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Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung der Eilentscheidung der Bürgermeisterin zu der Auftragsvergabe Planungsleistungen Straßenbau Kirchallee in Mellenthin
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Usedom-Süd |
| Datum | 2025-12-15 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mellenthin beschließt, die Eilentscheidung der Bürgermeisterin vom 09.10.2025 zu der Auftragsvergabe Planungsleistungen Straßenbau Kirchallee in Mellenthin gem. § 39 Abs. III S. 4 Kommunalverfassung M-V zu genehmigen.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Mellenthin hat Fördermittel für die den Straßenbau der Kirchallee in Mellenthin beantragt. Es erfolgte eine Verhandlungsvergabe, bei der folgenden Firmen beteiligt wurden:
Bieter Angebotssumme
Ingenieurbüro D. Neuhaus und Partner, Anklam 84.634,08 €
IPO Unternehmensgruppe GmbH, Greifswald Kein Angebot
IBD Ingenieurbüro Denecke, Greifswald Kein Angebot
Die Planungsleistungen sollen stufenweise nach Notwendigkeit beauftragt werden. Bis zum Erhalt des Zuwendungsbescheides bis zur Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung (= 29.496,44 €)
Nachweis der Dringlichkeit:
Sofern die Gemeinde einen Zuwendungsbescheid für den Ausbau der Kirchallee erhält, muss die Maßnahme umsetzungsreif sein. Aktuell liegen keine Unterlagen für die Maßnahme vor. Um eine fristgerechte Umsetzung gewährleisten zu können, muss der Auftrag für die Planungsleistungen der Kirchallee schnellstmöglich vergeben werden.
Als Bürgermeisterin treffe ich gem. § 39 III S. 3 KV folgende Eilentscheidung:
Das Ingenieurbüro D. Neuhaus und Partner aus Anklam wird mit den Planungsleistungen für den Straßenbau Kirchallee in Mellenthin beauftragt. Grundlage des Auftrags ist das Angebot vom 02.10.2025 mit einer Angebotssumme von 84.634,08 €.
Text aus PDF extrahiert