Startseite › Stadt Emsdetten › Antrag
Antrag der SPD-Fraktion auf Einführung einer „PflegeCard“
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Emsdetten |
| Datum | 2026-07-09 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die SPD-Fraktion beantragt die Einführung einer „PflegeCard Emsdetten" zum 01.01.2027, um pflegende Personen anzuerkennen und zu unterstützen. Die Card ist für Personen gedacht, die mindestens vier Stunden wöchentlich einen Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld pflegen. Beschlossen wurden Vergünstigungen wie Parkgebührenbefreiung auf städtischen Parkplätzen und kostenlose Nutzung der Stadtbibliothek. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt; geschätzte Kosten liegen bei etwa 500 Euro jährlich zuzüglich Mindereinnahmen und Personalaufwand.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
STADT EMSDETTEN Beschlussvorlage
Der Bürgermeister Anlagen: Ja
FB I / FD 13 Strategie und Kommunikation
öffentlich Drucksache 95/2026
Beratungsfolge Termin Bemerkungen
Ausschuss für Soziales, Familie, Se 08.06.2026
nioren und Arbeit
Haupt-, Finanz- und Steuerungsaus 02.07.2026
schuss
Rat 09.07.2026
Antrag der SPD-Fraktion auf Einführung einer „PflegeCard“
Beschlussvorschlag:
1. Die Einführung der „PflegeCard Emsdetten“ wird entsprechend der in der Sachdar
stellung dargelegten Konzeption zum 01.01.2027 beschlossen. Die Verwaltung wird
mit der Umsetzung beauftragt.
2. Für Inhaberinnen und Inhaber der PflegeCard werden folgende städtische Vergünsti
gungen beschlossen:
a. Befreiung von Parkgebühren auf öffentlichen Parkplätzen der Stadt Emsdetten:
Die Parkgebührenordnung wird dahingehend angepasst, dass eine Befreiung
von den Parkgebühren erfolgt, wenn die PflegeCard im Original ausgelegt ist. Die
Einhaltung der Höchstparkdauer ist durch Auslage einer Parkscheibe nachzuwei
sen.
b. Kostenfreie Nutzung der Stadtbibliothek: Die Benutzungs- und Gebührenordnung
für die Stadtbibliothek wird dahingehend angepasst, dass bei Vorlage der Pflege
Card die Person einen jeweils ein Jahr gültigen kostenlosen Ausweis erhält.
Ziele:
Ziel der Einführung der PflegeCard Emsdetten ist es, das gesellschaftlich hoch relevante En
gagement pflegender Personen anzuerkennen, wertzuschätzen und im Alltag zu unterstüt
zen.
Mit der Umsetzung werden die strategischen Ziele „Miteinander und Teilhabe“ sowie „Ge
sundheit“ gefördert.
Kurzbegründung:
Pflegende Personen übernehmen häufig über viele Jahre hinweg ein hohes Maß an Verant
wortung und bringen dafür erhebliche Zeitressourcen ein. Eine städtische PflegeCard ermög
licht eine sichtbare Anerkennung dieses Engagements und setzt ein Zeichen der Unterstüt
zung.
Die vorgeschlagene Ausgestaltung orientiert sich in Grundzügen an der Systematik der Eh
renamtskarte NRW, ist jedoch als eigenständiges, städtisches Instrument konzipiert und auf
die Besonderheiten der häuslichen Pflege angepasst.
Finanzielle Auswirkungen:
X Ja Nein
Fördermaßnahme:
Ja X Nein
Für die Einführung der PflegeCard fallen laufende Kosten an (u. a. Bestellung von beschreib
baren PflegeCards im Chipkartenformat sowie Fertigen von Informationsmaterialien). Diese
liegen bei ca. 500 Euro pro Jahr.
Darüber hinaus ergeben sich Mindereinnahmen durch die beschlossenen städtischen Ver
günstigungen (Befreiung von Parkgebühren auf öffentlichen Parkplätzen, kostenfreies Entlei
hen in der Stadtbibliothek). Eine Schätzung dieser Mindereinnahmen ist nicht möglich, dürfte
aber maximal in einem niedrigen vierstelligen Bereich liegen.
