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Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2022
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Usedom-Süd |
| Datum | 2026-06-15 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und von der Rechnungsprüfung des Amtes Usedom Süd geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Pudagla zum 31.12.2022 wie folgt fest.
Bilanzsumme
5.556.320,89 €
Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage für Aufwendungen aus der Altfehlbetragsumlage gem. § 18 Abs.2 Nr.3 GemHVO-Doppik
2.809,61 €
Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen gem. § 18 Abs.4 GemHVO-Doppik
17.043,95 €
Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen gem. § 23 FAG Infrastrukturpauschale
14.232,26 €
Entnahme aus der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich gem. § 37 Abs.6 GemHVO-Doppik
164.263,00 €
Jahresergebnis der Ergebnisrechnung
164.263,00 €
Jahresergebnis der Finanzrechnung
-288.942,64 €
Der Jahresüberschuss der Ergebnisrechnung wird gemäß § 44 GemHVO-Doppik auf neue Rechnung vorgetragen.
Bisher nicht erteilte Genehmigungen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Annahme von Spenden werden hiermit erteilt.
Den Entnahmen der allgemeinen und der zweckgebundenen Kapitalrücklage gemäß § 18 GemHVO-Doppik und der Entnahme der zweckgebundenen Kapitalrücklage gemäß § 23 FAG wird zugestimmt.
Zur Entnahme der Rücklage gem. § 37 Abs.6 GemHVO-Doppik für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet.
Sachverhalt:
Der Rechnungsprüfungsausschuss und die Rechnungsprüfung des Amtes Usedom Süd haben den Jahresabschluss der Gemeinde Pudagla zum 31.12.2022 gemäß § 3a KPG geprüft und in ihren Prüfungsberichten und abschließenden Prüfungsvermerken zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Haushaltsausgleich ist gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik gegeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Usedom Süd hat in seiner Sitzung am 04.05.2026 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Pudagla zum 31.12.2022 zu empfehlen.
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