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Ernennung des Gemeindebrandmeisters sowie eines stellvertretenden Gemeindebrandmeisters

Angenommen23 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Nenndorf
Datum2026-06-11
DatenstufeNur Ergebnisse
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Beschlussvorschlag: Der Samtgemeindeausschuss empfiehlt dem Samtgemeinderat folgenden Beschluss: Der Samtgemeinderat beschließt, gemäß § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes Herrn/Frau ____________, Geburtsjahr 19___, wohnhaft in _______________ mit Wirkung vom 11.06.2026, spätestens jedoch mit dem Tag der Aushändigung der Ernennungsurkunde, zum Gemeindesbrandmeister der Samtgemeinde Nenndorf für die Dauer von 6 Jahren unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zu ernennen. Der Samtgemeinderat beschließt, gemäß § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes Herrn/Frau ____________, Geburtsjahr 19___, wohnhaft in ________________ mit Wirkung vom 11.06.2026, spätestens jedoch mit dem Tag der Aushändigung der Ernennungsurkunde, zum stellvertretenden Gemeindesbrandmeister der Samtgemeinde Nenndorf für die Dauer von 6 Jahren unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zu ernennen. Sachverhalt: Der Gemeindebrandmeister der Samtgemeinde Nenndorf, Herr Paul Dylla, hat aus persönlichen Gründen um Entlassung aus seinem Amt gebeten. Die Entlassung wurde wunschgemäß mit Wirkung vom 21.05.2026 ausgesprochen. Für den 28.05.2026 wurde eine Versammlung des Gemeindekommandos einberufen, bei der die Vorschlagswahl für die Amtsnachfolge durchgeführt werden soll. Mithin steht zum Zeitpunkt der Einladung für die Sitzung des Samtgemeindeausschusses das Ergebnis der Wahl noch nicht fest. Zur Sitzung kann die Personalie mitgeteilt werden. Die überdies seit dem Verzicht des Kameraden Marco Thiele vakante Funktion eines stellvertretenden Gemeindebrandmeisters soll im Zuge der Neuaufstellung der Feuerwehrführung ebenfalls neu besetzt werden. Die Personalie kann nach erfolgter Wahl gleichermaßen zu der Sitzung des Samtgemeindeausschusses verkündet werden. Die Funktion des weiteren stellvertretenden Gemeindebrandmeisters soll unverändert mit dem bisherigen Funktionsträger, Herrn Philipp Brendel, besetzt werden. Der Kreisbrandmeister hat seine Zustimmung zu der Ernennung erteilt. Die Gleichstellungsbeauftragte wurde beteiligt.

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