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Antrag der SPD-Fraktion auf Einführung einer „PflegeCard“

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Emsdetten
Datum2026-07-09
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die SPD-Fraktion beantragt die Einführung einer „PflegeCard Emsdetten" zum 01.01.2027, um pflegende Personen anzuerkennen und zu unterstützen. Die Card ist für Personen gedacht, die mindestens vier Stunden wöchentlich einen Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld pflegen. Beschlossen wurden Vergünstigungen wie Parkgebührenbefreiung auf städtischen Parkplätzen und kostenlose Nutzung der Stadtbibliothek. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt; geschätzte Kosten liegen bei etwa 500 Euro jährlich zuzüglich Mindereinnahmen und Personalaufwand.

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STADT EMSDETTEN Beschlussvorlage Der Bürgermeister Anlagen: Ja FB I / FD 13 Strategie und Kommunikation öffentlich Drucksache 95/2026 Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Soziales, Familie, Se­ 08.06.2026 nioren und Arbeit Haupt-, Finanz- und Steuerungsaus­ 02.07.2026 schuss Rat 09.07.2026 Antrag der SPD-Fraktion auf Einführung einer „PflegeCard“ Beschlussvorschlag: 1. Die Einführung der „PflegeCard Emsdetten“ wird entsprechend der in der Sachdar­ stellung dargelegten Konzeption zum 01.01.2027 beschlossen. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt. 2. Für Inhaberinnen und Inhaber der PflegeCard werden folgende städtische Vergünsti­ gungen beschlossen: a. Befreiung von Parkgebühren auf öffentlichen Parkplätzen der Stadt Emsdetten: Die Parkgebührenordnung wird dahingehend angepasst, dass eine Befreiung von den Parkgebühren erfolgt, wenn die PflegeCard im Original ausgelegt ist. Die Einhaltung der Höchstparkdauer ist durch Auslage einer Parkscheibe nachzuwei­ sen. b. Kostenfreie Nutzung der Stadtbibliothek: Die Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbibliothek wird dahingehend angepasst, dass bei Vorlage der Pflege­ Card die Person einen jeweils ein Jahr gültigen kostenlosen Ausweis erhält. Ziele: Ziel der Einführung der PflegeCard Emsdetten ist es, das gesellschaftlich hoch relevante En­ gagement pflegender Personen anzuerkennen, wertzuschätzen und im Alltag zu unterstüt­ zen. Mit der Umsetzung werden die strategischen Ziele „Miteinander und Teilhabe“ sowie „Ge­ sundheit“ gefördert. Kurzbegründung: Pflegende Personen übernehmen häufig über viele Jahre hinweg ein hohes Maß an Verant­ wortung und bringen dafür erhebliche Zeitressourcen ein. Eine städtische PflegeCard ermög­ licht eine sichtbare Anerkennung dieses Engagements und setzt ein Zeichen der Unterstüt­ zung. Die vorgeschlagene Ausgestaltung orientiert sich in Grundzügen an der Systematik der Eh­ renamtskarte NRW, ist jedoch als eigenständiges, städtisches Instrument konzipiert und auf die Besonderheiten der häuslichen Pflege angepasst. Finanzielle Auswirkungen: X Ja Nein Fördermaßnahme: Ja X Nein Für die Einführung der PflegeCard fallen laufende Kosten an (u. a. Bestellung von beschreib­ baren PflegeCards im Chipkartenformat sowie Fertigen von Informationsmaterialien). Diese liegen bei ca. 500 Euro pro Jahr. Darüber hinaus ergeben sich Mindereinnahmen durch die beschlossenen städtischen Ver­ günstigungen (Befreiung von