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Grundsatzbeschluss über die Einleitung eines Vergabeverfahrens für das Bauprojekt "Parkplatz Hauptstraße Proseken"

Angenommen9 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeAmt Grevesmühlen-Land
Datum2026-06-30
DatenstufeNur Ergebnisse
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Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt die Einleitung des Vergabeverfahrens für das Bauvorhaben "Parkplatz Hauptstraße Proseken" und beauftragt die Verwaltung mit der rechtskonformen Durchführung. Sachverhalt: Mit der Novellierung der Kommunalverfassung M-V (§ 22 Absatz 4a) wurde die Entscheidungsbefugnis in Vergabeverfahren wie folgt neu geregelt: „Die Gemeindevertretung entscheidet über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt. Sie kann diese Befugnisse ganz oder teilweise auf den Hauptausschuss oder die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister übertragen. Die Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags ist in der Regel ein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des § 38 Absatz 3 Satz 3.“ Das bedeutet, dass die Gemeindevertretung vor Beginn der Beschaffung einer benötigten Leistung zustimmen muss. Ein seperater Auftragsbeschluss ist nicht mehr erforderlich. Im Falle des Bauvorhabens "Parkplatz Hauptstraße, Proseken"" soll schnellstmöglich die Planung aufgenommen werden und die Ausschreibung der Bauleistung erfolgen. Auf dem PSK 54101.523380000 stehen dafür Mittel in Höhe von 74.000,00 € zur Verfügung.

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