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Umsetzung des MV-Plans 2035 – Strategische Mittelverwendung in der Gemeinde Gägelow
Angenommen9 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Grevesmühlen-Land |
| Datum | 2026-06-30 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt dem Amtsauschuss folgende Investitionsvorhaben im Rahmen des Sondervermögens zu empfehlen:
A. Sockelbetrag:
...
B. Hauptverwendungsbereiche
1. Öffentliche allgemeinbildende Schulen
...
2. Verkehrsinfrastruktur, ÖPNV und Energie
...
3. Sonstige gesellschaftliche Infrastruktur
...
Sachverhalt:
Basis für die neue Infrastrukturfinanzierung ist das am 24.10.2025 in Kraft getretene „Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz“ (LuKIFG). Auf dieser Grundlage wurde zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und den kommunalen Landesverbänden die Verwaltungsvereinbarung „VV MV-Plan 2035“ geschlossen. Diese regelt die Verteilung der Mittel im Verhältnis 40:60 (Land zu Kommunen) sowie die konkreten Verwendungsbereiche.
Die Mittelzuweisung erfolgt über einen festen Sockelbetrag pro Gemeinde sowie für zwei Hauptverwendungsbereiche:
A. Sockelbetrag (Betrag: 50.000 €)
Dieser Betrag steht ohne kommunalen Eigenanteil zur Verfügung. Er eignet sich ideal für sofortige Kleininvestitionen wie die Anschaffung von Ausstattung für die Feuerwehr, Spielplatzgeräte bzw. für die Reduzierung des Eigenanteils größerer Investitionsmaßnahmen (soweit weitere zuwendungsreife Fördermittel dies erlauben). Der Sockelbetrag kann auch zur Finanzierung des Eigenanteils der Hauptverwendungsbereiche genutzt werden.
B. Hauptverwendungsbereiche (Grundsätzlich werden Maßnahmen mit bis zu 75 % gefördert. Für Kommunen mit gefährdeter oder weggefallener dauernder Leistungsfähigkeit (RUBIKON orange/rot) erhöht sich der Satz auf 90 %.)
Die Aufteilung der Mittel erfolgt über 3 Investitionsbudgets:
1. Öffentliche allgemeinbildende Schulen (Zuschussbetrag für die Gemeinde Gägelow vorläufig: XX,XX €)
Mögliche Maßnahmen: Bauliche Modernisierung von Schulgebäuden, Verbesserung der digitalen Infrastruktur, Ausstattung von Fachunterrichtsräumen
2. Verkehrsinfrastruktur, ÖPNV und Energie (Zuschussbetrag für die Gemeinde Gägelow vorläufig: 105.933,12 €)
Mögliche Maßnahmen: Sanierung von Gemeindestraßen, Ausbau von Radwegen, energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung (LED) etc.
3. Sonstige gesellschaftliche Infrastruktur (Zuschussbetrag für die Gemeinde Gägelow vorläufig: 104.028,56 €)
Mögliche Maßnahmen: Modernisierung von Dorfgemeinschaftshäusern, Instandsetzung von Sportanlagen oder Investitionen in kulturelle Einrichtungen und Treffpunkte zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts.
Die Budgets sind untereinander Kombinierbar.
Text aus PDF extrahiert