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Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Barnstorf
Datum2026-03-24
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Extrahierter Text

Sachverhalt: Die Verwaltung hat einen Entwurf zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 erstellt. Die grundlegenden Inhalte und Positionen zum Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2026 werden nachstehend in folgenden Abschnitten erläutert: Ordentliche Erträge – Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, Ordentliche Aufwendungen – Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, Abschluss des Ergebnishaushalts und Haushaltsausgleich, Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionstätigkeit, Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit, Abschluss des Finanzhaushalts, Liquidität, Finanzierungsmittelbedarf und Kreditneuaufnahme im Haushaltsjahr 2025. Ordentliche Erträge – Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Akzeptanzabgaben – Konzessionsabgaben – Gewinnanteile von Versorgungsunternehmen Die Erträge aus den Akzeptanzabgaben nach § 6 EEG sind auf der Grundlage der Abrechnungen für den letzten Abrechnungszeitraum kalkuliert worden. Die Erträge aus den Gewinnanteilen und Konzessionsabgaben sind auf der Basis des vor-aussichtlichen Jahresüberschusses der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH und der Energieliefermengen der Versorgungsunternehmen aus der letzten Abrechnungsperiode kalkuliert und eingeplant worden. Für das Haushaltsjahr 2026 werden folgende Erträge erwartet: Ertragsart Planansatz 2026 Planansatz 2025 Veränderungen Abgaben kommunale Teilhabe nach § 6 EEG 3.200 € 2.500 € +700 € Konzessionsabgaben Strom 74.700 € 81.600 € -6.900 € Konzessionsabgaben Gas/Wasser 52.700 € 51.100 € +1.600 € Gewinnanteile (Nettodividende) 0 € 0 € 0 € Steuern und Finanzzuweisungen Die deutsche Wirtschaft hat sich nach einer rückläufigen Wirtschaftsleistung mit negativen Wachstumsraten in den Jahren 2023 und 2024 im Jahr 2025 insgesamt stabilisiert. Ein merklicher Anstieg der privaten und öffentlichen Konsumausgaben führte im Gesamtjahr 2025, trotz einer fortbestehenden Investitionsschwäche und eines negativen Wachstumsbeitrages von Seiten des Außenhandels, noch zu einem BIP-Wachstum von 0,2 Prozent. Die fortdauernden geo- und handelspolitischen Unsicherheiten und der durch Zölle gestiegene Protektionismus in weiten Teilen der Weltwirtschaft, haben die exportorientierte deutsche Industrie sehr belastet. Diese Entwicklungen verstärkten die bereits bestehenden Belastungen aus der verringerten internationalen Wettbewerbsfähigkeit, dem Fachkräftemangel, erhöhten Energiekosten und bürokratischen Belastungen. Die Bundesregierung erwartet für das Jahr 2026 ein reales Wirtschaftswachstum von 1,0 Prozent. Für den Jahresverlauf 2026 wird mit einer konjunkturellen Erholung gerechnet, die vorwiegend von einer stärkeren binnenwirtschaftlichen Dynamik getragen werden soll. Von den wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen aus den staatlichen Fiskalpaketen der Sondervermögen, werden spürbare Wachstumseffekte erwartet, die für sich genommen zwei Drittel zum prognostizierten BIP-Wachstums für 2026 beitragen sollen. Die Landesregierung hat ihre Einnahmeschätzungen für die niedersächsischen Kommunen in den Jahren 2025 bis 2029 aus den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung 2025 abgeleitet. Wegen der geringer eingeschätzten wirtschaftlichen Wachstumserwartungen und den zu erwartenden Auswirkungen aus verschiedenen Steuerrechtsänderungen sind die Steuereinnahmeerwartungen nach unten korrigiert worden. Die Ertragslage im Bereich der Steuern hat sich im Haushalt der Gemeinde Drebber im abgelaufenen Haushaltsjahr 2025 insgesamt positiv entwickelt. Ertragszuwächse haben sich bei der Grundsteuer B, der Gewerbesteuer und den Umsatzsteueranteilen ergeben. Die Erträge aus der Grundsteuer A, den Einkommensteueranteilen, der Hunde- und der Vergnügungssteuer lagen geringfügig unterhalb der veranschlagten