Startseite › Samtgemeinde Nenndorf › Antrag
33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Nenndorf, (FFW-Standort West; Gemeinde Hohnhorst, OT. Ohndorf "An der Aue") Entscheidung über die Stellungnahmen aus - der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB - der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB - Feststellungsbeschluss
Angenommen23 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Nenndorf |
| Datum | 2026-06-11 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Der Samtgemeindeausschuss empfiehlt dem Samtgemeinderat nachstehende Beschlüsse zu fassen:
Der Samtgemeinderat beschließt:
Den anliegenden Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen aus
a) der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
b) der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
wird zugestimmt.
Die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Nenndorf, FFW-Standort West; Gemeinde Hohnhorst, OT. Ohndorf, „An der Aue“ wird einschl. der Begründung und dem Umweltbericht gem. § 6 BauGB beschlossen.
Sachverhalt:
Zur Errichtung eines neuen „Feuerwehrstandortes West“ hatte der Samtgemeindeausschuss in seiner Sitzung am 12.01.2023 (Vorlage 2022-0195/SG) einen Aufstellungsbeschluss zur Einleitung der 33. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst.
Der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wurde vom Samtgemeindeausschuss in seiner Sitzung am 01.06.2023 gefasst. Die Beschlüsse zur Aufstellung und frühzeitigen Beteiligung wurden am 30.06.2023 bekanntgemacht. Die Beteiligung fand im Zeitraum vom 10.07.2023 bis einschl. 11.08.2023 statt.
Von Seiten der Öffentlichkeit war eine Stellungnahme und von Seiten der Behörden und Träger öffentlicher Belange waren abwägungsrelevante Stellungnahmen eingegangen.
Der Samtgemeindeausschuss war in seiner Sitzung am 07.12.2023 den vom beauftragten Planungsbüro SWECO ausgearbeiteten Abwägungsvorschlägen gefolgt und hatte in dieser Sitzung dem Entwurf zur 33. Änderung des F-Planes zugestimmt und die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Beschluss wurde am 04.03.2026 ortsüblich bekannt gemacht.
Die Beteiligung fand in der Zeit vom 05.03.2026 bis einschl. 10.04.2026 statt.
Von Seiten der Öffentlichkeit liegt keine Stellungnahme vor. Von Seiten der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind abwägungsrelevante Stellungnahmen eingegangen.
Die Eingaben der Einsender sind im anliegenden Abwägungsvorschlag gelistet.
Das Büro SWECO hat die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung zum Feststellungsbeschluss ausgearbeitet. Die Unterlagen sind Teil der Anlage.
Klimaschutzziele:
In Bezug auf mögliche klimatische und artenschutzrechtliche Auswirkungen wird auf den Umweltbericht bzw. die „Untersuchung zum Zweck der artenschutzrechtlichen Risikobewertung durch geplante Baumaßnahmen“ in der Begründung zur 33. Änderung des Flächennutzungsplanes verwiesen.
Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Vorlage zur Kenntnis genommen.
Text aus PDF extrahiert