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Entnahme aus dem Schwabbach zur Bewässerung des privaten Gartens, Flst. 727, Bretzfeld-Schwabbach

Angenommen
TypAntrag
GemeindeBretzfeld
Datum2026-07-30
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Eine Antragstellerin beantragt am 05.06.2026 die wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von ca. 5 m³ Wasser pro Jahr aus dem Schwabbach zur Bewässerung ihres privaten Gemüsegartens auf Flurstück 727 in Bretzfeld-Schwabbach (Mai bis August, ca. 100 Liter pro Gießvorgang). Die Verwaltung empfiehlt Zustimmung unter der Bedingung, die Entnahme bei Niedrigwasser oder behördlichen Einschränkungen einzustellen. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag und der damit verbundenen Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang zu.

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Dokument

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Beratungsunterlage Nr. 2026/116 zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 30.07.2026 Entnahme aus dem Schwabbach zur Bewässerung des privaten Gartens, Flst. 727, Bretzfeld- Schwabbach Wasserrechtliche Erlaubnis Amt: Bauamt Aktenzeichen/Kürzel: 632.6/Wb Datum: 02.07.2026 Kontierung: Kosten: Zukünftige jährl. Abschreibung: Planansatz inkl. Planansatz lfd. Jahr: I. Sachverhalt DerAntragaufEntnahmeausdemSchwabbachzurBewässerungdesprivatenGartensaufFlst.727, Bretzfeld-Schwabbach ist am 05.06.2026 bei der Gemeinde Bretzfeld eingegangen. Die Antragstellerin möchte zum gießen ihres Gemüsegartens im Jahr ca. 5m³ Wasser aus der Schwabbach entnehmen. Pro Gießvorgang werden ungefähr 100 Liter Wasser benötigt. Es wird im Zeitraum Mai bis August bewässert. Die Entnahme erfolgt mit einer Akku-Schmutzwasserpumpe. Bei Niedrigwasser oder behördlichen Einschränkungen wird die Entnahme eingestellt. Das Flurstück liegt im Geltungsbereich des Wasserschutzgebietes Erlenwiesen Rappach. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat dem Antrag auf Entnahme aus der Schwabbach zur Bewässerung des privaten Gartens und der damit verbundenen Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang im beantragten Umfang von ca. 5m³ pro Jahr zuzustimmen. Bei Niedrigwasser oder behördlicher Einschränkung ist die Entnahme einzustellen. Beratungsunterlage II. Beschlussvorschlag Dem Antrag auf Wasserentnahme aus dem Schwabbach zur Bewässerung des privaten Gartens auf Flst.727inBretzfeldSchwabbachmiteinemUmfangvon5m³proJahrundderdamitverbundenen Befreiung vom Anschluss- und benutzungszwang wird zugestimmt. Das Einvernehmen der Gemeinde wird erteilt. Bei Niedrigwasser oder behördlicher Einschränkung ist die Entnahme einzustellen. Beratungsunterlage 2026/116 Seite1von2 Anlage zu BU Beratungsunterlage 2026/116 Seite2von2

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