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3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Stargarder Land |
| Datum | 2026-04-15 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard.
Sachverhalt:
Im Interesse einer geordneten und fristgebundenen Durchführung bestimmter bauaufsichtlicher Genehmigungsverfahren enthält der § 36a des Baugesetzbuch (BauGB) ergänzende verfahrensrechtliche Regelungen zur gemeindlichen Beteiligung. Die Vorschrift konkretisiert die für die gemeindliche Entscheidung maßgeblichen Fristen sowie die Rechtsfolgen bei Fristversäumnis. Hierdurch werden verbindliche Vorgaben für den Verfahrensablauf geschaffen, die eine zeitnahe Entscheidung sicherstellen und Verzögerungen im Genehmigungsverfahren entgegenwirken.
Zur Herbeiführung fristgerechter gemeindlicher Entscheidungen im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren wird vorgeschlagen, die gemeindliche Beteiligung im Sinne des § 36a BauGB auf den Hauptausschuss zu übertragen. Hierdurch werden Beratungs- und Beschlusswege zusätzlich beschleunigt.
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