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Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Barnstorf |
| Datum | 2026-03-05 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
Die Verwaltung hat einen Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 erstellt.
Die grundlegenden Inhalte und Positionen zum Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2026 werden nachstehend in folgenden Abschnitten erläutert:
Ordentliche Erträge – Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit,
Ordentliche Aufwendungen – Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit,
Abschluss des Ergebnishaushalts und Haushaltsausgleich,
Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionstätigkeit,
Abschluss des Finanzhaushalts,
Liquidität und Finanzierungsmittelbedarf im Haushaltsjahr 2026.
Ordentliche Erträge – Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit
Gewinnanteile – Konzessionsabgaben von Versorgungsunternehmen sowie
kommunale Teilhabe an Windkraftanlagen nach § 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Die Erträge aus den Konzessionsabgaben sind auf der Basis der Energieliefermengen aus der letzten Abrechnungsperiode kalkuliert und eingeplant worden. Gemäß Beschluss des Aufsichtsrates der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH wird die Gewinnausschüttung für die Jahre 2024, 2025 und 2026 ausgesetzt, so dass für die Gemeinde Drentwede in den Haushaltsjahren 2025 bis 2027 keine entsprechenden Erträge zu erwarten sind.
Seit dem Haushaltsjahr 2025 werden Erträge aus der kommunalen Teilhabe für Windkraftanlagen nach § 6 Absatz 2 EEG eingeplant. Die Höhe der Erträge ergibt sich aus den bisher mit den Betreibern abgeschlossenen Verträgen.
Für das Haushaltsjahr 2026 werden somit folgende Erträge eingeplant:
Ertragsart
Planansatz 2026
Planansatz 2025
Veränderungen
Konzessionsabgaben
Gas/Strom/Wasser
58.900 €
56.700 €
+2.200 €
Gewinnanteile
(Nettodividende)
0 €
0 €
0 €
Beteiligung nach
§ 6 EEG
28.100 €
2.100 €
+26.000 €
Steuern und Finanzzuweisungen
Nach den Orientierungsdaten des MI vom Juli 2025 erwartete die Bundesregierung eine
gesamtwirtschaftliche Stagnation und korrigierte die Wachstumsprognosen aus dem Herbst 2024 deutlich nach unten. Die preisbereinigte Wachstumsrate betrug nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes im vergangenen Jahr 0,2 Prozent. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) hat im Jahr 2025 nach zwei Jahren rückläufiger Wirtschaftsleistung erstmals wieder leicht zugenommen. Damit ist die deutsche Wirtschaft knapp an einem dritten Jahr Rezession in Folge vorbeigeschlittert.
Die Inflationsrate lag 2025 wie im Jahr zuvor bei 2,2 %. Die Entwicklung der Verbraucherpreise hat sich damit stabilisiert. Private Konsumausgaben legten zu.
Die stark exportorientierte Industrie leidet unter der verringerten Nachfrage aufgrund der unsicheren geopolitischen Rahmenbedingungen. Hohe Energiekosten und die große Bürokratie sowie eine sanierungsbedürftige Infrastruktur belasten nach wie vor den Standort Deutschland.
Aus dem Jahreswirtschaftsbericht vom Januar 2026 geht hervor, dass die Bundesregierung mit einer konjunkturellen Erholung bei weiterhin hoher Unsicherheit rechnet. In ihrer Jahresprojektion für 2026 gibt sie den erwarteten Anstieg des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts (BIP) mit 1,0 Prozent an.
Es wird erwartet, dass die binnenwirtschaftliche Nachfrage steigt und die außenwirtschaftlichen Belastungen etwas nachlassen. Auch von den wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung dürften spürbare Wachstumseffekte ausgehen.
Im Haushalt der Gemeinde Drentwede hat sich die Ertragslage im Bereich der Steuern im abgelaufenen Haushaltsjahr 2025 das fünfte Jahr in Folge überaus positiv entwickelt. Das Gesamtaufkommen bei den Gewerbesteuereinnahmen lag am Ende des Haushaltsjahres bei rund 1.243.200 €. Die starke Zunahme war wie auch im Jahr 2024 in erster Linie darauf zurückzuführen, dass aufgrund geänderter Messbetragsfestsetzungen hohe Nachzahlungen für zurückliegende Jahre eingegangen sind und gleichzeitig die Vorauszahlungen für das Jahr 2025 nach oben angepasst wurden (sogenannte gemeindebezogene Einmal-Effekte).
Die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer lagen im Rahmen des Planansatzes.
