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Benennung/ Widmung von Gemeindestraßen
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Barnstorf |
| Datum | 2025-11-13 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
Im Gebiet der Gemeinde Eydelstedt wurde folgender Straßenabschnitt bislang nicht benannt und für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
„Grasweg“ Grundstücke Gemarkung Eydelstedt, Flur 2, Flurstück 39/6 und Teilfläche von 87/1 (Verlängerung der Straße „Grasweg“ ab Gemeindegrenze Flecken Barnstorf/ Zuwegung zu Haus Nr. 10.
Folgende Straße wurde bislang ebenfalls nicht für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
„Molkereistraße“ Grundstücke Gemarkung Eydelstedt, Flur 2, Flurstücke 25/15, 72/6,47/3, 89/6, 27/5 und 89/5.
Alle Flächen befinden sich im Eigentum der Gemeinde Eydelstedt. Da es sich um Gemeindestraßen im Sinne des § 3 Abs. 1 Ziffer 3 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) handelt, ist gemäß § 48 NStrG die Gemeinde Eydelstedt Träger der Straßenbaulast und spricht gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 NStrG die Widmung für den öffentlichen Verkehr aus.
Beschlussvorschlag:
Der Straßenabschnitt, Grundstücke Gemarkung Eydelstedt, Flur 2, Flurstück 39/6 und Teilfläche von 87/1 wird mit „Grasweg“ benannt und gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die „Molkereistraße“, Grundstücke Gemarkung Eydelstedt, Flur 2, Flurstücke 25/15, 72/6,47/3, 89/6, 27/5 und 89/5 wird gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
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