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Prüfung der Einführung eines volumenbezogenen Gebührenmodells für die Abfallentsorgung Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen v. 14.04.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Bergheim |
| Datum | 2026-07-07 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Prüfung der Einführung eines entleerungsanzahlabhängigen (Zähl-)Systems für die Abfallgebühren statt des bisherigen volumenbezogenen Modells, um mehr Verursachergerechtigkeit und Anreize zur Müllvermeidung zu schaffen. Die Verwaltung weist auf erhebliche Hürden hin: erforderliche Satzungsänderung, technische Umstellung mit ca. 320.000 € Kosten und 2 Jahren Implementierungsdauer, zusätzlicher Personalaufwand, sowie Nachteile wie Mülltourismus und soziale Belastung größerer Haushalte. Die Verwaltung empfiehlt gegen die Einführung, da das aktuelle System bereits rechtsicher und kostengünstiger ist.
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Dokument
Extrahierter Text
Kreisstadt Bergheim Vorlage Nr.: 249/2026
Der Bürgermeister öffentlich
Mitzeichnungen
Dezernat: II
SWBM
FBL: Herr Wirtz
AbtL: Herr Neb
Verfasser/in: Herr Neb
Vorgesehene Beratungsfolge
Gremium Datum
A.f. Soziales, Finanzen und Liegenschaften 07.07.2026
TOP Prüfung der Einführung eines volumenbezogenen Gebührenmodells für die Abfallentsor
gung
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen v. 14.04.2026
Beschlussvorschlag
entfällt
Erläuterungen:
1. Zielsetzung
Die Zielsetzung kann dem als Anlage 1 beigefügten Antrag entnommen werden.
2. Sachverhalt
Mit dem beigefügten Antrag soll die Verwaltung beauftragt werden, die „Einführung eines volumenbezogenen
Gebührenmodells für die Abfallentsorgung“ zu prüfen.
Zum Sachverhalt wird wie folgt ausgeführt:
Grundsätzlich wird die Abfallentsorgung in der Kreisstadt Bergheim in Form eines volumenbezogenen Gebühren
modells kalkuliert und abgerechnet. Aktuell wird der Gebührenbedarf verursachungsgerecht auf Grundlage
des „Gesamt-Restmüll-Litervolumen“ als Gebührenbemessungsgrundlage verteilt.
Das bedeutet, dass man als Gebührenpflichtiger auf Basis der benötigten Tonnengröße (Volumen in l) ggf. in
Kombination mit einem 1- oder 2-wöchigen Entleerungsrhythmus Einfluss auf die jährliche Gebührenhöhe
nehmen kann.
Bei diesem System wird nicht gezählt, wie häufig die jeweilige Tonne abgefahren wird. Dies wäre eine sog.
„Entleerungsanzahlabhängige Abfallentsorgungsgebühr (Zählsytem)“. Die Umstellung auf ein solches System
ist grundsätzlich möglich, bedarf jedoch aufwendiger rechtlicher, organisatorischer und technischer Umstellun
gen.
Rechtliche Voraussetzungen:
Vor Einführung eines solchen Systems müsste die Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren an eine mögli
che neue Gebührenstruktur angepasst werden, so dass eine rechtssichere Gebührenerhebung und Abrech
nung umgesetzt werden könnte.
Organisatorische Voraussetzungen:
Der zusätzliche Personalaufwand zur Umsetzung folgender neuer Aufgaben müsste bemessen werden, um
eine serviceorientierte Bearbeitung sicherstellen zu können:
Auf Seiten der Verwaltung wird zusätzlicher Aufwand für die Bearbeitung von Rückfragen und Widersprü
chen gegen Abfallgebührenbescheide bzw. Grundbesitzabgabenbescheide erwartet. Hinzu kommen zu
sätzliche Rückfragen und Abstimmungen mit der Abfallberatung der Stadtwerke Bergheim GmbH.
Auf Seiten der Abfallberatung bei der Stadtwerke Bergheim GmbH müsste man sich auf zusätzliche Anfra
gen einstellen, da aus Erfahrung von anderen Kommunen mit Zählsystem, viele Anfragen zur unterjährig
erfassten Anzahl der Entleerungen eingehen („Reklamationsmanagement“).