Die Gemeindeanteile an der Umsatzsteuer lagen um rund 2.700 € über dem Planansatz. Das Ertragsaufkommen aus der Grundsteuer A fiel rund 3.300 € geringer aus als erwartet. Auch bei der Grundsteuer B waren Mindererträge in Höhe von rund 11.300 € zu verzeichnen. Der Grund für die Abweichungen ist, dass nach der erfolgten Grundsteuerreform 2025 aufgrund fehlender Daten noch nicht alle Steuerobjekte veranlagt werden konnten.
Bei der Hundesteuer waren geringe Mindererträge zu verzeichnen.
Doch die insgesamt positive Gesamtentwicklung führte dazu, dass der Ergebnishaushalt statt mit einem geplanten Fehlbetrag in Höhe von 201.600 € mit einem Überschuss von rund 417.600 € abschließen konnte.
Im Haushaltsjahr 2026 bleiben die Hebesätze für die Grundsteuer A und B und die Gewerbesteuer gegenüber dem Vorjahr in der Höhe unverändert.
Die Planansätze für die Grundsteuer A und B sind in Höhe der Ansätze des Vorjahres im Haushaltsplan veranschlagt worden. Derzeit liegen noch nicht für alle Steuerobjekte neue Messbescheide aufgrund der Grundsteuerreform 2025 vom Finanzamt vor. Das zu erwartende Aufkommen aus der Grundsteuer A und B kann deshalb noch nicht abschließend eingeschätzt werden.
Die Planansätze der Gewerbesteuer sind auf der Basis der zum Zeitpunkt der Planaufstellung veranlagten Messbeträge und der bis dahin festgesetzten Vorauszahlungsjahresbeträge kalkuliert worden.
Die Erträge aus den Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteilen sind auf der Grundlage des zu erwartenden Steueraufkommens im Land Niedersachsen kalkuliert worden.
Die Erträge aus der Einkommensteuerbeteiligung sind im Haushaltsplan mit 525.000 € veranschlagt. Gegenüber der Planung des Vorjahres ergibt sich eine Erhöhung um 23.000 €. Die Umsatzsteuerbeteiligung ist mit einem Volumen von 44.000 € angesetzt und liegt damit um 9.000 € über dem Vorjahresansatz.
Der Planansatz für die Erträge aus der Hundesteuer ist anhand des Anordnungssoll des Haushaltsjahres 2025 kalkuliert und im Haushaltsplan veranschlagt worden.
Für das Haushaltsjahr 2026 werden demnach folgende Erträge aus Steuern und Finanzzuweisungen erwartet:
Ertragsart
Planansatz 2026
Planansatz 2025
Veränderungen
Grundsteuer A
40.200 €
40.200 €
0 €
Grundsteuer B
194.700 €
194.700 €
0 €
Gewerbesteuer
865.000 €
678.900 €
+186.100 €
Einkommensteuer
525.000 €
502.000 €
+ 23.000 €
Umsatzsteuer
44.000 €
35.000 €
+9.000 €
Vergnügungssteuer
100 €
100 €
0 €
Hundesteuer
5.700 €
5.900 €
-200 €
Die Gemeinde Drentwede wird im Haushaltsjahr 2026 keine Schlüsselzuweisungen von der Samtgemeinde Barnstorf erhalten.
Ordentliche Aufwendungen – Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
Gewerbesteuerumlage
Der Bemessungssatz für die Gewerbesteuerumlage liegt im Jahr 2026 unverändert bei 35 % des Grundbetrages. Die an den Bund und das Land zu entrichtende Gewerbesteuerumlage beträgt 77.700 €. Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2025 (Planansatz 61.000 €) steigen die Aufwendungen um 16.700 €.
Kreisumlage
Die Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2026 ist auf der Grundlage des Steueraufkommens im Bemessungszeitraum (01.10.2024 bis 30.09.2025) berechnet worden. Bei einer
Bemessungsgrundlage von 90 % der Steuerkraft und einem um 1 % erhöhten Hebesatz von insgesamt 42,50 % ergibt sich ein Betrag von 755.557 €. Im Haushaltsplan wurden daher 755.600 € veranschlagt. Gegenüber dem Planansatz des Vorjahres (589.700 €) steigen die Aufwendungen um 165.900 €.