Planansätze. Das Gesamtaufkommen der Steuereinnahmen liegt im Haushaltsjahr 2025 um rund +33.244 € über den Planansätzen des Haushaltsplanes. Der Realsteuerhebesatz für die Grundsteuer A wird im Haushaltsjahr 2026 auf 400 v.H. angehoben. Die Realsteuerhebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer bleiben unverändert. Für das Haushaltsjahr 2026 werden die Hebesätze wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A 400 v.H. Grundsteuer B 284 v.H. Gewerbesteuer 390 v.H. Die Planansätze der Grundsteuer A und B und der Gewerbesteuer sind auf der Basis der zum Zeitpunkt der Planaufstellung veranlagten Messbeträge und der bis dahin festgesetzten Vorauszahlungsjahresbeträge kalkuliert worden. Die Erträge aus den Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteilen sind auf der Grundlage des zu erwartenden Steueraufkommens im Land Niedersachsen kalkuliert worden. Die Planansätze für die Erträge aus der Vergnügungssteuer und der Hundesteuer sind anhand des Anordnungssoll des Haushaltsjahres 2025 kalkuliert und im Haushaltsplan veranschlagt worden. Die Gemeinde Drebber wird im Haushaltsjahr 2026 keine Schlüsselzuweisungen von der Samtgemeinde Barnstorf erhalten. Für das Haushaltsjahr 2026 werden folgende Erträge aus Steuern und Finanzzuweisungen erwartet: Ertragsart Planansatz 2026 Planansatz 2025 Veränderungen Grundsteuer A 55.400 € 52.300 € + 3.100 € Grundsteuer B 495.000 € 478.900 € +16.100 € Gewerbesteuer 1.100.000 € 1.000.000 € +100.000 € Einkommensteuer 1.685.000 € 1.614.000 € +71.000 € Umsatzsteuer 153.000 € 125.000 € +28.000 € Vergnügungssteuer 300 € 300 € 0 € Hundesteuer 14.000 € 14.200 € -200 € Sonstige allgemeine Zuweisungen v. Land 0 € 0 € 0 € Schlüsselzuweisungen v. d. Samtgemeinde 0 € 0 € 0 € Ordentliche Aufwendungen – Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Gewerbesteuerumlage Der Bemessungssatz für die Gewerbesteuerumlage wird im Jahr 2026 auf 35 % des Grundbetrages festgesetzt. Die an den Bund und das Land zu entrichtende Gewerbesteuerumlage beträgt 98.800 €. Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2025 (Planansatz 89.800 €) entstehen Mehraufwendungen von +9.000 €. Kreisumlage Die Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2026 ist auf der Grundlage des Steueraufkommens im Bemessungszeitraum (01.10.2024 bis 30.09.2025) berechnet worden. Bei einer Bemessungsgrundlage von 90 % der Steuerkraft und einem Hebesatz von 42,50 % ergibt sich ein Betrag von 1.311.800 €, der im Haushaltsplan veranschlagt wurde. Gegenüber dem Plan-ansatz des Vorjahres (1.134.400 €) ergeben sich Mehraufwendungen von +177.400 €. Samtgemeindeumlage Die Samtgemeindeumlage wird im Jahr 2026 gegenüber dem Haushaltsjahr 2025 um +9,11 % angehoben. Der Gesamtbetrag der Samtgemeindeumlage im Haushaltsjahr 2026 beträgt 9.940.000 € und wird nach den Bemessungsgrundlagen der Kreisumlage (Steuerkraftmesszahlen für den Zeitraum 01.10.2024 bis zum 30.09.2025) von den Mitgliedsgemeinden erhoben. Die Gemeinde Drebber wird im Jahr 2026 eine Umlage von 1.742.482 € an die Samtgemeinde Barnstorf abzuführen haben. Dies entspricht einem Gesamtanteil von 17,53 % am Gesamtumlageaufkommen. Im Vergleich zum Planansatz des Jahres 2025 (1.646.200 €) erhöhen sich die Aufwendungen um +96.300 €. Unterhaltungsaufwendungen/-auszahlungen Im Entwurf des Haushaltsplanes sind die nachfolgend aufgeführten Aufwendungen und Auszahlungen für die Unterhaltung und Erhaltung des gemeindlichen Sachanlage- und Infrastrukturvermögens eingeplant worden: Aufwendung/Auszahlung Planansatz 2026 Planansatz 2025 Veränderungen Teilhaushalt III Soziales und Ordnung Heimat-/Brauchtumspflege Gedenkstätten 6.500 € 6.500 € 0 € Sportplätze 7.000 € 5.300 € +1.700 € Teilhaushalt IV Bau und Liegenschaften Grundstücks-/Gebäudema-nagement Liegenschaften 800 € 500 € +300 € Gemeindestraßen 145.000 € 115.000 € +30.000 € Straßenbeleuchtung 11.500 € 11.500 € 0 € Parkanlagen/Grünflächen Grünanlagen 2.500 € 8.000 € -5.500 € Öffentliche Gewässer und Wasserbau 40.000 € 20.000 € +20.000 € Bewirtschaftungsaufwendungen/-auszahlungen