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TöB-Beteiligung über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12/91/2 "Misch-, Gewerbe und Sondergebiet Alter Hafen", Gesamtbereich, Teilbereich 1, 2. Änderung der Hansestadt Wismar

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen
Datum2026-05-12
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Extrahierter Text

Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung Lübow der Gemeinde Lübow nimmt den Entwurf der Hansestadt Wismar über den Bebauungsplan Nr. 12/91/2 „Misch-, Gewerbe- und Sondergebiet Alter Hafen“, Gesamtbereich, Teilbereich 1, 2. Änderung als Nachbargemeinde gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und hat __ keine Hinweise und Anregungen. __ folgende Hinweise und Anregungen. Sachverhalt: Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat in ihrer Sitzung am 21.07.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12/91/2, Gesamtbereich, Teilbereich 1, 2. Änderung und die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Der Bebauungsplan mitsamt Begründung sind als Entwurf i.d.F. v. 21.04.2026 im Anhang beigefügt. Sie werden als Nachbargemeinde um Abgabe einer Stellungnahme bis einschließlich zum29.05.2026 gebeten. Sollte zur genannten Frist keine Stellungnahme vorliegen, wird davon ausgegangen, dass die von Ihnen wahrzunehmenden Belange durch diese Planung nicht berührt werden bzw. Hinweise und Anregungen nicht bestehen. Das Bebauungsplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12/91/2, Gesamtbereich, Teilbereich 1, 2. Änderung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung durchgeführt. Wesentlicher Grund hierfür ist die Nachverdichtung von Flächen zur Innenentwicklung. Entsprechend § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen.

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