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Elternbeiträge Kindertagesstätten und Kindertagespflege hier: Antrag der SPD Fraktion vom 04.08.2025 auf Abschaffung von Elternbeiträgen in der Kindertageseinrichtung und in der Tagespflege

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Bedburg
Datum2026-07-14
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die SPD-Fraktion beantragte die Abschaffung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten und Tagespflege. Der Jugendhilfeausschuss empfahl einstimmig eine Satzungsänderung mit gestaffeltem Modell: Eltern mit Jahreseinkommen bis 30.000€ werden beitragsfrei entlastet, alle anderen erhalten ca. 51% Beitragssenkung differenziert nach Alter und Betreuungsumfang. Der Rat beschloss die Satzungsänderung mehrheitlich (30.09.2025), der Jugendhilfeausschuss einstimmig (10.03.2026 und 12.05.2026). Die Einnahmen sinken von etwa 1,45 Mio.€ (2025) auf ca. 1,1 Mio.€ (2026).

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP10- 987/2025 3. Ergänzung Fachdienst 4 - Schule, Bildung und Sitzungsteil Jugend Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: Rat der Stadt Bedburg 30.09.2025 mehrheitlich Jugendhilfeausschuss 10.03.2026 einstimmig Jugendhilfeausschuss 12.05.2026 einstimmig Rat der Stadt Bedburg 14.07.2026 Betreff: Elternbeiträge Kindertagesstätten und Kindertagespflege hier: Antrag der SPD Fraktion vom 04.08.2025 auf Abschaffung von Elternbeiträgen in der Kindertageseinrichtung und in der Tagespflege Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Jugendhilfeausschusses die beigefügte Satzungsänderung. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Entsprechend des Beschlusses im Jugendhilfeausschuss am 10.03.2026 besteht über die generelle Senkung der Elternbeiträge für den Besuch in Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege fraktionsübergreifender Konsens. Mit Einbringung des Nachtragshaushaltes 2026 wurde der Weg aufgezeigt, zum 01.08.2026 die Erträge zu reduzieren. Wie der Bürgermeister in seiner Rede zur Einbringung des Nachtragshaushaltes am 21.04.2026 im Rat ausführte, muss es das Ziel sein, gerade die finanziell zu entlasten, die zukünftige Lasten übernehmen sollen bzw. gar müssen. Ein Teil des Haushaltes baut darauf auf, dass die Verwaltung das wirtschaftliche Wachstum in Bedburg unterstützt und forciert. Nur so können die Bedburger Bürgerinnen und Bürger nicht nur `nicht zusätzlich´ belastet, sondern auch an den richtigen Stellen entlastet werden. Mit der Umsetzung dieser Ziele soll es dann ab dem 01.08.2027 möglich sein, weitere Entlastungen im Haushalt zu verankern. Die Stadt sollte bereit sein, einen für Kommunen großen Schritt zu gehen und Ertragsausfälle für ein wichtigeres, größeres Ziel durch die Ansiedlung der richtigen Unternehmen zu kompensieren. Dass die Beitragsfreiheit grundsätzlich angestrebt werden soll, dürfte kaum noch strittig sein, anders wäre die Beitragsfreiheit der beiden letzten Kindergartenjahre landesweit nicht zu verstehen. Lediglich in 3 Bundesländern (lt. www.laendermonitor.de) gibt es keine Beitragsfreiheit, dafür 3 wo es eine vollständige Beitragsfreiheit gibt. `Als erster Schritt für die Verbesserung der Bildungschancen von allen Kindern müssen ihnen Zugangsmöglichkeiten zu Kindertagesbetreuung gewährleistet werden, und zwar unabhängig von weiteren Bedingungen, wie beispielsweise einer Erwerbstätigkeit der Eltern oder einer besonderen Bedarfslage des Kindes. Zu hohe Beiträge für Kindertagesbetreuung, die von Eltern gezahlt werden müssen, können dabei zu einer Zugangsbarriere werden. Aktuell ist die Gewährung einer generellen Beitragsfreiheit für die Eltern zwischen den Bundesländern unterschiedlich geregelt. In den Bundesländern, in denen es keine generelle Beitragsfreiheit gibt, sind die Elternbeiträge nach - unterschiedlichen - Kriterien sozial gestaffelt. Der vorliegende Indikator gibt für alle Bundesländer einen Überblick über den Umfang der Beitragsfreiheit für Kindertagesbetreuung in einer KiTa oder der Kindertagespflege.