Startseite › Samtgemeinde Hollenstedt › Antrag
Grundstücksabwasseranlagen- und Gebührensatzung hier: Gebührenkalkulation
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Hollenstedt |
| Datum | 2026-04-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Der Umwelt-, Bau- und Ordnungsausschuss empfiehlt, der Samtgemeindeausschuss empfiehlt und der Samtgemeinderat beschließt:
Von der Gebührenberechnung wird zustimmend Kenntnis genommen und die Gebührensätze für die Fäkalschlammabfuhr werden mit Wirkung zum 01.01.2026 festgesetzt.
Sachverhalt:
Ab 01.01.2026 wird in Folge einer beschränkten Ausschreibung das Abfuhrunternehmen „hanseWasser Bremen GmbH“ die Entsorgung der Kleinkläranlagen auf dem Gebiet der Samtgemeinde Hollenstedt weiterhin durchführen. Auf Grund geänderter Abfuhrpreise und der Mitteilung des Landkreises Harburg vom 03.11.2025 über die Änderung des Entgeltes für die Abnahme von Abwässern aus Kleinkläranlagen bzw. abflusslosen Sammelgruben zum 01.01.2026 bei der Kläranlage Glüsingen (Anlage 1), wird eine Gebührenanpassung für die Fäkalschlammabfuhr erforderlich.
Nach der Gebührenneuberechnung für die Regel- bzw. Bedarfsabfuhr verringern sich die Gebühren von bisher 70,92 €/m³ auf 64,61 €/m³ sowie für die abflusslosen Sammelgruben von bisher 65,19 €/m³ auf 53,97 €/m³.
Die Gebührenneuberechnung (Anlage 2+3) ist Grundlage der 22. Änderung der Gebührensatzung gem. BV 2026/009.
Dem Umwelt-, Bau- und Ordnungsausschuss und dem Samtgemeindeausschuss wird vorgeschlagen, dem SGR zu empfehlen, von der Gebührenberechnung zustimmend Kenntnis zu nehmen und die Gebührensätze für die Fäkalschlammabfuhr mit Wirkung zum 01.01.2026 festzusetzen.
Text aus PDF extrahiert