Hinzu kommt ein entsprechender personeller Ressourcenaufwand – einerseits einmalig
durch die Einführung und andererseits laufend durch die Bearbeitung der Anträge und Aus
stellung der PflegeCard. Weiteres ist den Ausführungen zum Ressourcenaufwand am Ende
der Sachdarstellung zu entnehmen.
Klimaverträglichkeit:
Es werden keine Auswirkungen auf das Klima gesehen.
Sachdarstellung:
Mit Antrag vom 15.08.2025 hat die SPD-Fraktion die Einführung einer Vorteilskarte für pfle
gende Angehörige beantragt. In der Begründung zum Antrag stellt die SPD-Fraktion insbe
sondere auf die Herausforderungen einer alternden Gesellschaft und die Bedeutung der
häuslichen Pflege älterer Menschen ab.
Der vorliegende Beschlussvorschlag greift diesen Ansatz auf, erweitert den Anwendungsbe
reich jedoch auch auf Menschen mit Behinderung. Diese Ausweitung dürfte im Sinne der An
tragstellerin sein, da die Ausweitung den Anspruch verfolgt, pflegerisches Engagement un
abhängig vom Lebensalter der gepflegten Person gleichermaßen anzuerkennen.
Das Verfahren der Ehrenamtskarte NRW ist für die Anerkennung pflegender Personen nicht
geeignet und greift in diesem Kontext nicht. Die Ehrenamtskarte ist konzeptionell auf das in
stitutionsgebundene Ehrenamt ausgerichtet, bei dem die Ausübung des Engagements regel
mäßig durch einen Verein oder eine vergleichbare Organisation schriftlich bestätigt wird.
Diese strukturellen Voraussetzungen liegen bei der häuslichen Pflege von Personen in der
Regel nicht vor. Eine Übertragung des Verfahrens auf pflegende Personen ist daher nicht
möglich. Diese Einschätzung wurde zudem durch eine entsprechende Anfrage bei der
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen bestätigt. Vor diesem Hintergrund ist die Ent
wicklung eines eigenständigen städtischen Verfahrens notwendig.
Der Beirat Ü60 sowie der Inklusionsbeirat wurden aufgrund ihres thematischen Bezugs und
ihres spezifischen Fach- und Erfahrungswissens in den Erarbeitungsprozess eingebunden.
Die Vertretungen beider Beiräte haben sich für die vorgeschlagene Konzeption ausgespro
chen.
Vorschlag zur Konzeption der PflegeCard Emsdetten
Anspruchsberechtigung
Anspruchsberechtigt sind Personen, die einen pflegebedürftigen Menschen im häuslichen
Umfeld pflegen und dabei die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Beschlussvorlage 95/2026 Seite 2 von 5
• Die Pflege erfolgt in der häuslichen Umgebung der gepflegten Person; eine dauer
hafte vollstationäre Unterbringung liegt nicht vor.
• Bei der gepflegten Person besteht mindestens Pflegegrad 1
• Die gepflegte Person muss ihren Wohnsitz in Emsdetten haben (der Wohnsitz der
pflegenden Person ist unerheblich).
• Der zeitliche Umfang der Pflege beträgt mindestens vier Stunden pro Woche (ent
spricht dem notwendigen Stundenumfang der Ehrenamtskarte NRW).
Der Begriff der Pflegetätigkeit wird im Rahmen dieser Konzeption bewusst weit verstanden.
Er umfasst regelmäßig erbrachte Arbeiten im privaten Wohnumfeld der gepflegten Person,
die der Pflege, Betreuung oder Unterstützung dienen. Dazu gehören insbesondere Aufgaben
der Grundpflege (z. B. Hilfe bei der Körperpflege), der hauswirtschaftlichen Versorgung (z. B.
