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Beratung und Beschlussfassung über den Wahltag für die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin / des ehrenamtlichen Bürgermeisters

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Usedom-Süd
Datum2026-04-27
DatenstufeNur Ergebnisse
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Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pudagla bestimmt den Wahltag für die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin / des ehrenamtlichen Bürgermeisters gemäß § 45 Abs. 2 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) auf den 20. September 2026. Eine mögliche Stichwahl findet am 4. Oktober 2026 statt. Sachverhalt: Am 31. März 2026 ist der Bürgermeister der Gemeinde Pudagla verstorben. Die Wahlleitung stellte daher gemäß § 45 Abs. 1 LKWG M-V die Notwendigkeit einer Wahl nach § 44 LKWG M-V fest. Gemäß § 44 Abs. 10 LKWG M-V findet eine Neuwahl statt, wenn ein Bürgermeister vorzeitig aus dem Amt scheidet. Ein ehrenamtlicher Bürgermeister wird für den Rest der Wahlperiode gewählt. Der Tag der Wahl wird gem. 45 Abs. 3 LKWG M-V von der Gemeindevertretung bestimmt. Eine Bürgermeisterwahl muss dabei grundsätzlich spätestens fünf Monate nach der Feststellung der Notwendigkeit dieser Wahl stattfinden. Aufgrund der zeitlichen Nähe zur Landtagswahl M-V am 20.09.2026 wurde die Zustimmung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde eingeholt, sodass die Bürgermeisterwahl am gleichen Datum durchgeführt werden kann. Unter Beachtung der erforderlichen Fristen wird als Wahltag für die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Pudagla der 20.09.2026 vorgeschlagen. Eine mögliche Stichwahl würde am 04.10.2026 stattfinden.

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