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Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Barnstorf |
| Datum | 2026-03-24 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
Die Verwaltung hat einen Entwurf zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 erstellt.
Die grundlegenden Inhalte und Positionen zum Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2026 werden nachstehend in folgenden Abschnitten erläutert:
Ordentliche Erträge – Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit,
Ordentliche Aufwendungen – Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit,
Abschluss des Ergebnishaushalts und Haushaltsausgleich,
Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionstätigkeit,
Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit,
Abschluss des Finanzhaushalts,
Liquidität, Finanzierungsmittelbedarf und Kreditneuaufnahme im Haushaltsjahr 2025.
Ordentliche Erträge – Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
Akzeptanzabgaben – Konzessionsabgaben – Gewinnanteile von Versorgungsunternehmen
Die Erträge aus den Akzeptanzabgaben nach § 6 EEG sind auf der Grundlage der Abrechnungen für den letzten Abrechnungszeitraum kalkuliert worden.
Die Erträge aus den Gewinnanteilen und Konzessionsabgaben sind auf der Basis des vor-aussichtlichen Jahresüberschusses der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH und der Energieliefermengen der Versorgungsunternehmen aus der letzten Abrechnungsperiode kalkuliert und eingeplant worden.
Für das Haushaltsjahr 2026 werden folgende Erträge erwartet:
Ertragsart
Planansatz 2026
Planansatz 2025
Veränderungen
Abgaben kommunale Teilhabe nach § 6 EEG
3.200 €
2.500 €
+700 €
Konzessionsabgaben
Strom
74.700 €
81.600 €
-6.900 €
Konzessionsabgaben
Gas/Wasser
52.700 €
51.100 €
+1.600 €
Gewinnanteile
(Nettodividende)
0 €
0 €
0 €
Steuern und Finanzzuweisungen
Die deutsche Wirtschaft hat sich nach einer rückläufigen Wirtschaftsleistung mit negativen Wachstumsraten in den Jahren 2023 und 2024 im Jahr 2025 insgesamt stabilisiert.
Ein merklicher Anstieg der privaten und öffentlichen Konsumausgaben führte im Gesamtjahr 2025, trotz einer fortbestehenden Investitionsschwäche und eines negativen Wachstumsbeitrages von Seiten des Außenhandels, noch zu einem BIP-Wachstum von 0,2 Prozent.
Die fortdauernden geo- und handelspolitischen Unsicherheiten und der durch Zölle gestiegene Protektionismus in weiten Teilen der Weltwirtschaft, haben die exportorientierte deutsche Industrie sehr belastet. Diese Entwicklungen verstärkten die bereits bestehenden Belastungen aus der verringerten internationalen Wettbewerbsfähigkeit, dem Fachkräftemangel, erhöhten Energiekosten und bürokratischen Belastungen.
Die Bundesregierung erwartet für das Jahr 2026 ein reales Wirtschaftswachstum von 1,0 Prozent. Für den Jahresverlauf 2026 wird mit einer konjunkturellen Erholung gerechnet, die vorwiegend von einer stärkeren binnenwirtschaftlichen Dynamik getragen werden soll.
Von den wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen aus den staatlichen Fiskalpaketen der Sondervermögen, werden spürbare Wachstumseffekte erwartet, die für sich genommen zwei Drittel zum prognostizierten BIP-Wachstums für 2026 beitragen sollen.
Die Landesregierung hat ihre Einnahmeschätzungen für die niedersächsischen Kommunen in den Jahren 2025 bis 2029 aus den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung 2025 abgeleitet.
Wegen der geringer eingeschätzten wirtschaftlichen Wachstumserwartungen und den zu erwartenden Auswirkungen aus verschiedenen Steuerrechtsänderungen sind die Steuereinnahmeerwartungen nach unten korrigiert worden.
Die Ertragslage im Bereich der Steuern hat sich im Haushalt der Gemeinde Drebber im abgelaufenen Haushaltsjahr 2025 insgesamt positiv entwickelt. Ertragszuwächse haben sich bei der Grundsteuer B, der Gewerbesteuer und den Umsatzsteueranteilen ergeben. Die Erträge aus der Grundsteuer A, den Einkommensteueranteilen, der Hunde- und der Vergnügungssteuer lagen geringfügig unterhalb der veranschlagten Planansätze. Das Gesamtaufkommen der Steuereinnahmen liegt im Haushaltsjahr 2025 um rund +33.244 € über den Planansätzen des Haushaltsplanes.
Der Realsteuerhebesatz für die Grundsteuer A wird im Haushaltsjahr 2026 auf 400 v.H. angehoben. Die Realsteuerhebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer bleiben unverändert.
Für das Haushaltsjahr 2026 werden die Hebesätze wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A
400 v.H.
