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Beratung und Beschlussfassung über die Satzung der Gemeinde Stolpe auf Usedom über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Usedom-Süd |
| Datum | 2026-04-20 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stolpe beschließt die Satzung der Gemeinde Stolpe auf Usedom über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer
Sachverhalt:
In der Vorberatung vom 24. Februar 2026 wurde über eine mögliche Anpassung der Satzung zur Zweitwohnungssteuer beraten.
Der Hebesatz soll von 10 % auf 15 % angehoben werden.
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