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Stabmattenzaun - Kita "Pusteblume"

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Neuburg
Datum2026-06-29
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Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung Krusenhagen beschließt, die Ausrichtung des Stabmattenzaunes insofern zu ändern, dass die Spitzen des Zaunes keine Gefährdung für Kinder darstellen. Sachverhalt: Die Unfallkasse MV hat bei einer Ortsbegehung in der Kindertagesstätte „Pusteblume“ festgestellt, dass der Stabmattenzaun eine Gefährdung für Kinder darstellt, da die Spitzen der Zaunfelder nach oben ragen. Die Unfallkasse MV erläutert wie folgt: „Die Zaunfelder des Stabgittermattenzaunes der Spielplatzeinfriedung haben Spitzen, die nach oben überstehen. Hieran können die Kinder sich verletzen. Einfriedungen sind so zu gestalten, dass sie ausreichend hoch sind, nicht zum Hochklettern verleiten und keine Gefährdung für Kinder darstellen. Gefährdungen lassen sich vermeiden, wenn keine spitzen, scharfkantigen oder hervorspringenden Teile an der Einfriedung angebracht sind. Stahlmattenzäune sollen möglichst engmaschig sein (Maschenweite < 5 cm). Bei der Montage dieser Zäune ist zu berücksichtigen, dass sie nach oben einen glatten Abschluss aufweisen; vertikale Stäbe dürfen nicht überstehen. Im Fußbereich sollten Stahlmattenzäune ebenfalls keine spitzen Stellen aufweisen, hierdurch werden Fußverletzungen ausgeschlossen. Ggf. sollten Zäune mit Spitzen ins Erdreich eingelassen werden oder durch Aufschüttungen von Material (z.B. Erde, Steine) wirksam entschärft werden. Das Zaunfeld ist z.B. zu drehen, wobei der Abstand der Spitzen zum Boden geringgehalten werden muss. vgl. § 27 DGUV-Vorschrift 82“

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