Einkaufen, Zubereitung von Mahlzeiten oder Reinigung der Wohnung) sowie betreuende und
alltagsbezogene Hilfen (z. B. Begleitung zu Arzt- oder Therapieterminen oder Unterstützung
bei Behördengängen).
Die gleichzeitige Inanspruchnahme ambulanter oder teilstationärer Pflege- und Betreuungs
leistungen steht der Anerkennung der Pflegetätigkeit im häuslichen Umfeld nicht entgegen,
sofern weiterhin ein regelmäßiger eigener Beitrag von mindestens vier Stunden pro Woche
zur häuslichen Pflege erbracht wird.
Der im Antrag der SPD-Fraktion verwendete Begriff der pflegenden Angehörigen wird hin
sichtlich der Anspruchsberechtigung ausgedehnt und durch den weiter gefassten Begriff der
pflegenden Personen ersetzt. Ziel dieser begrifflichen Ausweitung ist es, der gelebten Reali
tät häuslicher Pflege umfassender gerecht zu werden. Pflege- und Unterstützungsleistungen
werden nicht ausschließlich innerhalb familiärer Strukturen erbracht, sondern zunehmend
auch durch Nachbarschafts-, Freundschafts- oder andere persönliche Unterstützungsnetz
werke, die einen ebenso wesentlichen Beitrag zur Versorgung pflegebedürftiger Menschen
leisten.
Anzahl von PflegeCards je gepflegter Person
Die Pflege im häuslichen Umfeld wird regelmäßig auf mehrere pflegende Personen verteilt,
um eine Überlastung einzelner Beteiligter zu vermeiden und um die Pflege dauerhaft sicher
zustellen.
Insofern ist es sachgerecht, bis zu zwei PflegeCards pro gepflegter Person auszugeben.
Antragstellung und Nachweise
Da es – anders als bei der Ehrenamtskarte – keine landesweit einheitlichen Nachweiskrite
rien gibt, wird ein eigenes Antragsverfahren eingerichtet.
Die pflegende Person gibt im Antragsformular eine schriftliche Eigenerklärung ab, mindes
tens vier Stunden pro Woche zu pflegen. Auf diese Erklärung wird vertraut. Eine zusätzliche
Bestätigung durch die gepflegte Person ist nicht vorgesehen, da diese insbesondere bei De
menz, Behinderung oder bei Kindern häufig nicht möglich ist.
Zusätzlich ist ein Nachweis zum Pflegegrad der gepflegten Person vorzulegen.
Gültigkeit und Wegfall der Voraussetzungen
Die PflegeCard wird für eine Dauer von zwei Jahren ausgestellt. Danach ist eine erneute An
tragstellung notwendig.
Bei Wegfall der häuslichen Pflege (z. B. infolge dauerhafter vollstationärer Unterbringung) ist
die PflegeCard eigenverantwortlich zurückzugeben.
Beschlussvorlage 95/2026 Seite 3 von 5
Vergünstigungen
Die in Punkt 2 des Beschlussvorschlags genannten städtischen Vergünstigungen werden
(analog zu den Vergünstigungen bei Besitz einer Ehrenamtskarte) eingeführt:
• Befreiung von Parkgebühren auf öffentlichen Parkplätzen der Stadt Emsdetten
• Kostenfreie Nutzung aller Einrichtungen der Stadtbibliothek Emsdetten
Darüber hinaus werden weitere mögliche Vergünstigungsgeber (z. B. Stadtwerke, Gewerbe
treibende vor Ort) durch die Verwaltung angefragt. Eine Beteiligung kann nicht garantiert
werden.
Größe der Zielgruppe
Eine qualitative Schätzung der Zielgruppe auf Basis von Daten der Landesstatistikdatenbank
sowie der Pflegeplanung des Kreises Steinfurt ergibt:
• Pflegegrad 1: ca. 400 Personen
• Pflegegrad 2–5: ca. 2.200 Personen
Insgesamt sind von diesen Personen mit einem Pflegegrad rund 300 Personen vollstationär
untergebracht. Somit werden etwa 2.300 Personen entweder ausschließlich oder ergänzend
im häuslichen Umfeld gepflegt.
