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Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung der Beschlüsse GVKw-0309/23 und GVKw-0310/23 vom 29.06.2023 über die Aufstellung und den Vorentwurf der 1.Änderung des FNP der Gemeinde Korswandt i.V.m dem Bebauungsplan Nr. 8 „Wohnbebauung am Waldrand – östlich des Gothenweges“ der Gemeinde Korswandt
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Usedom-Süd |
| Datum | 2026-02-26 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Korswandt beschließt:
Der Aufstellungsbeschluss Nr. GVKw-0309/23 vom 29.06.2023 mit dem Wortlaut
„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Korswandt beschließt:
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Korswandt soll im Rahmen der 1. Änderung wie folgt geändert werden:
Die Lage des Änderungsbereiches ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Karten-ausschnitt. Der Änderungsbereich beläuft sich auf etwa 1,34 ha und umfasst das Flurstück 180 der Flur 4 in der Gemarkung Korswandt. Der Änderungsbereich umfasst Flächen für die Landwirtschaft.
Planungsziel ist die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum Bauleitplanverfahren Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8 „Wohnbebauung am Gothenweg“ der Gemeinde Korswandt.
Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB sollen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“
wird aufgehoben.
Der Beschluss Nr. GVKw-0310/23 vom 29.06.2023 über den Vorentwurf in der Fassung vom Juni 2023 zur 1.Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Korswandt wird ebenfalls aufgehoben.
Die Aufhebung der beiden Beschlüsse ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Text aus PDF extrahiert