Darüber hinaus muss im Falle von Eigentumswechseln eine umgehende Beendigung bzw. Umschreibung
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erfolgen können, damit die Gebührenpflicht beim vorherigen Eigentümer pünktlich beendet und die Ge
bührenpflicht bei dem neuen Eigentümer rechtzeitig begonnen wird.
Auch im Bereich der Personal- und Fahrzeugausstattung wäre zu überprüfen, ob das vorhandene Personal
ausreichend ist. Bei Einführung eines Zählsystems wird in der Regel jedes Grundstück im Stadtgebiet wö
chentlich angefahren und damit werden auch alle Straßenzüge grundsätzlich abgefahren, wobei nur bei
Bedarf der zur Abholung bereitgestellte Abfallbehälter entleert wird .
Technische Voraussetzungen:
Nach Abstimmung mit einem Dienstleister für abfallwirtschaftliche Systemlösungen wurde aufgezeigt,
dass folgende technische Umstellungen notwendig sind, um ein funktionierendes System sicherstellen zu
können:
• Aufbau einer neuen Datenbank zur Erfassung, Bearbeitung und Abrechnung der aktuell rd.
19.000 vorhandenen Abfallbehälter
• Etikettieren /Verchippen jedes zu zählenden Abfallbehälters im Stadtgebiet und Einrichtung im
System
• Anschaffung von Handhelds (vergleichbar Tablets) zur Erfassung der Abfallbehälter und Zuord
nung zu den jeweiligen Grundstücken
• Einrichtung einer (im Idealfall Echtzeit-) Datenübertragung zwischen Datenbank und Handheld
• Generierung von Abfuhr-Tourenplänen
• Aufrüstung der Müllfahrzeuge zur Ablesung der einzelnen Tonnen
• Einrichtung einer Leerungsdatenschnittstelle zwischen Müllfahrzeug und Datenbank und Veranla
gungssoftware
• Einrichtung einer laufenden Qualitätskontrolle der Software und Arbeitsabläufe im Sinne der Ge
bührengerechtigkeit (z.B. Durchführung einer Inventur der veranlagten Behältergrößen)
Gemäß einer aktuellen Marktsondierung wird mit alleine schon einmaligen Kosten zur Einführung eines solchen
Systems von rd. 320.000 € (brutto) gerechnet, die zusätzlich in dem Gebührenhaushalt Abfallentsorgung be
rücksichtigt werden müssten.
Hinzu kommen mögliche Kosten für zusätzliche Müllfahrzeuge inkl. Personal, um die wöchentlichen Touren si
cherstellen zu können sowie ggf. zusätzliches Verwaltungspersonal, um Rückfragen und Abrechnungen bear
beiten zu können.
Nach Aussage der Fachfirma würde eine Umrüstung des gesamten Stadtgebietes mit dem vorhandenen Personal
der Stadtwerke Bergheim GmbH ca. 2 Jahre benötigen, so dass frühestens ab dem Jahr 2029 mit einem Zähl
system gearbeitet werden könnte.
Eine Umstellung wäre nur zu Jahresbeginn rechtssicher und praktikabel umsetzbar.
Hinsichtlich der Gebühren ist mit einer Erhöhung zu rechnen, da sich der laufende Personal-, Software und Fahr
zeugeinsatz erhöht und die Kosten für die Umstellung des Systems berücksichtigt werden müssen.
Grundsätzlich sind folgende Vor- und Nachteile aufzuführen, die ein solches System mit sich bringen:
Vorteile:
• Verursachergerechtigkeit: Es ist ein faires Modell: Wer viel Müll produziert, zahlt mehr; wer aktiv ver
meidet und trennt, wird finanziell belohnt.
• Starker Lenkungseffekt: Da jede Leerung Geld kostet, überlegen sich die Gebührenpflichtigen ge
nauer, ob der Müll korrekt getrennt ist. Die Trennquote steigt voraussichtlich an.
• Ressourcenschonung: Weniger Restmüll bedeutet weniger CO2-Ausstoß durch Müllverbrennungsanla
gen und eine bessere Ausnutzung von Recyclingkreisläufen.
