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Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Koserow für das Haushaltsjahr 2026

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Usedom-Süd
Datum2026-04-20
DatenstufeNur Ergebnisse
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Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow beschließt, die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Jahr 2026 wie folgt: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird 1. im Ergebnishaushalt auf Ansatz 2026 einen Gesamtbetrag der Erträge von 3.984.600 einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 4.222.300 ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von -237.700 2. im Finanzhaushalt auf Ansatz 2026 a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 3.493.000 einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen* von 3.607.400 einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von -114.400 b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 67.500 einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 944.300 einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von -876.800 festgesetzt. *einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen. § 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 349.300 EUR. § 5 Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: Hebesätze für Realsteuern v. H. 1. a) Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf 220 b) Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 320 2. Gewerbesteuer auf 381 § 6 Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 7,7692 Vollzeitäquivalente (VzÄ). § 7 Weitere Vorschriften Auf die Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen unterhalb der Wertgrenze von 100.000 € kann gem. § 4 Abs.7 GemHVO-Doppik verzichtet werden. Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 1 der Kommunalverfassung ist a) ein entstehender Jahresfehlbetrag / jahresbezogener negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen erheblich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet, b) die Erhöhung eines bereits ausgewiesenen Jahresfehlbetrages / jahresbezogenen negativen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen wesentlich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet. Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 2 Kommunalverfassung sind nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen / Auszahlungen erheblich, wenn sie im Einzelfall 10 v. H. der Gesamtauszahlungen übersteigen. Im Sinne des § 48 Abs. 3 Nummer 1 Kommunalverfassung sind unabweisbare Auszahlungen für Investitionen geringfügig, wenn sie 10 v.H. der Gesamtauszahlungen nicht übersteigen. Im Sinne des § 48 Absatz 3 Nummer 2 Kommunalverfassung gilt eine Abweichung vom Stellenplan als geringfügig, wenn sie 1 Vollzeitäquivalente nicht übersteigt. Nachrichtliche Angaben: 31.12.2026 Zum Ergebnishaushalt: Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 4.027.765 Zum Finanzhaushalt: Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 2.160.074 Zum Eigenkapital: Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 14.593.429 § 8 Eigenbetrieb Kurverwaltung Der Wirtschaftsplan wird mit folgenden Festsetzungen beschlossen: Euro Erfolgsplan Gesamtbetrag der Erträge 2.491.000 Gesamtbetrag der Aufwendungen 2.344.000 Jahresergebnis 147.000 Finanzplan Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit 427.000 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit 74.000 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit 353.000 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 3.000 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 542.000 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit -539.000 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 61.000 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit -61.000 Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds -247.000 Festsetzungen unter Genehmigungsvorbehalt Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen mit Ausnahme von Umschuldungen 0 Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit 240.000 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen 0 In der Stellenübersicht ausgewiesene Stellen in Vollzeitäquivalenten 9,4614 Sonstige Angaben Gesamtbetrag der aus Wirtschaftsplänen der Vorjahre voraussichtlich fortgeltenden Kreditermächtigungen 0 Finanzmittelbestand am Ende der Periode 181.000 Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2024 1.792.000 Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2025 voraussichtlich 2.038.000 Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2026 voraussichtlich 2.185.000 Sachverhalt: Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan, Bestandteilen und Anlagen wurde gelesen und wird gegebenenfalls in der Sitzung der Gemeindevertretung nochmals erläutert.

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