Grundsteuer B
284 v.H.
Gewerbesteuer
390 v.H.
Die Planansätze der Grundsteuer A und B und der Gewerbesteuer sind auf der Basis der zum Zeitpunkt der Planaufstellung veranlagten Messbeträge und der bis dahin festgesetzten Vorauszahlungsjahresbeträge kalkuliert worden.
Die Erträge aus den Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteilen sind auf der Grundlage des zu erwartenden Steueraufkommens im Land Niedersachsen kalkuliert worden.
Die Planansätze für die Erträge aus der Vergnügungssteuer und der Hundesteuer sind anhand des Anordnungssoll des Haushaltsjahres 2025 kalkuliert und im Haushaltsplan veranschlagt worden.
Die Gemeinde Drebber wird im Haushaltsjahr 2026 keine Schlüsselzuweisungen von der Samtgemeinde Barnstorf erhalten.
Für das Haushaltsjahr 2026 werden folgende Erträge aus Steuern und Finanzzuweisungen erwartet:
Ertragsart
Planansatz 2026
Planansatz 2025
Veränderungen
Grundsteuer A
55.400 €
52.300 €
+ 3.100 €
Grundsteuer B
495.000 €
478.900 €
+16.100 €
Gewerbesteuer
1.100.000 €
1.000.000 €
+100.000 €
Einkommensteuer
1.685.000 €
1.614.000 €
+71.000 €
Umsatzsteuer
153.000 €
125.000 €
+28.000 €
Vergnügungssteuer
300 €
300 €
0 €
Hundesteuer
14.000 €
14.200 €
-200 €
Sonstige allgemeine Zuweisungen v. Land
0 €
0 €
0 €
Schlüsselzuweisungen
v. d. Samtgemeinde
0 €
0 €
0 €
Ordentliche Aufwendungen – Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
Gewerbesteuerumlage
Der Bemessungssatz für die Gewerbesteuerumlage wird im Jahr 2026 auf 35 % des Grundbetrages festgesetzt. Die an den Bund und das Land zu entrichtende Gewerbesteuerumlage beträgt 98.800 €. Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2025 (Planansatz 89.800 €) entstehen Mehraufwendungen von +9.000 €.
Kreisumlage
Die Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2026 ist auf der Grundlage des Steueraufkommens im Bemessungszeitraum (01.10.2024 bis 30.09.2025) berechnet worden. Bei einer Bemessungsgrundlage von 90 % der Steuerkraft und einem Hebesatz von 42,50 % ergibt sich ein Betrag von 1.311.800 €, der im Haushaltsplan veranschlagt wurde. Gegenüber dem Plan-ansatz des Vorjahres (1.134.400 €) ergeben sich Mehraufwendungen von +177.400 €.
Samtgemeindeumlage
Die Samtgemeindeumlage wird im Jahr 2026 gegenüber dem Haushaltsjahr 2025 um
+9,11 % angehoben. Der Gesamtbetrag der Samtgemeindeumlage im Haushaltsjahr 2026 beträgt 9.940.000 € und wird nach den Bemessungsgrundlagen der Kreisumlage (Steuerkraftmesszahlen für den Zeitraum 01.10.2024 bis zum 30.09.2025) von den Mitgliedsgemeinden erhoben. Die Gemeinde Drebber wird im Jahr 2026 eine Umlage von 1.742.482 € an die Samtgemeinde Barnstorf abzuführen haben. Dies entspricht einem Gesamtanteil von 17,53 % am Gesamtumlageaufkommen. Im Vergleich zum Planansatz des Jahres 2025 (1.646.200 €) erhöhen sich die Aufwendungen um +96.300 €.
