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Entnahme aus dem Schwabbach zur Bewässerung des privaten Gartens, Flst. 727, Bretzfeld-Schwabbach
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bretzfeld |
| Datum | 2026-07-30 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Eine Antragstellerin beantragt am 05.06.2026 die wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von ca. 5 m³ Wasser pro Jahr aus dem Schwabbach zur Bewässerung ihres privaten Gemüsegartens auf Flurstück 727 in Bretzfeld-Schwabbach (Mai bis August, ca. 100 Liter pro Gießvorgang). Die Verwaltung empfiehlt Zustimmung unter der Bedingung, die Entnahme bei Niedrigwasser oder behördlichen Einschränkungen einzustellen. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag und der damit verbundenen Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang zu.
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Dokument
Extrahierter Text
Beratungsunterlage Nr. 2026/116 zur
öffentlichen Gemeinderatssitzung am 30.07.2026
Entnahme aus dem Schwabbach zur Bewässerung des privaten Gartens, Flst. 727, Bretzfeld-
Schwabbach
Wasserrechtliche Erlaubnis
Amt: Bauamt
Aktenzeichen/Kürzel: 632.6/Wb Datum: 02.07.2026
Kontierung:
Kosten: Zukünftige jährl. Abschreibung:
Planansatz inkl. Planansatz lfd. Jahr:
I. Sachverhalt
DerAntragaufEntnahmeausdemSchwabbachzurBewässerungdesprivatenGartensaufFlst.727,
Bretzfeld-Schwabbach ist am 05.06.2026 bei der Gemeinde Bretzfeld eingegangen. Die
Antragstellerin möchte zum gießen ihres Gemüsegartens im Jahr ca. 5m³ Wasser aus der
Schwabbach entnehmen. Pro Gießvorgang werden ungefähr 100 Liter Wasser benötigt. Es wird im
Zeitraum Mai bis August bewässert. Die Entnahme erfolgt mit einer Akku-Schmutzwasserpumpe.
Bei Niedrigwasser oder behördlichen Einschränkungen wird die Entnahme eingestellt.
Das Flurstück liegt im Geltungsbereich des Wasserschutzgebietes Erlenwiesen Rappach.
Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat dem Antrag auf Entnahme aus der Schwabbach zur
Bewässerung des privaten Gartens und der damit verbundenen Befreiung vom Anschluss- und
Benutzungszwang im beantragten Umfang von ca. 5m³ pro Jahr zuzustimmen. Bei Niedrigwasser
oder behördlicher Einschränkung ist die Entnahme einzustellen.
Beratungsunterlage
II. Beschlussvorschlag
Dem Antrag auf Wasserentnahme aus dem Schwabbach zur Bewässerung des privaten Gartens auf
Flst.727inBretzfeldSchwabbachmiteinemUmfangvon5m³proJahrundderdamitverbundenen
Befreiung vom Anschluss- und benutzungszwang wird zugestimmt. Das Einvernehmen der
Gemeinde wird erteilt. Bei Niedrigwasser oder behördlicher Einschränkung ist die Entnahme
einzustellen.
Beratungsunterlage
2026/116 Seite1von2
Anlage zu BU
Beratungsunterlage
2026/116 Seite2von2
Text aus PDF extrahiert