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Zustimmung der Gemeinde Papendorf zu den Planungsunterlagen über die Erschließung des Bebauungsplanes Nr. 23, Wohngebiet "An der Beke"
Angenommen10 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Warnow-West |
| Datum | 2026-04-16 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, der Erschließungsplanung für das Bebauungsplangebiet Nr. 23 ‚Wohngebiet An der Beke‘ in der vorgelegten Fassung zuzustimmen.
Sachverhalt:
Nach Maßgabe des Erschließungsvertrags setzt dessen Wirksamwerden die Zustimmung der Gemeinde zur Erschließungsplanung gemäß Abschnitt I Nr. 2 in Verbindung mit Abschnitt III Nr. 4 des Erschließungsvertrags voraus.
I. Nr. 2.:
Vor Ausschreibung der Erschließungsanlagen ist die Zustimmung der Gemeinde zu den Planungsunterlagen gem. III. Nr. 4. einzuholen
III. Nr. 4.:
Der Erschließungsträger hat notwendige bau-, wasserbehördliche sowie sonstige Genehmigungen bzw. Zustimmungen rechtzeitig einzuholen und bis spätestens eine Woche vor Beginn der Herstellung der Erschließungsanlage der Gemeinde vorzulegen. Aus Auflagen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange resultierender zusätzlicher Erschließungsaufwand wird Vertragsbestandteil und ist bei der Planung und Herstellung der Erschließungsanlagen nach Absatz 1 zu berücksichtigen.
Der Erschließungsträger, die LGE Mecklenburg-Vorpommern GmbH, hat die VEAPLAN ROSTOCK GbR mit der Erarbeitung der Erschließungsplanung beauftragt. Diese hat mit E-Mail vom 27.03.2026 bestätigt, dass sämtliche im Rahmen der Beteiligung der Fachämter des Landkreises Rostock eingegangenen Anforderungen in der Ausführungsplanung berücksichtigt wurden. Die Ausführungsplanung bildet die Grundlage für die Vergabe der Bauleistungen.
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