Unterhaltungsaufwendungen/-auszahlungen
Im Entwurf des Haushaltsplanes sind die nachfolgend aufgeführten Aufwendungen und Auszahlungen für die Unterhaltung und Erhaltung des gemeindlichen Sachanlage- und Infrastrukturvermögens eingeplant worden:
Aufwendung/Auszahlung
Planansatz 2026
Planansatz 2025
Veränderungen
Teilhaushalt III
Soziales und Ordnung
Heimat-/Brauchtumspflege
Gedenkstätten
6.500 €
6.500 €
0 €
Sportplätze
7.000 €
5.300 €
+1.700 €
Teilhaushalt IV
Bau und Liegenschaften
Grundstücks-/Gebäudema-nagement
Liegenschaften
800 €
500 €
+300 €
Gemeindestraßen
145.000 €
115.000 €
+30.000 €
Straßenbeleuchtung
11.500 €
11.500 €
0 €
Parkanlagen/Grünflächen
Grünanlagen
2.500 €
8.000 €
-5.500 €
Öffentliche Gewässer und Wasserbau
40.000 €
20.000 €
+20.000 €
Bewirtschaftungsaufwendungen/-auszahlungen
Für die Bewirtschaftung der öffentlichen Einrichtungen und der gemeindlichen Sachanlagen sind die nachstehend aufgeführten Aufwendungen und Auszahlungen eingeplant worden:
Aufwendung/Auszahlung
Planansatz 2026
Planansatz 2025
Veränderungen
Teilhaushalt III
Soziales und Ordnung
Sportstätten
Sportplätze
400 €
400 €
0 €
Teilhaushalt IV
Bau und Liegenschaften
Grundstücks-/Gebäudema-nagement
Liegenschaften
700 €
500 €
+200 €
Straßenbeleuchtung
25.000 €
25.000 €
0 €
Straßenreinigung
Winterdienst
20.000 €
10.000 €
+10.000 €
Zinsaufwendungen/-auszahlungen
Für den Schuldendienst der vorgesehenen Kreditaufnahme sind Schuldzinsaufwendungen und Zahlungen in Höhe von 6.500 € im Jahr 2026 eingeplant worden. Gegenüber den Planansätzen im Haushaltsjahr 2025 (18.200 €) vermindern sich die Aufwendungen und Auszahlungen um -11.700 €.
Abschluss des Ergebnishaushalts und Haushaltsausgleich
Der Ergebnishaushalt schließt mit folgenden Gesamtbeträgen ab:
Summe ordentliche Erträge
3.747.500 €
Summe ordentliche Aufwendungen
3.764.900 €
Ordentliches Ergebnis – Fehlbetrag
-17.400 €
Außerordentliche Erträge
0 €
Außerordentliche Aufwendungen
0 €
Außerordentliches Ergebnis
0 €
Jahresergebnis – Fehlbetrag
-17.400 €
Der Haushalt ist nicht ausgeglichen. Die Voraussetzungen des § 110 Absatz 4 Satz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz – NKomVG liegen nicht vor, da der Ergebnishaushalt im Jahresergebnis einen Fehlbetrag von -17.400 € ausweist.
Die Verpflichtung den Haushalt in Planung und Rechnung auszugleichen, kann nach Maßgabe des § 110 Absatz 5 Satz 1 Nr. 1 NKomVG erfüllt werden, da der voraussichtliche Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung mit entsprechenden Überschussrücklagen verrechnet werden kann.
Die aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildete Rücklage weist zum Stichtag 31.12.2023 einen Bestand von 2.684.625 € aus.
Die Haushaltspläne für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 weisen in den Ergebnishaushalten die nachstehend aufgeführten Jahresergebnisse aus:
Jahresergebnis Haushaltsjahr 2023
Überschuss
+117.100 €
Jahresergebnis Haushaltsjahr 2024
Überschuss
+124.400 €
Nach Anrechnung der geplanten Überschüsse aus den Jahresergebnissen 2023 und 2024 würde die Überschussrücklage einen Bestand von 2.926.125 € ausweisen.
Der zu erwartende Fehlbetrag von -17.400 € kann mit dem voraussichtlichen Bestand der Überschussrücklage von 2.926.125 € verrechnet werden
.
Die Verpflichtung den Haushalt auszugleichen gilt damit als erfüllt.
Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionstätigkeit
Im Finanzhaushalt sind folgende Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionstätigkeit eingeplant worden.
Einzahlungen für Investitionstätigkeit
Teilhaushalt IV – Bau und Liegenschaften
Produkt 545000 – Straßenbeleuchtung
Investitionszuweisungen vom Bund
Energetische Umstellung der Straßenbeleuchtung
55.000 €
Summe Einzahlungen für Investitionstätigkeit:
55.000 €
Auszahlungen für Investitionstätigkeit
Teilhaushalt II – Innere Dienste
Produkt 611000 – Steuern-Finanzzuweisungen-Umlagen
Investitionszuschuss Neubau Grundschule Barnstorf
131.500 €
Teilhaushalt IV – Bau und Liegenschaften
Produkt 541000 – Gemeindestraßen
Investitionszuschuss für den Breitbandausbau
24.300 €
Grund und Boden des Infrastrukturvermögen
Grunderwerb Straßengelände
5.000 €
Anlagen im Bau – Tiefbau
Bahnhofstraße und Stichstraße Am Walde
110.000 €
Feldstraße
45.000 €
Verbindungsweg Ringstraße-B51 in Cornau
35.000 €
RW-Kanal Gewerbegebiet Alter Bahnhofsweg
60.000 €
Produkt 545000 – Straßenbeleuchtung
Energetische Umstellung der Straßenbeleuchtung
250.000 €
Summe Auszahlungen für Investitionstätigkeit
660.800 €
Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit
Für den Schuldendienst des eingeplanten Investitionskredites sind im Jahr 2026 folgende Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit vorgesehen:
Tilgung von Krediten bei Kreditinstituten mit einer
Laufzeit von über 5 Jahren
25.000 €
Summe Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit:
25.000 €
Die Auszahlungen für die Tilgung von Krediten vermindern sich gegenüber den im Haushaltsplan 2025 eingeplanten Zahlungen um -45.000 €.