Samtgemeindeumlage
Die Samtgemeindeumlage wird im Jahr 2026 gegenüber dem Haushaltsjahr 2025 um + 9,11 % angehoben. Der Gesamtbetrag der Samtgemeindeumlage im Haushaltsjahr 2026 beträgt dann 9.940.000 € und wird nach den Bemessungsgrundlagen der Kreisumlage (Steuerkraftmesszahlen für den Zeitraum 01.10.2024 bis zum 30.09.2025) von den Mitgliedsgemeinden erhoben. Die Gemeinde Drentwede wird im Jahr 2026 eine Umlage von 1.002.946 € an die Samtgemeinde Barnstorf abzuführen haben. Dies entspricht einem Gesamtanteil von 10,09 % am Gesamtumlageaufkommen. Da der gerundete Ansatz im Haushaltsplan 1.003.000 € beträgt, ergeben sich im Vergleich zum Planansatz des Jahres 2025 (855.500 €) erhöhte Aufwendungen von 147.500 €.
Unterhaltungsaufwendungen/-auszahlungen
Im Entwurf des Haushaltsplanes sind die nachfolgend aufgeführten Aufwendungen und Auszahlungen für die Unterhaltung und Erhaltung des gemeindlichen Sachanlage- und Infrastrukturvermögens eingeplant worden:
Aufwendung/Auszahlung
Planansatz 2026
Planansatz 2025
Veränderungen
Teilhaushalt III
Soziales und Ordnung
Heimat-/Brauchtumspflege
Gedenkstätten
2.000 €
1.000 €
+1.000 €
Sportstätten
Sportplätze
6.500 €
6.500 €
0 €
Teilhaushalt IV
Bau und Liegenschaften
Gemeindestraßen
110.000 €
60.000 €
+50.000 €
Straßenbeleuchtung
6.000 €
8.000 €
-2.000 €
Öffentliche Gewässer
Gewässer III. Ordnung
2.800 €
1.800 €
+1.000 €
Bewirtschaftungsaufwendungen/-auszahlungen
Für die Bewirtschaftung der öffentlichen Einrichtungen und der gemeindlichen Sachanlagen sind die nachstehend aufgeführten Aufwendungen und Auszahlungen eingeplant worden:
Aufwendung/Auszahlung
Planansatz 2026
Planansatz 2025
Veränderungen
Teilhaushalt III
Soziales und Ordnung
Sportstätten
Sportplätze
7.100 €
6.300 €
+800 €
Teilhaushalt IV
Bau und Liegenschaften
Grundstücks-/Gebäude-management
Liegenschaften
200 €
200 €
0 €
Straßenbeleuchtung
7.000 €
8.000 €
-1.000 €
Straßenreinigung
Winterdienst
10.000 €
5.000 €
+5.000 €
Geschäftsaufwendungen/-auszahlungen
Aufwendung/Auszahlung
Planansatz 2026
Planansatz 2025
Veränderungen
Teilhaushalt IV
Ortsplanung
Planungskosten
15.000 €
20.000 €
-5.000 €
Abschluss des Ergebnishaushalts und Haushaltsausgleich
Der Ergebnishaushalt schließt mit folgenden Gesamtbeträgen vorläufig ab:
Summe ordentliche Erträge
1.875.300 €
Summe ordentliche Aufwendungen
2.217.900 €
Ordentliches Ergebnis – Fehlbetrag
-342.600 €
Außerordentliche Erträge
0 €
Außerordentliche Aufwendungen
0 €
Außerordentliches Ergebnis
0 €
Jahresergebnis – Fehlbetrag
-342.600 €
Das Jahresergebnis weist einen Fehlbetrag von -342.600 € aus.
Der Haushalt ist somit nicht ausgeglichen. Die Voraussetzungen des § 110 Absatz 4 Satz 2 NKomVG liegen nicht vor, da der Ergebnishaushalt im Jahresergebnis einen Fehlbetrag von -342.600 € ausweist.
Die Verpflichtung den Haushalt in Planung und Rechnung auszugleichen, kann aber nach Maßgabe des § 110 Absatz 5 Satz 1 Nr. 1 NKomVG erfüllt werden, da der voraussichtliche Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung mit entsprechenden Überschussrücklagen verrechnet werden kann.
Zum Zeitpunkt der Planaufstellung weist die aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildete Rücklage zum Stichtag 31.12.2023 einen Bestand von 843.301,55 € aus.
Die Haushaltspläne für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 weisen in den Ergebnishaushalten die nachstehend aufgeführten Jahresergebnisse aus:
Geplantes Jahresergebnis
Haushaltsjahr 2024 - Fehlbetrag
-28.600 €
Geplantes Jahresergebnis
Haushaltsjahr 2025 - Fehlbetrag
-201.600 €
Nach Anrechnung der Fehlbeträge aus dem Jahresergebnis 2024 und 2025 würde in der Überschussrücklage noch ein Bestand von 613.101,55 € verbleiben.
