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Stellungnahme über die Satzung der Gemeinde Züsow über den Bebauungsplan Nr. 4 „Teplitz-Nordost“ (Entwurf vom 12.03.2026) und parallele 1. Änderung des Flächennutzungsplanes (Entwurf vom 12.03.2026) hier: Aufforderung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden zur Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Information über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Neuburg
Datum2026-06-04
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Extrahierter Text

Beschlussvorschlag: Zur Satzung der Gemeinde Züsow über den Bebauungsplan Nr. 4 „Teplitz-Nordost“ (Entwurf vom 12.03.2026) und parallele 1. Änderung des Flächennutzungsplanes (Entwurf vom 12.03.2026) gibt es seitens der Gemeinde Benz keine Anregungen und Bedenken. Sachverhalt: Frist: 08.06.2026 hier: erneute Beteiligung als Nachbargemeinde zum ENTWURF Beteiligung zum VORENTWURF war im Dezember 2025 Sachverhalt: Sehr geehrte Damen und Herren, die Gemeindevertretung der Gemeinde Züsow hat in ihrer Sitzung am 26.03.2026 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4 „Teplitz-Nordost“ und den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes jeweils mit der dazugehörigen Begründung gebilligt und zur Öffentlichkeitsbeteiligung bestimmt. Die konkreten Planungsinhalte entnehmen Sie bitte den Unterlagen, die Ihnen im Internet unter https://www.amt-neukloster-warin.de im Punkt „Bauleitplanung“ der Gemeinde Züsow zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung stehen. Wir bitten Sie als Behörde und Träger öffentlicher Belange oder Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um die Bekanntgabe Ihrer Hinweise und Anregungen bis spätestens zum 08.06.2026. Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme vorzugsweise per E-Mail an das Bauamt des Amtes Neukloster-Warin, Frau Anne Moratzky, unter [email protected]. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme Ihrerseits vorliegen, geht die Gemeinde davon aus, dass Ihre Belange nicht betroffen sind bzw. Anregungen nicht bestehen. Gleichzeitig möchten wir Sie darüber informieren, dass die Unterlagen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 07.05.2026 bis zum 08.06.2026 auf der Internetseite des Amtes Neukloster-Warin unter https://www.amt-neukloster-warin.de im Punkt „Bauleitplanung“ der Gemeinde Züsow und im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.bauportal-mv.de sowie darüber hinaus durch eine Auslegung der Unterlagen während der Öffnungszeiten im Rathaus Neukloster, Bauamt/Hofgebäude, Hauptstraße 27, 23992 Neukloster, veröffentlicht werden. 1.1 Anlass und Ziel der Planaufstellung Die Gemeindevertretung der Gemeinde Züsow hat in ihrer Sitzung am 08.05.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet „Teplitz-Nordost“ beschlossen. Mit dem Bebauungsplan soll die städtebauliche Ordnung des nördlichen Teils der Ortslage von Teplitz wieder hergestellt werden. Der Bereich der ehemaligen Gutsanlage ist einerseits durch einen teilweise ruinösen Zustand ehemaliger Gutsgebäude, brachliegende und sanierungsbedürftige Flächen, ungeordnete Nebengebäude, andererseits aber auch durch einen expandierenden Textilbetrieb in einer aufwändig sanierten, historischen Gutsscheune und z.T. sanierte Wohngebäude geprägt. Teplitz befand sich nach bisheriger planungsrechtlicher Einschätzung als Splittersiedlung im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB), dementsprechend ist das Plangebiet derzeit als Fläche für die Landwirtschaft im Flächennutzungsplan von 1998 dargestellt. Aus heutiger Sicht der Gemeinde ist die Ortslage allerdings als vollwertiger Ortsteil und Siedlung mit einigem Gewicht zu beurteilen und geht über eine Splittersiedlung und die bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan hinaus. Die Gebäude an der Dorfstraße im südlichen Ortsbereich von Teplitz wurden saniert und sind bewohnt und die Grundstücke intensiv, z.T. gewerblich genutzt. Insbesondere durch die Ansiedlung des erfolgreichen Textilbetriebes im nördlichen Ortsbereich wurde auch hier in den vergangenen Jahren eine positive Entwicklung in Gang gesetzt, die in der Sanierung und Umnutzung des Scheunengebäudes und der Sanierung des Gutshauses ihren Aus-druck findet. Durch die mittlerweile 45 Angestellten im Textilbetrieb gibt es eine große Nachfrage nach Mietwohnraum in der Ortslage Teplitz und in der näheren Umgebung. Derzeit kann die Gemeinde jedoch keine Wohnbauflächen zur Verfügung stellen. Insofern besteht ein dringen-der Wohnbedarf in der Gemeinde. Aber auch die Umnutzung, der Ausbau oder die geringfügige Erweiterung vorhandener Gebäude oder Gebäudeteile zu Wohnzwecken kann in der bisherigen Außenbereichslage kaum realisiert werden. Um kleinteilige Wohnbauvorhaben zu ermöglichen, aber auch für ergänzende Nebenanlagen und Nutzungen, auch für ansässige landwirtschaftliche (Nebenerwerbs-) Betriebe oder gewerbliche Nutzungen, sollen mit der Bauleitplanung nun die Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine angemessene Entwicklung geschaffen werden. Das Planungsziel besteht auf-grund der dörflich gemischten Nutzungen in der Festsetzung eines Dorfgebietes nach § 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Darüber hinaus ist die Erschließung zu ordnen und zu sichern. Während für den nördlichen Ortsbereich durch die leerstehenden Gebäude, einige stark sanierungsbedürftige Gebäude und Brachflächen sowie eine ungeordnete Erschließung ein großes Planungserfordernis besteht, ist für den südlichen Ortsbereich von Teplitz kein entsprechender Ordnungs- und Entwicklungsbedarf mittels Bebauungsplan gegeben. Daher beschränkt sich der Bebauungsplan Nr. 4 auf den nördlichen Ortsbereich. Das entsprechende Vorgehen für eine planungsrechtliche Lösung wurde in einer Beratung im Fachdienst Bauordnung und Planung des Landkreises Nordwestmecklenburg am 17.12.2024 besprochen. Darüber hinaus wurden die raumordnerischen Belange mit dem Fachdienst Bauordnung und Planung des Landkreises Nordwestmecklenburg sowie dem Amt für Raumordnung und Landesplanung am 15.12.2025 geklärt.

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