Die Gesamtsumme der Auszahlungen für den Schuldendienst wird sich im Vergleich der Haushaltsjahre 2025 und 2026 wie folgt entwickeln:
Haushaltsjahr 2025
Auszahlungen für Schuldzinsen und Tilgung
88.200 €
Haushaltsjahr 2026
Auszahlungen für Schuldzinsen und Tilgung
31.500 €
Die Gesamtsumme der Auszahlungen für den Schuldendienst vermindert sich im Jahr 2026 gegenüber dem Jahr 2025 um -56.700 €.
Abschluss des Finanzhaushalts
Der Finanzhaushalt schließt mit folgenden Gesamtbeträgen ab:
Summe Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
3.657.300 €
Summe Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
3.542.800 €
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
+114.500 €
Summe Einzahlungen für Investitionstätigkeit
55.000 €
Summe Auszahlungen für Investitionstätigkeit
660.800 €
Saldo aus Investitionstätigkeit
-605.800 €
Finanzmittel-Fehlbetrag
-491.300 €
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
250.000 €
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
25.000 €
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
+225.000 €
Finanzierungsmittelveränderung [Gesamtfinanzierungssaldo]
-266.300 €
Liquidität, Finanzierungsmittelbedarf und Kreditneuaufnahme im Haushaltsjahr 2026
Die in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 eingeplanten Investitionsmaßnahmen sind noch nicht vollständig abgeschlossen.
Diese Maßnahmen werden im Jahr 2026 fortgeführt und auch erst dann endgültig abgerechnet.
Am Ende des Haushaltsjahres 2025 sind die nachstehend aufgeführten Haushaltsreste gebildet und in das Haushaltsjahr 2026 übertragen worden:
Haushaltsausgabereste für noch laufende Investitionsmaßnahmen der Haushaltsjahre 2024 und 2025
390.221 €
Die in das Haushaltsjahr 2026 übertragenen Haushaltsreste sind als zusätzliche Auszahlungen für Investitionstätigkeit neben den für das Jahr 2026 eingeplanten investiven Auszahlungen in der Liquidität zu berücksichtigen.
Der Kredit aus der Kreditermächtigung des Haushaltsjahres 2024 ist noch nicht am Kapitalmarkt aufgenommen worden.
Auf die Aufnahme des Kredites aus der Kreditermächtigung 2024 soll verzichtet werden.
Die Anlage 1 zeigt die Entwicklung der Liquidität in den Haushaltsjahren 2026 bis 2029 ohne Kreditaufnahmen.
Der Finanzhaushalt weist danach im Haushaltsjahr 2026 nach Anrechnung des Gesamtfinanzierungssaldo auf die Zahlungsmittelbestände einen Fehlbetrag in Höhe von rund -200.607 € am Ende des Jahres aus.
Auch in den folgenden Haushaltsjahren wären in der Liquidität weitere Fehlbeträge zu erwarten.
Der voraussichtlich entstehende Fehlbetrag im Haushaltsjahr 2026 kann nur durch eine Kreditaufnahme gedeckt werden, da keine anderen Finanzierungsmittel für die ungedeckten Auszahlungen für Investitionen zur Verfügung stehen.
Im Finanzhaushalt ist deshalb bei den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit ein Kredit in Höhe von 250.000 € eingeplant worden.
In den nachfolgenden Haushaltsjahren wären in der Liquidität wegen den in der Finanzplanung vorgesehenen hohen investiven Auszahlungen noch weitere Fehlbeträge zu erwarten.
Die dann voraussichtlich entstehenden Fehlbeträge können ebenfalls nur durch eine Kreditaufnahme gedeckt werden, da in den betreffenden Finanzplanjahren keine anderen Finanzierungsmittel für die ungedeckten Auszahlungen zur Verfügung stehen.
Im Finanzhaushalt sind daher bei den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit im Jahr 2027 ein Kredit in Höhe von 1.100.000 € und im Jahr 2028 ein Kredit in Höhe von 1.000.000 € eingeplant worden.
Die Entwicklung der Liquidität mit den im Jahr 2026, 2027 und 2028 eingeplanten Kreditaufnahmen kann der Anlage 2 entnommen werden.
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird beschlossen.
Finanzierungsvorschlag:
Die finanziellen Auswirkungen sind bereits im vorstehenden Sachverhalt detailliert dargestellt worden.
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