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Widmung der Straße "Am Sünhöfel"
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Barnstorf |
| Datum | 2026-03-05 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
Die Straße „Am Sünhöfel“ wird in Kürze endausgebaut. Nach Fertigstellung kann die Verkehrsübergabe an den öffentlichen Verkehr erfolgen. Hierfür ist gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) eine Widmung notwendig.
Bei der Straße „Am Sünhöfel“ handelt es sich um eine Gemeindestraße im Sinne des § 3 Abs. 1 Ziffer 3 NStrG. Eigentümer des Straßengrundstücks, Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Drentwede, Flur 14, Flurstück 231, ist die Gemeinde Drentwede.
Gemäß § 48 NStrG ist die Gemeinde Drentwede Träger der Straßenbaulast und spricht gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 die Widmung für den öffentlichen Verkehr aus.
Beschlussvorschlag:
Die Straße „Am Sünhöfel“, Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Drentwede, Flur 14, Flurstück 231, wird gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Widmung wird mit dem Zeitpunkt der Verkehrsübergabe wirksam.
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