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Querungsmöglichkeit der L 344 im Bereich Gothel / Neu Eydelstedter Straße

Angenommen8 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Barnstorf
Datum2026-03-12
DatenstufeNur Ergebnisse
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Sachverhalt: Eine fehlende Querungsmöglichkeit der L 344 im Bereich Gothel wurde bereits mehrfach thematisiert. Neben politischen Diskussionen und Hinweisen von Einwohnenden wurde auch im Radverkehrskonzept darauf hingewiesen, dass an wichtigen Übergängen in der Samtgemeinde Barnstorf Querungsanlagen für den Radverkehr fehlen. Auch im Bereich der L 344, Höhe Neu Eydelstedter Straße, wurde ein Bedarf ermittelt. Die zu ergänzende Querungsanlage wurde hier mit besonderer Relevanz und einer hohen Priorität bewertet (vgl. Radverkehrskonzept 2024, S. 64/65). In Gesprächen wurde auch auf die Querung von Schüler*innen hingewiesen, die im Bereich Neu Eydelstedt keinen Anspruch auf Schülerbeförderung, aufgrund der nicht ausreichenden Entfernung zur Schule, haben. Die DTV (Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke) liegt im Bereich der L 344 zwischen Barnstorf und Eydelstedt bei 3.700 Kfz/24h und der Schwerverkehr bei 400 SV/24h. Eine Messung des Radverkehrs hat 2024 ergeben, dass im Durchschnitt 143 Radfahrende an der L 344 im Bereich Gothel unterwegs waren, die voraussichtlich weitestgehend auch die Straße queren mussten (vgl. Vorlage - 2884/60/2024). Da sich die L 344 nicht im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Eydelstedt befindet, wurde bereits Kontakt mit dem Straßenbaulastträger aufgenommen. Die NLStBV weist darauf hin, dass ihrerseits keine Querungshilfe in diesem Bereich vorgesehen ist. Eine verkehrsrechtliche Anordnung der Verkehrsbörde wird für diesen Bereich nicht erteilt werden, da die benötigten Querungszahlen nicht erreicht werden. Dennoch wurde ein Vor-Ort-Termin mit dem Straßenbaulastträger durchgeführt und die Idee einer Querungshilfe thematisiert. Es wurde festgestellt, dass eine Querungsanlage in Form einer Mittelinsel nur mit Grunderwerb und hohen Kosten verbunden ist. Alternativ wurde die Möglichkeit einer Bedarfsampel/ Dunkelampel geprüft. Die Kosten hierfür liegen bei rd. 18.000 Euro für die Ampelanlage mit Peitschenmast und Akustik. Hinzukommen Kosten für Maßnahmen des Tiefbaus von rd. 7.000 Euro sowie Kosten für einen Anschluss in Höhe von rd. 2.500 Euro, sodass sich die Kosten für eine Installation einer Bedarfsampel im Bereich der L 344 Einmündung Neu Eydelstedter Straße auf rd. 30.000 Euro belaufen. Zudem sind jährliche Unterhaltungskosten (Strom, Wartung etc.) mit rd. 700 Euro aufzuwenden, zzgl. Reparaturkosten. Aufgrund der fehlenden verkehrsrechtlichen Anordnung sind die Kosten für die Installation von der Gemeinde Eydelstedt zu tragen. Die zuständige Verkehrsbehörde hat darauf hingewiesen, dass ein Antrag der Gemeinde Eydelstedt auf Errichtung einer Bedarfsampel/ Dunkelampel einzureichen ist. Die Verkehrsbehörde holt die notwendigen Stellungnahmen der beteiligten öffentlichen Träger ein, damit die Gemeinde Eydelstedt letztlich auf eigene Kosten eine Bedarfsampel/ Dunkelampel errichten kann. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Antrag auf Errichtung einer Bedarfsampel/ Dunkelampel auf eigene Kosten bei der verkehrsrechtlichen Behörde einzureichen. Finanzierungsvorschlag: Die Kosten in Höhe von 30.000 Euro für die Errichtung einer Bedarfsampel/ Dunkelampel sind in den Haushalt 2026 aufzunehmen.

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