Für die Bewirtschaftung der öffentlichen Einrichtungen und der gemeindlichen Sachanlagen sind die nachstehend aufgeführten Aufwendungen und Auszahlungen eingeplant worden: Aufwendung/Auszahlung Planansatz 2026 Planansatz 2025 Veränderungen Teilhaushalt III Soziales und Ordnung Sportstätten Sportplätze 400 € 400 € 0 € Teilhaushalt IV Bau und Liegenschaften Grundstücks-/Gebäudema-nagement Liegenschaften 700 € 500 € +200 € Straßenbeleuchtung 25.000 € 25.000 € 0 € Straßenreinigung Winterdienst 20.000 € 10.000 € +10.000 € Zinsaufwendungen/-auszahlungen Für den Schuldendienst der vorgesehenen Kreditaufnahme sind Schuldzinsaufwendungen und Zahlungen in Höhe von 6.500 € im Jahr 2026 eingeplant worden. Gegenüber den Planansätzen im Haushaltsjahr 2025 (18.200 €) vermindern sich die Aufwendungen und Auszahlungen um -11.700 €. Abschluss des Ergebnishaushalts und Haushaltsausgleich Der Ergebnishaushalt schließt mit folgenden Gesamtbeträgen ab: Summe ordentliche Erträge 3.747.500 € Summe ordentliche Aufwendungen 3.764.900 € Ordentliches Ergebnis – Fehlbetrag -17.400 € Außerordentliche Erträge 0 € Außerordentliche Aufwendungen 0 € Außerordentliches Ergebnis 0 € Jahresergebnis – Fehlbetrag -17.400 € Der Haushalt ist nicht ausgeglichen. Die Voraussetzungen des § 110 Absatz 4 Satz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz – NKomVG liegen nicht vor, da der Ergebnishaushalt im Jahresergebnis einen Fehlbetrag von -17.400 € ausweist. Die Verpflichtung den Haushalt in Planung und Rechnung auszugleichen, kann nach Maßgabe des § 110 Absatz 5 Satz 1 Nr. 1 NKomVG erfüllt werden, da der voraussichtliche Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung mit entsprechenden Überschussrücklagen verrechnet werden kann. Die aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildete Rücklage weist zum Stichtag 31.12.2023 einen Bestand von 2.684.625 € aus. Die Haushaltspläne für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 weisen in den Ergebnishaushalten die nachstehend aufgeführten Jahresergebnisse aus: Jahresergebnis Haushaltsjahr 2023 Überschuss +117.100 € Jahresergebnis Haushaltsjahr 2024 Überschuss +124.400 € Nach Anrechnung der geplanten Überschüsse aus den Jahresergebnissen 2023 und 2024 würde die Überschussrücklage einen Bestand von 2.926.125 € ausweisen. Der zu erwartende Fehlbetrag von -17.400 € kann mit dem voraussichtlichen Bestand der Überschussrücklage von 2.926.125 € verrechnet werden . Die Verpflichtung den Haushalt auszugleichen gilt damit als erfüllt. Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionstätigkeit Im Finanzhaushalt sind folgende Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionstätigkeit eingeplant worden. Einzahlungen für Investitionstätigkeit Teilhaushalt IV – Bau und Liegenschaften Produkt 545000 – Straßenbeleuchtung Investitionszuweisungen vom Bund Energetische Umstellung der Straßenbeleuchtung 55.000 € Summe Einzahlungen für Investitionstätigkeit: 55.000 € Auszahlungen für Investitionstätigkeit Teilhaushalt II – Innere Dienste Produkt 611000 – Steuern-Finanzzuweisungen-Umlagen Investitionszuschuss Neubau Grundschule Barnstorf 131.500 € Teilhaushalt IV – Bau und Liegenschaften Produkt 541000 – Gemeindestraßen Investitionszuschuss für den Breitbandausbau 24.300 € Grund und Boden des Infrastrukturvermögen Grunderwerb Straßengelände 5.000 € Anlagen im Bau – Tiefbau Bahnhofstraße und Stichstraße Am Walde 110.000 € Feldstraße 45.000 € Verbindungsweg Ringstraße-B51 in Cornau 35.000 € RW-Kanal Gewerbegebiet Alter Bahnhofsweg 60.000 € Produkt 545000 – Straßenbeleuchtung Energetische Umstellung der Straßenbeleuchtung 250.000 € Summe Auszahlungen für Investitionstätigkeit 660.800 € Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit Für den Schuldendienst des eingeplanten Investitionskredites sind im Jahr 2026 folgende Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit vorgesehen: Tilgung von Krediten bei Kreditinstituten mit einer Laufzeit von über 5 Jahren 25.000 € Summe Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit: 