Startseite › Samtgemeinde Hollenstedt › Antrag
Grundstücksabwasseranlagen- und Gebührensatzung hier: Anpassung der Benutzungsgebühren durch die 22. Änderungssatzung
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Hollenstedt |
| Datum | 2026-04-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die 22. Änderungssatzung der Grundstücksabwasseranlagen und -gebührensatzung vom 25.05.2002 wird mit Wirkung zum 01.01.2026 beschlossen.
Sachverhalt:
Auf Grund der Gebührenneuberechnung ist eine Neufestsetzung der Benutzungsgebühren notwendig.
Die 22. Änderungssatzung ist vom Samtgemeinderat zu beschließen.
Der Entwurf der Änderungssatzung ist als Anlage beigefügt. Die Benutzungsgebühren werden in § 11 -Entleerung- durch die 22. Änderungssatzung wie folgt geändert:
Neu bisher
Nr. 1 Regelentleerung 64,61 €/m³ 70,92 €/m³
Nr. 2 Bedarfsentleerung 64,61 €/m³ 70,92 €/m³
Nr. 3 abflusslose Sammelgrube 53,97 €/m³ 65,19 €/m³
Nr. 4 unverändert
Nr. 5 Schlauchüberlänge je angefangene 5 m 29,75 € 32,13 €
Nr. 6 unverändert
Text aus PDF extrahiert