Parkgebühren auf öffentlichen Parkplätzen, kostenfreies Entlei­ hen in der Stadtbibliothek). Eine Schätzung dieser Mindereinnahmen ist nicht möglich, dürfte aber maximal in einem niedrigen vierstelligen Bereich liegen. Hinzu kommt ein entsprechender personeller Ressourcenaufwand – einerseits einmalig durch die Einführung und andererseits laufend durch die Bearbeitung der Anträge und Aus­ stellung der PflegeCard. Weiteres ist den Ausführungen zum Ressourcenaufwand am Ende der Sachdarstellung zu entnehmen. Klimaverträglichkeit: Es werden keine Auswirkungen auf das Klima gesehen. Sachdarstellung: Mit Antrag vom 15.08.2025 hat die SPD-Fraktion die Einführung einer Vorteilskarte für pfle­ gende Angehörige beantragt. In der Begründung zum Antrag stellt die SPD-Fraktion insbe­ sondere auf die Herausforderungen einer alternden Gesellschaft und die Bedeutung der häuslichen Pflege älterer Menschen ab. Der vorliegende Beschlussvorschlag greift diesen Ansatz auf, erweitert den Anwendungsbe­ reich jedoch auch auf Menschen mit Behinderung. Diese Ausweitung dürfte im Sinne der An­ tragstellerin sein, da die Ausweitung den Anspruch verfolgt, pflegerisches Engagement un­ abhängig vom Lebensalter der gepflegten Person gleichermaßen anzuerkennen. Das Verfahren der Ehrenamtskarte NRW ist für die Anerkennung pflegender Personen nicht geeignet und greift in diesem Kontext nicht. Die Ehrenamtskarte ist konzeptionell auf das in­ stitutionsgebundene Ehrenamt ausgerichtet, bei dem die Ausübung des Engagements regel­ mäßig durch einen Verein oder eine vergleichbare Organisation schriftlich bestätigt wird. Diese strukturellen Voraussetzungen liegen bei der häuslichen Pflege von Personen in der Regel nicht vor. Eine Übertragung des Verfahrens auf pflegende Personen ist daher nicht möglich. Diese Einschätzung wurde zudem durch eine entsprechende Anfrage bei der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen bestätigt. Vor diesem Hintergrund ist die Ent­ wicklung eines eigenständigen städtischen Verfahrens notwendig. Der Beirat Ü60 sowie der Inklusionsbeirat wurden aufgrund ihres thematischen Bezugs und ihres spezifischen Fach- und Erfahrungswissens in den Erarbeitungsprozess eingebunden. Die Vertretungen beider Beiräte haben sich für die vorgeschlagene Konzeption ausgespro­ chen. Vorschlag zur Konzeption der PflegeCard Emsdetten Anspruchsberechtigung Anspruchsberechtigt sind Personen, die einen pflegebedürftigen Menschen im häuslichen Umfeld pflegen und dabei die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Beschlussvorlage 95/2026 Seite 2 von 5 • Die Pflege erfolgt in der häuslichen Umgebung der gepflegten Person; eine dauer­ hafte vollstationäre Unterbringung liegt nicht vor. • Bei der gepflegten Person besteht mindestens Pflegegrad 1 • Die gepflegte Person muss ihren Wohnsitz in Emsdetten haben (der Wohnsitz der pflegenden Person ist unerheblich). • Der zeitliche Umfang der Pflege beträgt mindestens vier Stunden pro Woche (ent­ spricht dem notwendigen Stundenumfang der Ehrenamtskarte NRW). Der Begriff der Pflegetätigkeit wird im Rahmen dieser Konzeption bewusst weit verstanden. Er umfasst regelmäßig erbrachte Arbeiten im privaten Wohnumfeld der gepflegten Person, die der Pflege, Betreuung oder Unterstützung dienen. Dazu gehören insbesondere Aufgaben der Grundpflege (z. B. Hilfe bei der