´ (Quelle: www.laendermonitor.de) Die Beitragsfreiheit ermöglicht es allen Eltern ihre Kinder unabhängig von der finanziellen Situation in einem hochqualifizierten System betreuen zu lassen. Kindergärten sind aber viel mehr als eine Betreuungseinrichtung – sie sind fester Bestandteil des Bildungssystems. Jedes Kind, das vorher nicht im Kindergarten war, ist auch in der Schule von vornherein benachteiligt. Genauso, wie man an der Schullandschaft nicht sparen darf, muss man in die Kinder investieren, denn nur Top-ausgebildete junge Menschen können die Chancen in einer sich verändernden Welt nutzen und die Stadt weiterbringen. Losgelöst von der Entscheidung, ob und wie man die Elternbeiträge ab dem Sommer 2027 beschließt, muss zeitnah eine Entscheidung über die Beiträge ab dem 01.08.2026 herbeigeführt werden, damit die betroffenen Eltern eine Rechtssicherheit haben, welche Kosten tatsächlich auf sie zukommen, wenn sie Kinder in Kindertagestätten oder der Tagespflege angemeldet haben. Das Jahr 2026/27 soll auch dazu dienen, besser einschätzen zu können, welche Folgen eine Beitragsreduzierung / Beitragsfreiheit für die Kindertagesstätten mit sich bringt und wie man diese z.B. im Bereich der 45 Stundenbetreuung planen muss. Dies gilt insbesondere auch für einen verstärkt benötigten Personaleinsatz. Die einfachste Vorgehensweise wäre, alle Beiträge aller Einkommensstufen für jedes Alter um 50% zu reduzieren. Mit ein wenig Aufwand kann die Zielrichtung, wer als erstes umfassender entlastet wird, geschärft werden. Das bedeutet aber nicht, dass der große Wurf aus den Augen gelassen wird. Beschlussvorlage WP10-987/2025 3. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Über folgende Parameter kann die Höhe der Beiträge für den einzelnen und der planerische Gesamtertrag für die Stadt Bedburg gesteuert werden. Hierbei kann und sollte aus Sicht der Verwaltung die vollständige Entlastung bei bestimmten Einkommenssituationen ein erstes Ziel sein. 1. Altersstufe In der Stadt Bedburg werden für Kinder unter drei Jahren höhere Beiträge als für Kinder über drei Jahren erhoben. In anderen Kommunen wird hingegen unterschieden, ob die Kinder unter oder über zwei Jahre sind. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dass es bei der bisherigen Altersgrenze bleibt. Gründe, die für eine Änderung sprechen, sind nicht ersichtlich. 2. Stundenumfang Das Land NRW sieht den Betreuungsumfang von 35 Stunden als Standard an. Grundsätzlich muss eine Kommune eine Steigerung der Betreuungszahlen mit 45 Stunden zum Vorjahr, welche 4% übersteigt begründen. Unter Berücksichtigung, dass die Stadt Bedburg über kein rechtliches Instrument verfügt, die Wahl der Eltern abzulehnen, kann dies nur mittels Elternbeiträge gesteuert werden. Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, dass die Elternbeiträge für 35 Stunden stärker reduziert werden, als für 45 Stunden Betreuung. Die Betreuung mit 25 Stunden stellt ebenfalls eine Herausforderung dar. Die meisten Träger von Kindertageseinrichtungen bietet diesen Umfang nicht an, da es sich finanziell für die Träger nicht darstellen lässt. Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, dass die Elternbeiträge für 35 Stunden stärker reduziert werden, als für 25 Stunden Betreuung. 3. Einkommensstufen Die Verteilung innerhalb der Einkommensstufen sieht aktuell wie folgt aus: über drei Jahre unter drei Jahren Stufe 25 h 35 h 45 h 25 h 35 h 45 h 2 2 3 3 4 3 2 1 1 1 4 2 6 3 4 5 4 4 5 2 6 1 4 4 4 7 8 6 7 4 8 1 11 3 4 9 17 7 2 9 5 10 16 9 1 14 6 11 2 9 6 1 11 6 12 9 2 6 2 13 6 2 5 2 14 11 9 3 8 5 gesamt 6 99 59 7 75 49 Beschlussvorlage WP10-987/2025 3. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 3.1 Beitragsstufe ohne Beitrag Aktuell sind Eltern mit einem Jahreseinkommen unter 15.000 € beitragsfrei. In der Praxis dürfte diese Einkommensstufe keine große Bedeutung haben, da Familien im Hilfebezug (z.B. SGB II / XII, Wohngeld, Kindergeldzuschlag) grundsätzlich keinen Beitrag zu entrichten haben. Es gibt aber Kommunen, welche diese Stufe deutlich höher ansetzen, so z.B. Bergheim mit 30.000 € oder Erkelenz mit 38.000 €. Die Verwaltung schlägt eine Stufe in Höhe von 30.000 € vor, bis zu der keine Beiträge zu zahlen sind. Im Ergebnis könnten davon rund 7 Eltern mit Kindern über drei und 9 mit Kindern unter drei Jahren profitieren. Dies würde eine Ersparnis bei allen betroffenen Eltern insgesamt von rund 18 T€ / im Jahr bedeuten. 3.2 erste Beitragsstufe mit Beitrag Aktuell wird (theoretisch) mit einem Jahreseinkommen von bis zu 25.000 € ein Beitrag gezahlt. Wie bereits ausgeführt, werden aber einige Eltern auch hier noch keinen Beitrag zu entrichten haben, solange sie die o.g. Leistungen beziehen. Soweit (wie unter 3.1. vorgeschlagen) die erste Einkommensstufe bei <30.000 € läge, wäre die aktuelle Stufe 3 mit einem Einkommen <31.000 € wenig sinnvoll. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dass die Einkommensstufen 2 und 3 ersatzlos gestrichen werden. Theoretisch könnte dies im Einzelfall dazu führen, dass Eltern mit einem Einkommen >30.000 € und < 31.000 € eine Stufe höher veranschlagt würden. Dies träfe aktuell nur ein Kind, welches nächstes Jahr beitragsfrei sein dürfte. 3.3 höchste Einkommensstufe Mit der höchsten Einkommensstufe deckelt man auch die maximale Höhe des Elternbeitrags. Aktuell liegt diese in Bedburg bei 121.000 €. Es gibt Kommunen, die einen niedrigeren Betrag als Obergrenze verwenden (z.B. Pulheim, Rhein-Kreis-Neuss), aber auch Kommunen mit einer höheren Obergrenze (z.B. Erftstadt mit 155.000 €) Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, die letzte Einkommensstufe bei 121.000 € zu belassen. Soweit sie höher festgelegt werden sollte, müsste entschieden werden, wie eine angepasste Staffelung aussehen soll. Eine Berechnung der Auswirkungen ist nicht ohne weiteres möglich, da in vielen Fällen (insbesondere, wenn das Einkommen unstrittig deutlich höher ausfällt) als `Einkommen´ 121.001 € (und damit über der Einkommensgrenze) von der Verwaltung erfasst wurde. 3.4 Zahl der Einkommensstufe Aktuell gibt es in Bedburg 14 Einkommensstufen. Soweit der Ausschuss den o.a. Vorschlägen der Verwaltung folgt, entfallen die Stufen 1 und 2. Zwischen den bisherigen Stufen 2-8 liegen jeweils 6.000 €. Verwaltungsseits wird vorgeschlagen, die die nachfolgenden Stufen ebenfalls in 6.000 € Schritten vorzunehmen. Das würde folgende Einkommensstufen bedeuten: Beschlussvorlage WP10-987/2025 3. Ergänzung Seite 4 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 Alt Jahres-EK neu Jahres-EK Stufe 1 bis 15.000 € Stufe 2 bis 25.000 € Stufe 3 bis 31.000 € Stufe 1 bis 30.000 € Stufe 4 bis 37.000 € Stufe 2 bis 36.000 € Stufe 5 bis 43.000 € Stufe 3 bis 42.000 € Stufe 6 bis 49.000 € Stufe 4 bis 48.000 € Stufe 7 bis 55.000 € Stufe 5 bis 54.000 € Stufe 8 bis 61.000 € Stufe 6 bis 60.000 € Stufe 9 bis 73.000 € Stufe 7 bis 66.000 € Stufe 10 bis 85.000 € Stufe 8 bis 72.000 € Stufe 11 bis 97.000 € Stufe 9 bis 78.000 € Stufe 12 bis 109.000 € Stufe 10 bis 84.000 € Stufe 13 bis 121.000 € Stufe 11 bis 90.000 € Stufe 14 über 121.000 € Stufe 12 bis 96.000 € Stufe 13 bis 102.000 € Stufe 14 bis 108.000 € Stufe 15 bis 114.000 € Stufe 16 bis 120.000 € Stufe 17 über 120.000 € Bei `Beibehaltung´ der Beiträge in den jeweiligen Stufen (bei neuen Stufen wurde ein Mittelwert zugrunde gelegt) würde es eine geringe Ersparnis der Eltern in Summe bedeuten. Es würden die Beiträge in den höheren Einkommensstufen aber `gerechter´ gestaffelt. 3.5 Einkommensgrenzen Traditionell sind die Einkommensgrenzen eher statisch. Soweit sich aber das Einkommen der Familien durch Tarifanpassungen u.a. zum Ausgleich der Teuerungsrate regelmäßig erhöht, erhöhen sich die Elternbeiträge durch einen Wechsel in die nächsthöhere Einkommensstufe. Soweit mittelfristig die indizierte Erhöhung der Elternbeiträge weiter beibehalten werden soll, spricht vieles dafür, auch die Einkommensstufen indiziert zu verändern. Aus Sicht der Verwaltung müsste hierüber aber nur entschieden werden, wenn die vollständige Beitragsfreiheit nicht erreicht werden könnte. Verwaltungsseits wird daher vorgeschlagen, die Stufen aktuell zunächst statisch zu belassen. 4. Elternbeiträge Soweit der Ausschuss den bisherigen Vorschlägen der Verwaltung folgt, bliebe noch festzulegen, wie hoch der jeweilige Beitrag in den Einkommensstufen konkret liegen soll, damit der erste Schritt – deutliche Entlastung der Eltern – umgesetzt werden kann. Grundsätzlich kann man jeden einzelnen Betrag individuell festlegen oder ihn mittels fester Parameter `berechnen´. Beschlussvorlage WP10-987/2025 3. Ergänzung Seite 5 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 6 5. Vorschlag Für eine bessere Vergleichbarkeit werden die neuen / zusätzlichen Stufen (grau hinterlegt) auch in der Tabelle mit den aktuellen Werten (hochgerechnet) dargestellt. Grundlage der `Kalkulation´ ist die Belegung im Januar 2026. Im Nachtragshaushalt finden sich abweichende Zahlen u.a. da die Reduzierung der Elternbeiträge in 2026 nur für 5 Monate zu berücksichtigen ist. Der Vorschlag der Verwaltung für Kinder über 3 Jahre sieht wie folgt aus: aktueller Stand Vorschlag neu EK 25 h 35 h 45 h 25 h 35 h 45 h bis 15.000 € - - - - - - bis 25.000 € 42 € 56 € 81 € - - - bis 31.000 € 69 € 93 € 134 € - - - bis 36.000 € 86 € 115 € 167 € 48 € 51 € 93 € bis 42.000 € 103 € 137 € 199 € 57 € 61 € 111 € bis 48.000 € 119 € 159 € 231 € 66 € 71 € 129 € bis 54.000 € 136 € 182 € 263 € 76 € 81 € 147 € bis 60.000 € 158 € 211 € 306 € 88 € 94 € 171 € bis 66.000 € 170 € 226 € 328 € 95 € 101 € 183 € bis 72.000 € 181 € 241 € 349 € 101 € 108 € 195 € bis 78.000 € 203 € 271 € 392 € 113 € 121 € 219 € bis 84.000 € 225 € 300 € 435 € 126 € 135 € 243 € bis 90.000 € 248 € 330 € 478 € 138 € 148 € 267 € bis 96.000 € 270 € 359 € 521 € 151 € 161 € 291 € bis 102.000 € 292 € 389 € 564 € 163 € 175 € 315 € bis 108.000 € 314 € 419 € 607 € 175 € 188 € 339 € bis 114.000 € 336 € 449 € 650 € 188 € 202 € 364 € bis 120.000 € 358 € 478 € 693 € 200 € 215 € 388 € über 120.000 € 403 € 537 € 779 € 225 € 241 € 436 € Der Ertrag bei den Kindern über drei Jahren über ein komplettes Kindergartenjahr hinweg würde sich hier von rund 660 T€ auf rund 320 