Bei maximal zwei PflegeCards pro gepflegter Person ergibt sich ein theoretisches Potenzial
von bis zu 4.600 Berechtigten.
Ressourcenaufwand
a) einmalig
Für die Einführung der Pflegecard ist für die Gestaltung der PflegeCard, der Erstellung von
Informationsmaterialien und dem Antragsformular, der Bewerbung sowie der Akquise von
Vergünstigungsgebern mit einem erhöhten einmaligen Personalaufwand zu rechnen. Ge
schätzt werden hier ca. 50 Personalstunden.
b) laufend
Der konkrete laufende Personalbedarf hängt von der Anzahl der gestellten Anträge ab. Aus
der dargestellten Größe der Zielgruppe ergibt sich folgender Ressourcenaufwand: Unter der
Annahme, dass ca. 20 % aller Berechtigten die PflegeCard auch tatsächlich beantragen, ist
von etwa 900 Antragstellenden auszugehen. Bei einer rein rechnerischen Gleichverteilung
der Antragstellungen über die zweijährige Gültigkeitsdauer ergibt sich ein durchschnittliches
Antragsaufkommen von rund 40 Anträgen pro Monat.
Der Bearbeitungsaufwand einschließlich der Beantwortung von antragsbezogenen Rückfra
gen, dem Ausstellen der PflegeCard sowie dem Führen entsprechender Berichtslisten wird
auf ca. 20 Minuten pro Antrag geschätzt, so dass insgesamt 13 Arbeitsstunden je Monat an
zusetzen sind.
Ergänzend ist ein fortlaufender organisatorischer und koordinierender Ressourcenaufwand
im Zusammenhang mit der PflegeCard zu berücksichtigen. Dieser umfasst insbesondere Öf
fentlichkeitsarbeit sowie die Gewinnung weiterer Vergünstigungsgeber und wird auf etwa ein
bis zwei Stunden pro Monat geschätzt.
Insgesamt ergibt sich daraus ein laufender zusätzlicher Personalaufwand von rund 14 bis 15
Stunden pro Monat, was einer wöchentlichen Zusatzbelastung von ca. 3 bis 4 Stunden ent
spricht.
Der durch die laufende Arbeit entstehende zusätzliche Personalbedarf kann aktuell nur ge
schätzt werden, steht im Team 131 aber auch derzeit nicht zur Verfügung. Sollte seitens
Beschlussvorlage 95/2026 Seite 4 von 5
der Politik keine Personalausweitung gewünscht sein, müsste der zusätzliche Personalauf
wand durch Reduzierung/Streichung anderer Leistungen kompensiert werden. Denkbar wäre
hier die Reduzierung der Rathausführungen für Kitas und Grundschulen sowie die Reduzie
rung der Sprechstunden für die Agenda Älterwerden.
Weiteres Vorgehen und Evaluation
Sofern die Einführung der PflegeCard beschlossen wird, wird die Verwaltung die erforderli
chen Schritte einleiten. Zum 01.01.2027 könnten dann voraussichtlich die ersten Anträge ge
stellt werden.
Die Einführung der PflegeCard Emsdetten sollte nach einer Laufzeit von einem Jahr evaluiert
werden. Gegenstand der Evaluation sind insbesondere die Inanspruchnahme der Pflege
Card, die Entwicklung der Antragszahlen, der tatsächliche personelle und finanzielle Res
sourcenaufwand sowie die Erfahrungen mit den gewährten städtischen Vergünstigungen.
Die Ergebnisse der Evaluation werden den politischen Gremien vorgelegt und bilden die
Grundlage für eine mögliche Weiterentwicklung, Anpassung oder Verstetigung des Ange
bots.
Sichtvermerke
Verfasser/in Mitzeichnung BM
Markus Stegemann 13 40 66 III II
Anlage 1: SPD-Fraktion - Antrag zur Einführung einer "PflegeCard"
Beschlussvorlage 95/2026 Seite 5 von 5
Text aus PDF extrahiert