• Kostentransparenz: Die Bürger haben eine direkte Kontrolle über einen Teil ihrer Kosten. Man ist kein
„Passivzahler“ mehr, sondern steuert die Kosten noch intensiver durch das eigene Verhalten.
Nachteile:
• Mülltourismus & Illegale Entsorgung: Um Gebühren zu sparen, entsorgen mehr Personen ihren Müll
in öffentlichen Papierkörben, in der Natur oder im Wald.
• Fremd- und Überbefüllung“: Insbesondere in dicht besiedelten Gebieten besteht die Gefahr, dass Pas
santen oder Nachbarn ihren Müll in eine fremde Tonne werfen, die zur Abholung bereitsteht.
2. Fortsetzungsblatt zu TOP
• Hygienerisiken: Um Geld zu sparen, werden Abfallbehälter erst zur Abholung herausgestellt, wenn sie
überfüllt sind. Im Sommer kann das zu erheblicher Geruchsbildung und Ungeziefer führen.
• Hoher Verwaltungsaufwand: Die Verwaltung / Stadtwerke Bergheim GmbH muss Chips verwalten,
Datenbanken pflegen und zusätzliche Abrechnungen (Müllentleerungsprotokolle) erstellen. Diese Verwal
tungsmehrkosten müssen auf die Abfallentsorgungsgebühr umgelegt werden.
• Soziale Komponente: Große Familien, Haushalte mit Kleinkindern oder pflegebedürftigen Personen
(Windelaufkommen) können das Müllaufkommen oft nicht weiter reduzieren. Diese Personenkreise wer
den durch das System stärker belastet.
Eine Pilotphase in einzelnen Stadteilen ist nicht rechtssicher durchführbar, da es im Sinne der Gleichbehandlung
und Gebührengerechtigkeit nur eine einheitliche Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzung für das ge
samte Stadtgebiet geben darf.
Darüber hinaus wäre es im Sinne eines wirtschaftlichen und flexiblen Betriebsablauf schwierig, einzelne Müll
fahrzeuge umzurüsten, die nur die jeweiligen Stadtteile in der Pilotphase abfahren können.
Fazit:
Auch wenn es Gründe hinsichtlich der Verursachungsgerechtigkeit gibt, die für die Einführung eines solchen
Systems sprechen, ist aus Sicht der Verwaltung von einer Umstellung abzuraten, da die Nachteile die Vorteile
überwiegen.
Das aktuelle Gebührenmodell der Kreisstadt Bergheim ist rechtssicher und kommt der Verursachungsgerech
tigkeit ebenfalls in hohem Umfang über den Gebührenmaßstab des „Gesamt-Restmüll-Litervolumen“ nach, da
jeder Gebührenpflichtige in einem gewissen Maße die Tonnengröße reduzieren kann, sofern Restmüll einge
spart wird.
Außerdem werden durch das bestehende Modell die notwendigen Kosten möglichst geringgehalten, in dem
eine wirtschaftliche Abfuhr durch die Stadtwerke Bergheim GmbH sichergestellt ist und im Anschluss die nicht
beeinflussbaren Deponiegebühren auf Basis der tatsächlich abgeladenen Mengen in die Gebühr eingerechnet
werden.
Neben diesen Aspekten ist bei einer Systemumstellung auch eine höchstwahrscheinlich vermehrte Anzahl von
illegalen Abfallentsorgungen, um in einem reinen Zählsystem Gebühren zu sparen, nicht zu vernachlässigen.
Die Beseitigung illegaler Abfallentsorgungen geht zu Lasten aller Gebührenzahler.
3. Alternativen/Einsparpotenziale (Prüfung einer kostengünstigeren Aufgabenerledigung einschl.
der Möglichkeit der interkommunalen Zusammenarbeit)
Entfällt.
4. Darstellung der Auswirkungen auf den Ergebnisplan, den Finanzplan und die Bilanz (lfd. Haus
haltsjahr und Folgejahre, inkl. Folgekosten bei Investitionen)
Entfällt.
5. Darstellung der klimaschutzrelevanten Auswirkungen (ab 1. Quartal 2021)
Entfällt.
6. Bürgerbeteiligung
Entfällt.
7. Überprüfung der Zielerreichung (Messinstrumente und –zeitpunkt)
Entfällt.
<<Sachdarstellung>> <<SachTextEnde>>
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