Startseite › Samtgemeinde Barnstorf › Antrag
Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" - Projektskizze "Ersatzneubau SV Jura Eydelstedt"
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Barnstorf |
| Datum | 2026-01-27 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
In der Ratssitzung am 13.11.2025 wurde das Projekt zum Ersatzneubau des Vereinsheim SV Jura Eydelstedt thematisiert (vgl. Vorlage - 0593/50/2025).
Durch das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ bietet sich die Möglichkeit einer Förderung des Projektes.
Der Deutsche Bundestag hat im Wirtschaftsplan 2025 des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ Mittel in Höhe von 333 Millionen Euro zur Verfügung bereitgestellt. „Damit werden Kommunen dabei unterstützt, ihre Sportstätten von besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu erhalten und zu modernisieren.“[1] Der bundesweite Sanierungsstau bei Sportstätten soll mit Hilfe des Programms abgebaut werden. Gefördert wird die bauliche Sanierung und Modernisierung, wobei die energetische Sanierung im Fokus steht. Nach Baufertigstellung sind entsprechende energetische Standards zu erfüllen.
Weitere Fakten zum Förderprogramm:
- Bundesanteil der Förderung beträgt mindestens 250.000 Euro; Höchstbetrag der Förderung liegt bei 8 Millionen Euro
- Bund beteiligt sich mit bis zu 45 Prozent an den in der Projektskizze angegebenen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
- Laufzeit: bis 31.12.2031
- Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Es ist nachzuweisen, dass ein Ersatzbau im Vergleich zur Sanierung die nachweislich deutlich wirtschaftlichere Variante darstellen würde. Ein Nachweis (Wirtschaftlichkeitsuntersuchung) ist in Stufe 2 des Verfahrens vorzuweisen.
- Ersatzneubauten müssen nach Abschluss der Maßnahme Mindestanforderungen an ein KfW-Effizienzgebäude 55 erfüllen.
- Bei Ersatzneubauten muss die Wärmeversorgung zu 100 Prozent mit Erneuerbaren Energien erfolgen.
- Das Bestandsgebäude ist zurückzubauen.
- Die Zweckbindungsfrist liegt bei Ersatzneubauten bei 25 Jahren.
- 2-stufiges Verfahren:
- 1. Phase (Interessenbekundungsverfahren):
Projektskizze bis 15.01.26 (erfolgt)
Ratsbeschluss (bis 31.01.26)
Gesamtfinanzierung ist zu bestätigen (in der Projektskizze dargestellt)
bis Februar 2026 Sichtung und Vorprüfung der Projektskizzen
Ende Februar 2026 Beschluss der zur Antragsstellung vorzusehenden Projekte
- Antrags- und Koordinierungsgespräch (ab März)
- 2. Phase:
Beantragung der Bundesförderung in Form einer Projektzuwendung (Zuwendungsantrag)
Ausgaben und Finanzierungsplan
Ablauf- und Zeitplan
Nachweise des kommunalen Finanzierungsanteils
- Bewertungskriterien:
energetische Anforderungen: eine Übererfüllung des genannten Standards wird bei der Bewertung positiv berücksichtigt
eine fortgeschrittene Projektreife von mindestens Leistungsphase 3 HOAI, die eine zügige Realisierung erwarten lässt
Umsetzung umfassender Maßnahmen zur Barrierefreiheit
zügige Umsetzbarkeit, schlüssige Projektstruktur, langfristige Nutzbarkeit
bedeutender Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt
Verwendung von nachhaltigen Baumaterialien.
- Für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens muss bei Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden sowie bei Ersatzneubauten eine anerkannte Energieeffizienz-Expertin/ein anerkannter Energieeffizienz-Experte aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes, Kategorie „Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude“, eingebunden werden (www.energie-effizienz-experten.de).
- Die Kommune kann die Zuwendung nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift (VV) Nr. 12 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) an den Verein als Letztempfänger der Zuwendung weiterleiten, bleibt jedoch für den Bund die Ansprechpartnerin und ist für die Einhaltung der Vorgaben des Zuwendungsbescheids verantwortlich.
Die Interessenbekundung wurde fristgerecht zum 15.01.2026 eingereicht. Ein Beschluss des Rates der Gemeinde Eydelstedt ist bis zum 31.01.2026 nachzureichen.
[1] Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (2025): Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“. URL: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks.html (aufgerufen 18.11.2025).
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Eydelstedt billigt die Projektskizze „Ersatzneubau SV Jura Eydelstedt“ für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“.
Finanzierungsvorschlag:
Die Finanzierung wird im Haushalt der Gemeinde Eydelstedt dargestellt.
Text aus PDF extrahiert