T€ verringern, was einer Senkung um 51% entspricht. Der Vorschlag der Verwaltung für Kinder unter 3 Jahre sieht wie folgt aus: aktueller Stand Vorschlag neu EK 25 h 35 h 45 h 25 h 35 h 45 h bis 15.000 € - - - - - - bis 25.000 € 55 € 73 € 105 € - - - bis 30.000 € 90 € 121 € 174 € - - - bis 36.000 € 112 € 150 € 217 € 63 € 67 € 122 € bis 42.000 € 134 € 178 € 259 € 75 € 80 € 145 € bis 48.000 € 155 € 207 € 300 € 87 € 93 € 168 € bis 54.000 € 177 € 237 € 342 € 99 € 106 € 191 € bis 60.000 € 205 € 274 € 398 € 115 € 123 € 223 € bis 66.000 € 220 € 294 € 426 € 124 € 132 € 239 € bis 72.000 € 235 € 313 € 454 € 132 € 141 € 254 € bis 78.000 € 264 € 352 € 510 € 148 € 159 € 285 € Beschlussvorlage WP10-987/2025 3. Ergänzung Seite 6 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 7 bis 84.000 € 293 € 390 € 566 € 164 € 176 € 317 € bis 90.000 € 322 € 428 € 621 € 181 € 193 € 348 € bis 96.000 € 351 € 467 € 677 € 197 € 210 € 379 € bis 102.000 € 380 € 506 € 733 € 213 € 228 € 411 € bis 108.000 € 408 € 545 € 789 € 229 € 245 € 442 € bis 114.000 € 437 € 583 € 845 € 245 € 263 € 473 € bis 120.000 € 465 € 621 € 901 € 261 € 280 € 505 € über 120.000 € 524 € 698 € 1.013 € 293 € 314 € 567 € Der Ertrag bei den Kindern unter drei Jahren über ein komplettes Kindergartenjahr hinweg würde sich hier von rund 670 T€ auf rund 325 T€ verringern, was einer Senkung um 51 % entspricht. In Summe kommt es dadurch zu einer Entlastung der Eltern um 51 %. Die summarische Entlastung der Eltern wird dabei genutzt, die Beiträge über zusätzliche Beitragsstufen `gerechter´ zu verteilen und mit der Anhebung der ersten Einkommensstufe die finanziell schwächeren Eltern mit 100% zu entlasten. Bei allen Eltern wird aber eine mehr als deutliche Entlastung ankommen. Der Jugendhilfeausschuss ist in seiner Sitzung am 12.05.2026 diesem Vorschlag einstimmig gefolgt. Die Satzungsänderung ist als Anlage beigefügt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: Die Bedarfe an Betreuung verändern sich mit der Zahl der Geburten bzw. der Kinder, welche in Bedburg wohnen. Eine Planung ist regelmäßig schwierig, da die `Vorlaufzeit´ teilweise nur ein Jahr beträgt. https://www.it.nrw/geburtenschaetzung-nrw-zahl-der-neugeborenen-sinkt-2025-zum-vierten-mal- folge In den letzten Jahren ist die Zahl der Kinder in den entsprechenden Jahrgängen in Bedburg aber jährlich (Zuzug) gestiegen – eine Entwicklung, die nicht verlässlich planbar ist. Bei aktuell ausstehenden Neubaugebieten kann diese Entwicklung noch anhalten – sicher ist sie aber nicht. Vorübergehende Bedarfe könnten, wenn sie das Angebot übersteigen, Baumaßnahmen erforderlich machen, die ggf. zu späteren Zeiten leer stehen. Auch die Auswirklungen auf die unterschiedlichen Träger von Kindertageseinrichtungen sind aktuell schwer einschätzbar. Beschlussvorlage WP10-987/2025 3. Ergänzung Seite 7 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 8 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Der Ansatz im Ertrag unter 223.999 / Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen wird im Entwurf des Nachtragshaushaltes auf rund 1,1 Mio. € in 2026 (vorläufiges Ist in 2025 rund 1,45 Mio. €) reduziert. Der Ansatz im Ertrag unter 240.001 / Elternbeiträge in der Tagespflege wird statt rund 230 T€ rund 183 T€ betragen. Bedburg, den 13.05.2026 -------------------------- -------------------------- -------------------------- Brunken Baum Solbach Fachdienstleiter Dezernent und Bürgermeister Stadtkämmerer Beschlussvorlage WP10-987/2025 3. Ergänzung Seite 8

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