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Innovatives und kostengünstiges Bauen und Wohnen in Bergheim Antrag der Fraktionen CDU, SPD und FDP vom 19.06.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Bergheim
Datum2026-07-07
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktionen CDU, SPD und FDP beantragen, vier Maßnahmen zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums auf Umsetzbarkeit zu prüfen: Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnraum, Erhebung von Fehlbelegungsabgaben, Ausweisung von Geschosswohnungsbau in Neubaugebieten und Umwandlung von Flüchtlingshäusern in sozialen Wohnungsbau. Zusätzlich sollen unterschiedliche Genossenschaftsmodelle und eine flexible Quote für geförderten Wohnraum geprüft werden. Der Ausschuss für Soziales, Finanzen und Liegenschaften berät am 7. Juli 2026.

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Kreisstadt Bergheim Vorlage Nr.: 375/2026 Der Bürgermeister öffentlich Mitzeichnungen Dezernat: II FBL: Frau Friedt AbtL: Herr Schaffrath Verfasser/in: Herr Martensen Vorgesehene Beratungsfolge Gremium Datum A.f. Soziales, Finanzen und Liegenschaften 07.07.2026 TOP Innovatives und kostengünstiges Bauen und Wohnen in Bergheim Antrag der Fraktionen CDU, SPD und FDP vom 19.06.2026 Beschlussvorschlag entfällt Erläuterungen: Sachverhalt In der Sitzung am 24.02.2026 wurden unter dem TOP „Maßnahmen zur Herstellung von bezahlbarem Wohn­ raum“ (Vorlage Nr. 448/2025) bereits 3 Maßnahmen zur Umsetzung beschlossen, worüber die Verwaltung unter TOP 4 der heutigen Sitzung (Vorlage Nr. 224/2026) entsprechend berichtet. Mit Schreiben vom 18.06.2026 beantragen die Fraktionen CDU, SPD und FDP die in der Vorlage 448/2025 unter Nr. D 4-7 aufgeführten Maßnahmen auf Umsetzbarkeit zu prüfen und entsprechende Vorschläge vorzu­ legen. Zu den Punkten - Fortlaufende Prüfung zur Umwandlung von Gewerbeflächen und Ladenlokalen in Wohnraum, - Prüfung der Erhebung von Fehlbelegungsabgaben, sofern die angekündigte Gesetzesinitiative umgesetzt wird, - Fortlaufende Prüfung zur Ausweisung der Anteile an Geschosswohnungsbau in neuen Baugebieten und - Prüfung und Umsetzung der Umwandlung von Flüchtlingshäusern in sozialen Wohnungsbau wird daher auf die Ausführungen der Vorlage 448/2025 verwiesen. Unterschiedliche Genossenschaftsmodelle, Die Pyramis Immobilien Entwicklungs GmbH hat der Kreisstadt Bergheim im Jahr 2021 ein Angebot eines Genossenschaftsmodells auf der Basis des Aktivtauschs städtischer Flächen gegen verzinsliche Genossen­ schaftsanteile (siehe u. a. Vorlage 525/2021) unterbreitet. Das Genossenschaftsmodell wurde von der Prü­ fungs- und Beratungsgesellschaft Rödl & Partner unter den Aspekten des Beihilfe-, Kommunal-, Steuer- und Vergaberechts geprüft (siehe Vorlage 141/2022). Der entsprechende TOP „Bezahlbares Wohnen – Schaffung von Voraussetzungen zur Umsetzung von Maßnahmen“ mit der Empfehlung der Verwaltung zur Gründung einer Wohnbaugenossenschaft mit der Firma Pyramis wurde in der Sitzung des Ausschusses am 05.04.2022 abgesetzt und an die Fraktionen zur weiteren Beratung verwiesen. Zu dem Angebot der Firma Pyramis hat die Erftland GmbH in Person des Geschäftsführers, Herrn Wastrauk, eine Stellungnahme abgegeben und ihrerseits alternative Vorschläge gemacht, nämlich die Bebauung städti­ scher Grundstücke per Erbbaurechtsvertrag mit der Erftland GmbH sowie Gründung einer GmbH & Co.KG der Stadt gemeinsam mit der Erftland GmbH (siehe Vorlage 51/2022 und 51/2022 1. Ergänzung). Hinsichtlich des angebotenen Genossenschaftsmodells der Pyramis hielt die Erftland dieses für nicht funktionabel, da aus ihrer Sicht jedes Jahr die Einnahmen nicht die Ausgaben decken würden und sich bei einer Betrachtung über einen Zeitraum von 30 Jahren am Ende ein negativer Kapitalwert ergäbe. Mittlerweile hat die Fa. Pyramis mit ihren Geschäftsmodell allerdings verschiedene Projekte umgesetzt. 1. Fortsetzungsblatt zu TOP Aus Sicht der Verwaltung kommt es bei der Prüfung zu diesem Punkt im Wesentlichen darauf an, dass es auch funktionierende Genossenschaftsmodelle gibt, die ohne die Einbringung hoher Aktivwerte realisiert werden können. Prüfung der Umsetzung einer Flexiblen Quote für geförderten Wohnraum Zum einen wird auf die Vorlage 224/2026 für diese Sitzung des Ausschusses Bezug genommen. Zum weiteren wird darauf verwiesen, dass es bereits Kommunen in NRW gibt, die Quoten für geförderten Wohnraum z. B. in Neubaugebieten oder bei einzelnen Investorenprojekten vorgeben. Es ist zu prüfen, ob ein solches oder ähnliches Modell für die Kreisstadt Bergheim zur Anwendung kommen könnte.

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