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Beratung und Beschlussfassung über die Satzung der Gemeinde Stolpe auf Usedom über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Usedom-Süd
Datum2026-04-20
DatenstufeNur Ergebnisse
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Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stolpe beschließt die Satzung der Gemeinde Stolpe auf Usedom über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer Sachverhalt: In der Vorberatung vom 24. Februar 2026 wurde über eine mögliche Anpassung der Satzung zur Zweitwohnungssteuer beraten. Der Hebesatz soll von 10 % auf 15 % angehoben werden.

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