Startseite › Amt Usedom-Süd › Antrag
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Koserow für das Haushaltsjahr 2026
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Usedom-Süd |
| Datum | 2026-04-20 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow beschließt, die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Jahr 2026 wie folgt:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
1. im Ergebnishaushalt auf
Ansatz 2026
einen Gesamtbetrag der Erträge von
3.984.600
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von
4.222.300
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von
-237.700
2. im Finanzhaushalt auf
Ansatz 2026
a)
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von
3.493.000
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen* von
3.607.400
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von
-114.400
b)
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von
67.500
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von
944.300
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von
-876.800
festgesetzt.
*einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 349.300 EUR.
§ 5
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
Hebesätze für Realsteuern
v. H.
1.
a)
Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf
220
b)
Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
320
2.
Gewerbesteuer auf
381
§ 6
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 7,7692 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 7
Weitere Vorschriften
Auf die Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen unterhalb der Wertgrenze von 100.000 € kann gem. § 4 Abs.7 GemHVO-Doppik verzichtet werden.
Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 1 der Kommunalverfassung ist
a) ein entstehender Jahresfehlbetrag / jahresbezogener negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen erheblich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet,
b) die Erhöhung eines bereits ausgewiesenen Jahresfehlbetrages / jahresbezogenen negativen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen wesentlich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet.
Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 2 Kommunalverfassung sind nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen / Auszahlungen erheblich, wenn sie im Einzelfall 10 v. H. der Gesamtauszahlungen übersteigen.
Im Sinne des § 48 Abs. 3 Nummer 1 Kommunalverfassung sind unabweisbare Auszahlungen für Investitionen geringfügig, wenn sie 10 v.H. der Gesamtauszahlungen nicht übersteigen.
Im Sinne des § 48 Absatz 3 Nummer 2 Kommunalverfassung gilt eine Abweichung vom Stellenplan als geringfügig, wenn sie 1 Vollzeitäquivalente nicht übersteigt.
Nachrichtliche Angaben:
31.12.2026
Zum Ergebnishaushalt: Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich
4.027.765
Zum Finanzhaushalt: Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich
2.160.074
Zum Eigenkapital: Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich
14.593.429
§ 8 Eigenbetrieb Kurverwaltung
Der Wirtschaftsplan wird mit folgenden Festsetzungen beschlossen:
Euro
Erfolgsplan
Gesamtbetrag der Erträge
2.491.000
Gesamtbetrag der Aufwendungen
2.344.000
Jahresergebnis
147.000
Finanzplan
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit
427.000
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit
74.000
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit
353.000
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit
3.000
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit
542.000
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit
-539.000
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit
0
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit
61.000
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit
-61.000
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds
-247.000
Festsetzungen unter Genehmigungsvorbehalt
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen mit Ausnahme von Umschuldungen
0
Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
240.000
Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen
0
In der Stellenübersicht ausgewiesene Stellen in Vollzeitäquivalenten
9,4614
Sonstige Angaben
Gesamtbetrag der aus Wirtschaftsplänen der Vorjahre voraussichtlich fortgeltenden Kreditermächtigungen
0
Finanzmittelbestand am Ende der Periode
181.000
Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2024
1.792.000
Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2025 voraussichtlich
2.038.000
Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2026 voraussichtlich
2.185.000
Sachverhalt:
Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan, Bestandteilen und Anlagen wurde gelesen und wird gegebenenfalls in der Sitzung der Gemeindevertretung nochmals erläutert.
Text aus PDF extrahiert