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51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Bardowick, Teilplan Wittorf - Abwägung und Feststellungsbeschluss
Angenommen9 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Bardowick |
| Datum | 2026-04-07 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
a.) Die während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung, der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden sowie im Zuge der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen werden entsprechend den Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros (Vorlage VO/08/026/2025, Stand: 05/2025 und Abwägungsvorschlag, Stand: 02/2026) geprüft und abgewogen.
b.) Der Samtgemeinderat beschließt die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Wittorf, unter Berücksichtigung der Abwägungen unter a.).
Sachverhalt:
Zu a.)
Die vorgezogene Bürgerbeteiligung erfolgte durch Auslegung der Vorentwurfsunterlagen in der Samtgemeinde in der Zeit vom 16.12.2024 bis 31.01.2025 (Bekanntmachung vom 06.12.2024).
Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte durch Anschreiben vom 12.12.2024, Frist zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 31.01.2025.
Die während der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen wurden entsprechend dem Vorschlag des Planungsbüros in der Sitzung des Bauausschusses am 20.05.2025 und im Samtgemeindeausschuss am 16.06.2025 (Vorlage VO/08/026/2025, Stand: 05/2025) geprüft, abgewogen und berücksichtigt.
Der Entwurf der 51. Änderung wurde in den vorgenannten Sitzungen – unter Berücksichtigung der Abwägung – gebilligt und die öffentliche Auslegung im Parallelverfahren mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 22.09.2025 bis 30.10.2025 (Bekanntmachung vom 12.09.2025).
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde mit Anschreiben vom 25.9.2025 (Frist: 30.10.2025) durchgeführt.
Die während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen werden entsprechend den Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros (Stand: 02/2026) geprüft, abgewogen und berücksichtigt.
zu b.)
Die sich aufgrund der Abwägung zu a.) ergebenden Änderungen und Ergänzungen (redaktionelle Änderungen und Klarstellungen) wurden eingearbeitet.
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