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Beratung und Beschlussfassung über die Satzung der Gemeinde Lübow zur Verfahrensweise über die Werbung für politische Zwecke auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen während der Wahlkampfzeit (Wahlwerbesatzung).
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen |
| Datum | 2026-05-12 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung der Gemeinde Lübow zur Verfahrensweise über die Werbung für politische Zwecke auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen während der Wahlkampfzeit (Wahlwerbesatzung) mit den benannten 3 Standorten auf kommunalen Grundstücken für die Errichtung von Zaunfeldern zur Aufhängung der Wahlwerbung.
Sachverhalt:
Auf Veranlassung durch Herrn Taube und der Bürgermeisterin Frau Markewiec, hat die Verwaltung die Satzung der Gemeinde Lübow zur Verfahrensregelung über die Werbung für politische Zwecke auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen erarbeitet und der aktuellen Rechtsprechung angepasst.
Hinweis durch die Verwaltung:
1. Festlegung der 3 Standorte für die Aufsteller.
2. Kaufen oder Mieten der Zaunfelder, Füße und Schellen.
Für den Kauf von Bauzaunfeldern müssten 827,87 € (Brutto) und für die Montage und
Demontage müssten 671,16 € (Brutto) investiert werden. Die Miete der Felder kostet
629,11 € (Brutto) und die Montage und Demontage kostet 671,16 € (Brutto).
Kostenvergleich HH 2026
Kosten Kauf 2026 zzgl. Material + Montage - 2.841,35 € (Brutto)
Kosten Miete 2026 zzgl. Material + Montage - 1.300,27 € (Brutto)
Kosten Folgejahre / Folgewahlen
Kosten Montage (da Material vorhanden) - 671,16 € (Brutto)
Kosten Miete zzgl. Material + Montage - 1.300,27 € (Brutto)
Beim Kauf der Felder, wo sollen diese gelagert werden?
3. Bezahlung durch welche Kostenstelle, da die Kosten im HH 26 nicht eingeplant wurden.
4. Wer übernimmt den Auf- und Abbau?
Text aus PDF extrahiert