Der voraussichtlich entstehende Fehlbetrag von -342.600 € kann mit dem verbleibenden Bestand der Überschussrücklage von 613.101,55 € verrechnet werden.
Die Verpflichtung den Haushalt auszugleichen gilt damit als erfüllt.
Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionstätigkeit
Im Finanzhaushalt ist folgende Einzahlungen für Investitionstätigkeit vorgesehen.
Einzahlungen für Investitionstätigkeit
Teilhaushalt IV – Bau und Liegenschaften
Produkt 541000 – Gemeindestraßen
Erschließungsbeiträge
162.000 €
Summe Einzahlungen für Investitionstätigkeit
162.000 €
Im Finanzhaushalt sind folgende Auszahlungen für Investitionstätigkeit eingeplant worden:
Auszahlungen für Investitionstätigkeit
Teilhaushalt II – Innere Dienste
Produkt 611000 – Steuern-Finanzzuweisungen-Umlagen
Investitionszuweisungen an die Samtgemeinde
75.700 €
Teilhaushalt IV – Bau und Liegenschaften
Produkt 111400 – Grundstücks- und Gebäudemanagement
Grunderwerbskosten
10.000 €
Produkt 541000 - Gemeindestraßen
Anlagen im Bau – Tiefbau
Erschließungsstraße Baugebiet Am Friedhof
15.000 €
Anlagen im Bau – Tiefbau
RW-Kanal Baugebiet Am Friedhof
5.000 €
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens –
Ankauf Straßengelände
3.000 €
Investitionszuschuss für den Breitbandausbau
13.400 €
Produkt 545000 - Straßenbeleuchtung
Anlagen im Bau – Tiefbau
Energetische Umstellung Straßenbeleuchtung
1.000 €
Summe Auszahlungen für Investitionstätigkeit
123.100 €
Abschluss des Finanzhaushalts
Der Finanzhaushalt schließt mit folgenden Gesamtbeträgen vorläufig ab:
Summe Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
1.771.600 €
Summe Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
2.057.200 €
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
-285.600 €
Summe Einzahlungen für Investitionstätigkeit
162.000 €
Summe Auszahlungen für Investitionstätigkeit
123.100 €
Saldo aus Investitionstätigkeit
+38.900 €
Finanzmittel-Fehlbetrag
- 246.700 €
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
0 €
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
0 €
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
0 €
Finanzierungsmittelveränderung [Gesamtfinanzierungssaldo]
- 246.700 €
Liquidität und Finanzierungsmittelbedarf im Haushaltsjahr 2026
Der Finanzhaushalt weist im vorläufigen Abschlussergebnis einen negativen Gesamtfinanzierungssaldo von -246.700 € aus. Nach Anrechnung des Gesamtfinanzierungssaldo auf die Zahlungsmittelbestände und unter Berücksichtigung der vorläufigen Rechnungsergebnisse des Vorjahres weist der Finanzhaushalt am Ende des Jahres somit einen positiven Bestand in der Liquidität in Höhe von rund 1.305.100 € aus. (Anlage 1).
Die im Haushaltsjahr 2025 eingeplanten Investitionsmaßnahmen sind noch nicht vollständig abgeschlossen.
Diese Maßnahmen werden im Jahr 2026 fortgeführt und auch erst dann endgültig abgerechnet.
Am Ende des Haushaltsjahres 2025 sind die nachstehend aufgeführten Haushaltsreste gebildet und in das Haushaltsjahr 2026 übertragen worden:
Haushaltsausgabereste für noch laufende Investitionsmaßnahmen des Haushaltsjahres 2025
307.000 €
Die in das Haushaltsjahr 2026 übertragenen Haushaltsausgabereste sind als zusätzliche Auszahlungen für Investitionstätigkeit neben den für das Jahr 2026 eingeplanten investiven Auszahlungen in der Liquidität zu berücksichtigen (Anlage 2).
Danach ergibt sich im Jahr 2026 ein negativer Gesamtfinanzierungssaldo von -553.700 € und der Finanzhaushalt weist am Ende des Jahres 2026 einen positiven Bestand in der Liquidität in Höhe von rund +998.100 € aus.
Auch in den Folgejahren sind in der Liquidität weiterhin positive Bestände zu erwarten.
Die Aufnahme von Krediten ist nicht erforderlich.
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit sind deshalb nicht im Haushaltsplan veranschlagt.
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird beschlossen.
Finanzierungsvorschlag:
Die finanziellen Auswirkungen sind bereits im vorstehenden Sachverhalt detailliert dargestellt worden.
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