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Beratung und Beschlussfassung zur Entlastung des Bürgermeisters- Jahresabschluss 2023 der Gemeinde Hohen Viecheln

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen
Datum2026-05-11
DatenstufeNur Ergebnisse
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Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohen Viecheln beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V die Entlastung des Bürgermeisters für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2023. Sachverhalt: Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zu beschließen. Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters. Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht diese mit Einschränkungen aus, so hat sie dafür die entsprechenden Gründe anzugeben. Im Rahmen der örtlichen Prüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen den Jahresabschluss 2023 geprüft und den abschließenden Bestätigungsvermerk erteilt. Eine Entlastung des Bürgermeisters wurde empfohlen.

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