Körperpflege), der hauswirtschaftlichen Versorgung (z. B. Einkaufen, Zubereitung von Mahlzeiten oder Reinigung der Wohnung) sowie betreuende und alltagsbezogene Hilfen (z. B. Begleitung zu Arzt- oder Therapieterminen oder Unterstützung bei Behördengängen). Die gleichzeitige Inanspruchnahme ambulanter oder teilstationärer Pflege- und Betreuungs­ leistungen steht der Anerkennung der Pflegetätigkeit im häuslichen Umfeld nicht entgegen, sofern weiterhin ein regelmäßiger eigener Beitrag von mindestens vier Stunden pro Woche zur häuslichen Pflege erbracht wird. Der im Antrag der SPD-Fraktion verwendete Begriff der pflegenden Angehörigen wird hin­ sichtlich der Anspruchsberechtigung ausgedehnt und durch den weiter gefassten Begriff der pflegenden Personen ersetzt. Ziel dieser begrifflichen Ausweitung ist es, der gelebten Reali­ tät häuslicher Pflege umfassender gerecht zu werden. Pflege- und Unterstützungsleistungen werden nicht ausschließlich innerhalb familiärer Strukturen erbracht, sondern zunehmend auch durch Nachbarschafts-, Freundschafts- oder andere persönliche Unterstützungsnetz­ werke, die einen ebenso wesentlichen Beitrag zur Versorgung pflegebedürftiger Menschen leisten. Anzahl von PflegeCards je gepflegter Person Die Pflege im häuslichen Umfeld wird regelmäßig auf mehrere pflegende Personen verteilt, um eine Überlastung einzelner Beteiligter zu vermeiden und um die Pflege dauerhaft sicher­ zustellen. Insofern ist es sachgerecht, bis zu zwei PflegeCards pro gepflegter Person auszugeben. Antragstellung und Nachweise Da es – anders als bei der Ehrenamtskarte – keine landesweit einheitlichen Nachweiskrite­ rien gibt, wird ein eigenes Antragsverfahren eingerichtet. Die pflegende Person gibt im Antragsformular eine schriftliche Eigenerklärung ab, mindes­ tens vier Stunden pro Woche zu pflegen. Auf diese Erklärung wird vertraut. Eine zusätzliche Bestätigung durch die gepflegte Person ist nicht vorgesehen, da diese insbesondere bei De­ menz, Behinderung oder bei Kindern häufig nicht möglich ist. Zusätzlich ist ein Nachweis zum Pflegegrad der gepflegten Person vorzulegen. Gültigkeit und Wegfall der Voraussetzungen Die PflegeCard wird für eine Dauer von zwei Jahren ausgestellt. Danach ist eine erneute An­ tragstellung notwendig. Bei Wegfall der häuslichen Pflege (z. B. infolge dauerhafter vollstationärer Unterbringung) ist die PflegeCard eigenverantwortlich zurückzugeben. Beschlussvorlage 95/2026 Seite 3 von 5 Vergünstigungen Die in Punkt 2 des Beschlussvorschlags genannten städtischen Vergünstigungen werden (analog zu den Vergünstigungen bei Besitz einer Ehrenamtskarte) eingeführt: • Befreiung von Parkgebühren auf öffentlichen Parkplätzen der Stadt Emsdetten • Kostenfreie Nutzung aller Einrichtungen der Stadtbibliothek Emsdetten Darüber hinaus werden weitere mögliche Vergünstigungsgeber (z. B. Stadtwerke, Gewerbe­ treibende vor Ort) durch die Verwaltung angefragt. Eine Beteiligung kann nicht garantiert werden. Größe der Zielgruppe Eine qualitative Schätzung der Zielgruppe auf Basis von Daten der Landesstatistikdatenbank sowie der Pflegeplanung des Kreises Steinfurt ergibt: • Pflegegrad 1: ca. 400 Personen • Pflegegrad 2–5: ca. 2.200 Personen Insgesamt sind von diesen Personen mit einem Pflegegrad rund 300 Personen vollstationär untergebracht. Somit werden etwa 2.300 Personen