Startseite › Samtgemeinde Bardowick › Antrag

52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Bardowick, Teilplan Vögelsen, 1.) Anregungen aus der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 2.) Billigung des Entwurfes 3.) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Auslegungsbeschluss

Angenommen8 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Bardowick
Datum2026-04-07
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleVollständige Sitzung ansehen →

Extrahierter Text

Beschlussvorschlag: 1.) Die während der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen werden vom Samtgemeindeausschuss entsprechend dem Vorschlag des Planungsbüros (Stand: 27.03.2026) abgewogen bzw. zur Kenntnis genommen. 2. und 3) Der Samtgemeindeausschuss billigt den Entwurf (Stand: März 2026) der 52. Änderung des F-Planes, Teilplan Vögelsen und die Begründung mit Umweltbericht und beschließt die öffentliche Auslegung. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange soll im Parallelverfahren erfolgen. Sachverhalt: Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 26.2.2024 (Vorlage VO/08/013/2024) die Einleitung des Verfahrens der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Vögelsen, beschlossen. Das Gebiet liegt nördlich der Kreisstraße K 21 nach Mechtersen und grenzt im Osten an das bestehende Gewerbegebiet (B-Plan Vögelsen Nr. 17 „Im Hebenkampe“) an. Der geltende Flächennutzungsplan weist den Bereich derzeit als Fläche für die Landwirtschaft aus. Durch die Änderung soll das Plangebiet als gewerbliche Baufläche und als Gemeinbedarfsfläche (Feuerwehr) mit einer umfassenden Grünfläche dargestellt werden. zu 1.) Die vorgezogene Bürgerbeteiligung erfolgte durch Auslegung des Vorentwurfs in der Zeit vom 30.06.2025 bis 15.08.2025. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte durch Anschreiben vom 27.06.2025 (Frist: 15.08.2025). Die während der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen werden entsprechend dem Abwägungsvorschlag des Planungsbüros (Stand: 27.03 2026) geprüft, abgewogen und berücksichtigt. zu 2 und 3.) Der Entwurf der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Vögelsen mit der Begründung und dem Umweltbericht (Stand: März 2026) werden gebilligt. Als nächster Verfahrensschritt muss nunmehr die öffentliche Auslegung durchgeführt werden. Die Träger öffentlicher Belange werden parallel zur Auslegung beteiligt.

Text aus PDF extrahiert