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Durchführung eines Konzessionsverfahrens gem. § 46 EnWG zur Neukonzessionierung des Stromversorgungsnetzes in der Gemeinde Lübow (Konzessionsverfahren)

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen
Datum2026-05-12
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung Lübow beschließ die Einleitung eines transparenten Auswahlverfahrens zur Neuvergabe des Konzessionsvertrages für das örtliche Stromnetz. Die Verwaltung wird beauftragt, das bevorstehende Vertragsende und die beabsichtigte Neuvergabe der Konzession gemäß § 46 Abs. 3 EnWG öffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung hat fristgerecht im Bundesanzeiger zu erfolgen. Sachverhalt: Der bestehende Konzessionsvertrag mit dem aktuellen Netzbetreiber (Alt-Konzessionär) läuft zum 03.11.2028 aus. Gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG muss das Konzessionierungsverfahren spätestens zwei Jahre vor Ablauf des bestehenden Konzessionsvertrages durch eine Bekanntmachung im Bundesanzeiger eingeleitet werden.

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