entweder ausschließlich oder ergänzend im häuslichen Umfeld gepflegt. Bei maximal zwei PflegeCards pro gepflegter Person ergibt sich ein theoretisches Potenzial von bis zu 4.600 Berechtigten. Ressourcenaufwand a) einmalig Für die Einführung der Pflegecard ist für die Gestaltung der PflegeCard, der Erstellung von Informationsmaterialien und dem Antragsformular, der Bewerbung sowie der Akquise von Vergünstigungsgebern mit einem erhöhten einmaligen Personalaufwand zu rechnen. Ge­ schätzt werden hier ca. 50 Personalstunden. b) laufend Der konkrete laufende Personalbedarf hängt von der Anzahl der gestellten Anträge ab. Aus der dargestellten Größe der Zielgruppe ergibt sich folgender Ressourcenaufwand: Unter der Annahme, dass ca. 20 % aller Berechtigten die PflegeCard auch tatsächlich beantragen, ist von etwa 900 Antragstellenden auszugehen. Bei einer rein rechnerischen Gleichverteilung der Antragstellungen über die zweijährige Gültigkeitsdauer ergibt sich ein durchschnittliches Antragsaufkommen von rund 40 Anträgen pro Monat. Der Bearbeitungsaufwand einschließlich der Beantwortung von antragsbezogenen Rückfra­ gen, dem Ausstellen der PflegeCard sowie dem Führen entsprechender Berichtslisten wird auf ca. 20 Minuten pro Antrag geschätzt, so dass insgesamt 13 Arbeitsstunden je Monat an­ zusetzen sind. Ergänzend ist ein fortlaufender organisatorischer und koordinierender Ressourcenaufwand im Zusammenhang mit der PflegeCard zu berücksichtigen. Dieser umfasst insbesondere Öf­ fentlichkeitsarbeit sowie die Gewinnung weiterer Vergünstigungsgeber und wird auf etwa ein bis zwei Stunden pro Monat geschätzt. Insgesamt ergibt sich daraus ein laufender zusätzlicher Personalaufwand von rund 14 bis 15 Stunden pro Monat, was einer wöchentlichen Zusatzbelastung von ca. 3 bis 4 Stunden ent­ spricht. Der durch die laufende Arbeit entstehende zusätzliche Personalbedarf kann aktuell nur ge­ schätzt werden, steht im Team 131 aber auch derzeit nicht zur Verfügung. Sollte seitens Beschlussvorlage 95/2026 Seite 4 von 5 der Politik keine Personalausweitung gewünscht sein, müsste der zusätzliche Personalauf­ wand durch Reduzierung/Streichung anderer Leistungen kompensiert werden. Denkbar wäre hier die Reduzierung der Rathausführungen für Kitas und Grundschulen sowie die Reduzie­ rung der Sprechstunden für die Agenda Älterwerden. Weiteres Vorgehen und Evaluation Sofern die Einführung der PflegeCard beschlossen wird, wird die Verwaltung die erforderli­ chen Schritte einleiten. Zum 01.01.2027 könnten dann voraussichtlich die ersten Anträge ge­ stellt werden. Die Einführung der PflegeCard Emsdetten sollte nach einer Laufzeit von einem Jahr evaluiert werden. Gegenstand der Evaluation sind insbesondere die Inanspruchnahme der Pflege­ Card, die Entwicklung der Antragszahlen, der tatsächliche personelle und finanzielle Res­ sourcenaufwand sowie die Erfahrungen mit den gewährten städtischen Vergünstigungen. Die Ergebnisse der Evaluation werden den politischen Gremien vorgelegt und bilden die Grundlage für eine mögliche Weiterentwicklung, Anpassung oder Verstetigung des Ange­ bots. Sichtvermerke Verfasser/in Mitzeichnung BM Markus Stegemann 13 40 66 III II Anlage 1: SPD-Fraktion - Antrag zur Einführung einer "PflegeCard" Beschlussvorlage 95/2026 Seite 5 von 5

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