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Grundstücksabwasseranlagen- und Gebührensatzung hier: Anpassung der Benutzungsgebühren durch die 22. Änderungssatzung

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Hollenstedt
Datum2026-04-28
DatenstufeNur Ergebnisse
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Beschlussvorschlag: Die 22. Änderungssatzung der Grundstücksabwasseranlagen und -gebührensatzung vom 25.05.2002 wird mit Wirkung zum 01.01.2026 beschlossen. Sachverhalt: Auf Grund der Gebührenneuberechnung ist eine Neufestsetzung der Benutzungsgebühren notwendig. Die 22. Änderungssatzung ist vom Samtgemeinderat zu beschließen. Der Entwurf der Änderungssatzung ist als Anlage beigefügt. Die Benutzungsgebühren werden in § 11 -Entleerung- durch die 22. Änderungssatzung wie folgt geändert: Neu bisher Nr. 1 Regelentleerung 64,61 €/m³ 70,92 €/m³ Nr. 2 Bedarfsentleerung 64,61 €/m³ 70,92 €/m³ Nr. 3 abflusslose Sammelgrube 53,97 €/m³ 65,19 €/m³ Nr. 4 unverändert Nr. 5 Schlauchüberlänge je angefangene 5 m 29,75 € 32,13 € Nr. 6 unverändert

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