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Parkplatzsituation am Sportplatz Kirchherten hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 08.06.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Bedburg
Datum2026-07-07
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die SPD-Fraktion beantragt die Schaffung von zusätzlichen Parkplätzen am Sportplatz Kirchherten, da die Spielvereinigung Kirch-Grottenherten nur wenige eigene Stellplätze hat. Sie schlägt 12 Stellplätze entlang des Kunstrasenplatzes und 10-13 Stellplätze gegenüber vor. Der Stadtentwicklungsausschuss lehnte den Antrag ab, da die Umsetzung die Fällung von etwa 50–100 Bäumen erforddern würde und mit Kosten von 200.000–370.000 Euro (inklusive Gutachten und ökologischer Ausgleich) verbunden ist. Bestehende Parkmöglichkeiten an umliegenden Straßen seien ausreichend.

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP11- 219/2026 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Sitzungsteil Bauordnung, Wirtschaftsförderung Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: Stadtentwicklungsausschuss 07.07.2026 Betreff: Parkplatzsituation am Sportplatz Kirchherten hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 08.06.2026 Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt den Antrag abzulehnen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die SPD-Fraktion beantragt in Ihrem Schreiben vom 08.06.2026 die Schaffung von weiteren Stellplätzen rund um den Sportplatz Kirchherten. Die Spielvereinigung Kirch-Grottenherten verfügt über nur wenige eigene Stellplätze. Die umliegenden Straßen Am Bahndamm und Am Sportplatz bieten öffentliche und uneingeschränkte Parkmöglichkeiten. Allein entlang der Straße „Am Bahndamm“ finden ca. 30 Fahrzeuge eine Parkmöglichkeit am Fahrbahnrand. Im Jahr 2024 konnten zudem in unmittelbarer Entfernung 5 Parkplätze auf einer städtischen Fläche ausgewiesen werden. Die SPD-Fraktion schlägt die Herrichtung von 12 zusätzlichen, straßenparallelen Stellplätzen entlang des Kunstrasenplatzes sowie 10-13 Stellplätzen gegenüber der Fahrbahn vor. Entlang des Kunstrasenplatzes ist grundsätzlich ein ausreichend breiter Streifen vorhanden. Dieser Bereich ist jedoch zwischen Fahrbahn und Kunstrasenplatz durch zahlreiche, dicht stehende und großkronige Bäume geprägt. Mit einer üblichen Stellplatzbreite von 2,0 – 2,5m bliebe praktisch kein Abstand zu den Baumstämmen bzw. deren Wurzelbereich. Eine regelkonforme bauliche Herstellung von Stellplätzen wäre daher nur unter Entfernung des vorhandenen Baumbestandes möglich. Hiervon wären rund 50 Bäume betroffen. Auch bei einer lediglich straßenparallelen Freigabe des Seitenraums zum Parken ist aufgrund der unmittelbaren Nähe zu den Baumstämmen und deren Wurzelbereichen davon auszugehen, dass der durch das Befahren und Abstellen von Fahrzeugen entstehende Bodendruck langfristig zu einer erheblichen Schädigung des Wurzelraums führen würde. Gegenüber des Kunstrasenplatzes steht die Bewaldung noch dichter am Fahrbahnrand an. Zur Herstellung eines Parkstreifens muss auf mindestens 7m Breite der gesamte Baumbestand gerodet werden. Aufgrund des Wurzeldruckes ggf. auch auf der gesamten städtischen Fläche. Der Baumbestand kann hier nur auf 100 und mehr Bäume geschätzt werden. Aufgrund der Lage im Außenbereich und des starken Flächeneingriffs, werden ein Artenschutzgutachten sowie ökologische Ausgleichsflächen benötigt. Bei einer einfach gehaltenen baulichen Herstellung (zB mit Rasengittersteinen, einfacher Entwässerung usw.) inklusive Baumfällung, Gutachten und Planung ist mit Kosten in Höhe von ca. 200.000 – 300.000 € zu rechnen. Für den ökologischen Ausgleich könnten hier noch einmal bis zu 70.000 € hinzukommen. Hilfsweise wird im Antrag formuliert, dass geprüft werden solle ob auf umliegenden landwirtschaftlichen Flächen Stellplätze hergestellt werden könnten. Zwar bräuchte es für eine solche Maßnahme keine Rodungen jedoch wäre hierfür ein Flächenerwerb erforderlich. Es ist daher anzunehmen, dass eine solche Maßnahmen in einer ähnlichen Kostengröße liegen würde. Allein aus diesem Grund wäre ein solches Vorhaben bereits zu hinterfragen. Zuvorderst ist aber nicht anzunehmen, dass die Umwandlung einer landwirtschaftlichen Fläche zu einer Stellplatzanlage überhaupt den Grundsätzen des Bauplanungsrechtes unter Abwägung aller öffentlichen Belange gerecht werden könnte. Die Beantwortung dieser Frage wäre in dem hier erforderlichen parallelen Bauleitplanverfahren (Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung) zu klären. Beschlussvorlage WP11-219/2026 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 18.06.2026 -------------------------- -------------------------- -------------------------- -------------------------- Lara Ackermann Jens Tempelmann Torsten Stamm Sascha Solbach Sachbearbeiterin Fachdienstleiter Dezernent Bürgermeister Beschlussvorlage WP11-219/2026 Seite 3

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