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Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Gemeinde Hohen Viecheln

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen
Datum2026-05-11
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohen Viecheln beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2023. Im Haushaltsjahr 2023 aufgetretene Haushaltsüberschreitungen gelten als genehmigt. Sachverhalt: Die Gemeinde hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses spätestens bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres zu beschließen. Der Jahresabschluss mit seinen Anlagen wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen am 07.05.2026 geprüft und der abschließende Prüfvermerk wurde erteilt.

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