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Kommunalwahlen 2026; hier: Bestimmung eines Wahlleiters und einer stellv. Wahlleiterin

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Barnstorf
Datum2026-03-05
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Sachverhalt: Die Niedersächsische Landesregierung hat den 13. September 2026 als Wahltermin für die nächsten kommunalen allgemeinen Neuwahlen festgelegt. Wahlleiter für Kommunalwahlen in Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden ist gemäß § 9 Abs. 2 NKWG der Gemeindedirektor. Gemeindedirektor Alexander Grimm steht als Samtgemeindebürgermeister selber zur Wahl und kann daher nach § 9 Abs. 4 NKWG nicht als Wahlleitung tätig sein. Als Wahlleiter für die Kommunalwahl 2026 wird daher Herr stellv. Gemeindedirektor Detlef Moss und als stellvertretende Wahlleiterin die Leiterin des Fachbereiches 2 in der Samtgemeindeverwaltung, Frau Nadine Göbberd, vorgeschlagen. Beschlussvorschlag: Als Wahlleiter für die Kommunalwahl 2026 in der Gemeinde Drentwede wird Herr stellv. Gemeindedirektor Detlef Moss und als stellvertretende Wahlleiterin die Leiterin des Fachbereiches 2 in der Samtgemeindeverwaltung, Frau Nadine Göbberd, berufen.

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