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Durchführung eines Konzessionsverfahrens gem. § 46 EnWG zur Neukonzessionierung des Stromversorgungsnetzes in der Gemeinde Lübow (Konzessionsverfahren)
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen |
| Datum | 2026-05-12 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Lübow beschließ die Einleitung eines transparenten
Auswahlverfahrens zur Neuvergabe des Konzessionsvertrages für das örtliche Stromnetz.
Die Verwaltung wird beauftragt, das bevorstehende Vertragsende und die beabsichtigte
Neuvergabe der Konzession gemäß § 46 Abs. 3 EnWG öffentlich bekannt zu machen. Die
Bekanntmachung hat fristgerecht im Bundesanzeiger zu erfolgen.
Sachverhalt:
Der bestehende Konzessionsvertrag mit dem aktuellen Netzbetreiber (Alt-Konzessionär)
läuft zum 03.11.2028 aus.
Gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG muss das Konzessionierungsverfahren spätestens zwei
Jahre vor Ablauf des bestehenden Konzessionsvertrages durch eine Bekanntmachung im
Bundesanzeiger eingeleitet werden.
Text aus PDF extrahiert