den Namenszusatz „Widukindstadt“ erhalten.
Inhaltlich steht sicherlich außer Frage, dass, wenn sich die Stadt Enger
entschließt, zukünftig einen Namenszusatz zu führen, es nur die Verbindung zu
„Widukind“ sein kann. Dafür spricht nicht nur der geschichtliche Hintergrund,
sondern auch die besondere Eigenart und Bedeutung des Sachsenherzogs für die
Stadt Enger. Die Marke/der Begriff „Widukind“ ist Alleinstellungsmerkmal.
Auch die Arbeitsgruppe „Stadtmarketing-Tourismus“ des Imagekonzeptes Enger
2000+ hat sich nach Bekanntwerden der Gesetzgebungsverfahrens bereits seit
Sommer 2011 mit der Angelegenheit beschäftigt und empfohlen, den
Namenszusatz „Widukindstadt“ für die Stadt Enger zu belegen. Als notwendige
Umsetzungsoption sieht die Arbeitsgruppe die Verwendung auf den
Ortseingangsschildern an.
Bevor es jedoch in diese konkreten praktische Schritte gehen kann, sind
formalrechtliche Vorgaben einzuhalten.
So ist gemäß § 13 Abs. 1 GO für die Namensänderung eine Dreiviertelmehrheit
im Rat erforderlich. Zudem muss die Genehmigung des Innenministeriums
eingeholt werden.
Wenn diese Grundvoraussetzungen vorliegen, ist auch noch eine entsprechende
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Enger (§1 Abs. 2) herbeizuführen.
Sobald in einer der nächsten Sitzungsrunden diese Voraussetzungen vorliegen
und entsprechende Beschlussfassungen herbeigeführt wurden, können einzelne
Umsetzungsschritte in den entsprechenden Fachausschüssen beraten werden.
Ein erstes Thema sind dann sicherlich die Ortseingangsschilder einschl. Umfang,
Gestaltung und Finanzierung.
Kosten und Mittelbereitstellung:
Für die Änderung/Ergänzung der Namensbezeichnung in formaler Hinsicht
entstehen zunächst noch keine Kosten.
Mit Folgekosten in den weiteren Umsetzungschritten ist jedoch zu rechnen.
Klaus Rieke
Bürgermeister
Text aus PDF extrahiert