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Beschluss einer überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung für den Ankauf von Ökopunkten zur Deckung eines Kompensationsbedarfes (Grünausgleich) im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 28 "Ostseecampus".
Angenommen6 Ja · 5 Nein · 1 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Warnow-West |
| Datum | 2026-03-12 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung i. H. v. 85.000,00 EUR für den Ankauf von Ökopunkten zur Deckung eines Kompensationsbedarfes (Grünausgleich) im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 28 "Ostseecampus".
Sachverhalt:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 28 "Ostseecampus" umfasst ca. 5,7 ha. Aufgrund der geplanten Bebauung mit Gebäuden und Verkehrsflächen ist ein Grünausgleich notwendig. Im Plangebiet sollen etwa 1,8 ha Grünflächen mit unterschiedlichen Funktionen entwickelt werden.
Es entsteht ein Kompensationserfordernis von 41.160 m² Eingriffsflächenäquivalent (EFÄ). Dieser Kompensationsbedarf kann durch Kompensationsmaßnahmen, die im Gemeindegebiet erfolgen, wie z.B. Anpflanzung von Bäumen und Feldhecken, zum Teil ausgeglichen werden. Es bleibt noch ein Kompensationsbedarf von 23.745 m² EFÄ bestehen. Der Kompensationsbedarf ist in Höhe von 23.745 m² EFÄ durch den Ankauf von Ökopunkten auszugleichen.
Bei der Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern wurde ein Angebot über die Reservierung und den Erwerb von Ökopunkten eingeholt. Es werden 23.745 Ökopunkte zu je 3,00 € (Gesamt-Nettobetrag 71.235,00 €) angeboten. Hinzu kommt die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % (13.534,65 €), somit beträgt der Kaufpreis Gesamt (brutto) 84.769,65 €.
Die Notwendigkeit und Kostenhöhe waren zur Planung des Haushaltes für das Jahr 2026 noch nicht erkennbar.
Text aus PDF extrahiert