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Widmung der Straße "Am Sünhöfel"

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Barnstorf
Datum2026-03-05
DatenstufeNur Ergebnisse
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Sachverhalt: Die Straße „Am Sünhöfel“ wird in Kürze endausgebaut. Nach Fertigstellung kann die Verkehrsübergabe an den öffentlichen Verkehr erfolgen. Hierfür ist gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) eine Widmung notwendig. Bei der Straße „Am Sünhöfel“ handelt es sich um eine Gemeindestraße im Sinne des § 3 Abs. 1 Ziffer 3 NStrG. Eigentümer des Straßengrundstücks, Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Drentwede, Flur 14, Flurstück 231, ist die Gemeinde Drentwede. Gemäß § 48 NStrG ist die Gemeinde Drentwede Träger der Straßenbaulast und spricht gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 die Widmung für den öffentlichen Verkehr aus. Beschlussvorschlag: Die Straße „Am Sünhöfel“, Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Drentwede, Flur 14, Flurstück 231, wird gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Widmung wird mit dem Zeitpunkt der Verkehrsübergabe wirksam.

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