25.000 € Die Auszahlungen für die Tilgung von Krediten vermindern sich gegenüber den im Haushaltsplan 2025 eingeplanten Zahlungen um -45.000 €. Die Gesamtsumme der Auszahlungen für den Schuldendienst wird sich im Vergleich der Haushaltsjahre 2025 und 2026 wie folgt entwickeln: Haushaltsjahr 2025 Auszahlungen für Schuldzinsen und Tilgung 88.200 € Haushaltsjahr 2026 Auszahlungen für Schuldzinsen und Tilgung 31.500 € Die Gesamtsumme der Auszahlungen für den Schuldendienst vermindert sich im Jahr 2026 gegenüber dem Jahr 2025 um -56.700 €. Abschluss des Finanzhaushalts Der Finanzhaushalt schließt mit folgenden Gesamtbeträgen ab: Summe Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 3.657.300 € Summe Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 3.542.800 € Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit +114.500 € Summe Einzahlungen für Investitionstätigkeit 55.000 € Summe Auszahlungen für Investitionstätigkeit 660.800 € Saldo aus Investitionstätigkeit -605.800 € Finanzmittel-Fehlbetrag -491.300 € Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 250.000 € Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 25.000 € Saldo aus Finanzierungstätigkeit +225.000 € Finanzierungsmittelveränderung [Gesamtfinanzierungssaldo] -266.300 € Liquidität, Finanzierungsmittelbedarf und Kreditneuaufnahme im Haushaltsjahr 2026 Die in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 eingeplanten Investitionsmaßnahmen sind noch nicht vollständig abgeschlossen. Diese Maßnahmen werden im Jahr 2026 fortgeführt und auch erst dann endgültig abgerechnet. Am Ende des Haushaltsjahres 2025 sind die nachstehend aufgeführten Haushaltsreste gebildet und in das Haushaltsjahr 2026 übertragen worden: Haushaltsausgabereste für noch laufende Investitionsmaßnahmen der Haushaltsjahre 2024 und 2025 390.221 € Die in das Haushaltsjahr 2026 übertragenen Haushaltsreste sind als zusätzliche Auszahlungen für Investitionstätigkeit neben den für das Jahr 2026 eingeplanten investiven Auszahlungen in der Liquidität zu berücksichtigen. Der Kredit aus der Kreditermächtigung des Haushaltsjahres 2024 ist noch nicht am Kapitalmarkt aufgenommen worden. Auf die Aufnahme des Kredites aus der Kreditermächtigung 2024 soll verzichtet werden. Die Anlage 1 zeigt die Entwicklung der Liquidität in den Haushaltsjahren 2026 bis 2029 ohne Kreditaufnahmen. Der Finanzhaushalt weist danach im Haushaltsjahr 2026 nach Anrechnung des Gesamtfinanzierungssaldo auf die Zahlungsmittelbestände einen Fehlbetrag in Höhe von rund -200.607 € am Ende des Jahres aus. Auch in den folgenden Haushaltsjahren wären in der Liquidität weitere Fehlbeträge zu erwarten. Der voraussichtlich entstehende Fehlbetrag im Haushaltsjahr 2026 kann nur durch eine Kreditaufnahme gedeckt werden, da keine anderen Finanzierungsmittel für die ungedeckten Auszahlungen für Investitionen zur Verfügung stehen. Im Finanzhaushalt ist deshalb bei den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit ein Kredit in Höhe von 250.000 € eingeplant worden. In den nachfolgenden Haushaltsjahren wären in der Liquidität wegen den in der Finanzplanung vorgesehenen hohen investiven Auszahlungen noch weitere Fehlbeträge zu erwarten. Die dann voraussichtlich entstehenden Fehlbeträge können ebenfalls nur durch eine Kreditaufnahme gedeckt werden, da in den betreffenden Finanzplanjahren keine anderen Finanzierungsmittel für die ungedeckten Auszahlungen zur Verfügung stehen. Im Finanzhaushalt sind daher bei den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit im Jahr 2027 ein Kredit in Höhe von 1.100.000 € und im Jahr 2028 ein Kredit in Höhe von 1.000.000 € eingeplant worden. Die Entwicklung der Liquidität mit den im Jahr 2026, 2027 und 2028 eingeplanten Kreditaufnahmen kann der Anlage 2 entnommen werden. Beschlussvorschlag: Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird beschlossen. Finanzierungsvorschlag: Die finanziellen Auswirkungen sind bereits im vorstehenden Sachverhalt detailliert dargestellt worden.

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