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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Wahlfreiheit für Kinder aus Drestedt zwischen der Grundschule Hollenstedt und der Grundschule Trelde hier: Ergebnis aus Rücksprache mit der Stadt Buchholz

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Hollenstedt
Datum2026-06-23
DatenstufeNur Dokumente
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Extrahierter Text

Beschlussvorschlag: Der Samtgemeindeausschuss empfiehlt, Der Rat der Samtgemeinde Hollenstedt beschließt, dass eine generelle Regelung zur Beschulung von Kindern aus Drestedt an der Grundschule Trelde vor dem Hintergrund der fehlenden Kapazitäten sowie der von der Stadt Buchholz erwarteten Kostenbeteiligung an anstehenden Investitionen derzeit nicht weiterverfolgt wird. Sachverhalt: Das zugesagte Gespräch zwischen der Stadt Buchholz und der Samtgemeinde Hollenstedt hat zwischenzeitlich stattgefunden. Hintergrund war die Beratung im Rat der Samtgemeinde Hollenstedt am 28.04.2026 zur Frage einer möglichen Wahlfreiheit für Kinder aus Drestedt zwischen der Grundschule Hollenstedt und der Grundschule Trelde. Dabei war zugesagt worden, mit der Stadt Buchholz insbesondere zur Prognose der künftigen Schülerzahlen sowie zur Frage möglicher freier Kapazitäten noch einmal in den Austausch zu gehen. Seitens der Stadt Buchholz wurde deutlich gemacht, dass am Standort der Grundschule Trelde erhebliche Investitionen erforderlich sind, um den Schulstandort zu ertüchtigen und insbesondere die Anforderungen des Ganztags umsetzen zu können. Nach aktueller Beschlusslage der Stadt Buchholz soll die Einzügigkeit der Grundschule Trelde dabei erhalten bleiben. Eine belastbare Prognose der Schülerzahlen für die kommenden Jahre ist nach Einschätzung der Stadt Buchholz derzeit nur eingeschränkt möglich, da diese von verschiedenen Faktoren abhängig ist, die aktuell noch nicht abschließend bewertet werden können. Hierzu zählen unter anderem mögliche künftige Neubaugebiete. Aktuell sieht die Stadt Buchholz keine kapazitäre Grundlage für ein „Auffüllen“ freier Plätze durch Kinder aus Drestedt. Die erste Klasse zum kommenden Schuljahr ist vollständig ausgelastet und kann keine weiteren Kinder aufnehmen. Nach Mitteilung der Stadt Buchholz müssen beispielsweise auch Erstklässlerinnen und Erstklässler aus Kakenstorf vollständig nach Sprötze ausweichen. Darüber hinaus sieht die Stadt Buchholz ohne eine Kostenbeteiligung der Samtgemeinde Hollenstedt an den anstehenden Investitionen keine Grundlage für eine Regelung zur Aufnahme von Kindern aus Drestedt an der Grundschule Trelde. Dies gilt neben den bestehenden Platzproblemen insbesondere vor dem Hintergrund der erforderlichen Investitionen in den Schulstandort. Die Stadt Buchholz hat signalisiert, dass die Situation in etwa vier bis fünf Jahren erneut bewertet werden könnte. Auch dann wäre jedoch nach Auffassung der Stadt Buchholz über eine entsprechende Kostenbeteiligung an den bis dahin erfolgten Investitionen zu sprechen. Aus Sicht der Verwaltung ist damit festzustellen, dass die Voraussetzungen für eine kurzfristige generelle Regelung zur Beschulung von Kindern aus Drestedt an der Grundschule Trelde derzeit nicht gegeben sind. Die Möglichkeit von Einzelfallentscheidungen bleibt hiervon unberührt.

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