Startseite › Ortsgemeinde Waldleiningen › Antrag
Antrag der FWG-Fraktion zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Waldleiningen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Ortsgemeinde Waldleiningen |
| Datum | 2025-09-08 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Öffentliche Sitzung Nummer: 2025/0750 Datum: 08.09.2025
Aktenzeichen: I/020-01/8
Verbandsgemeindeverwaltung
Sachbearbeiter*in: Johannes Gundall
Enkenbach-Alsenborn
Abgestimmt mit Vorsitzender/Vorsitzendem ☒
Antrag der FWG-Fraktion zur Änderung der Hauptsatzung der
Betreff:
Ortsgemeinde Waldleiningen
Gremium: TOP: Termin:
Ortsgemeinderat Waldleiningen 7 16.09.2025
Beschlussvorschlag
Der Ortsgemeinderat Waldleiningen beschließt die in der Anlage beigefügte 2. Sat-
zung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Waldleiningen.
Begründung
Die Hauptsatzung gilt unabhängig von der Wahlzeit des Gemeinderats.
Daraus folgt, dass die Hauptsatzung nur geändert werden muss, sofern sie Bestim-
mungen enthält, z.B. hinsichtlich der Anzahl der Beigeordneten oder des Näheren über
die Zahl, die Aufgaben und die Bezeichnung der Ausschüsse sowie deren Mitglieder-
zahl und die Zahl der sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürger in den einzelnen
Ausschüssen, die den kommunalpolitischen Vorstellungen und Absichten des neu ge-
wählten Gemeinderats entgegenstehen.
Die FWG-Fraktion hat mit Schreiben vom 03. September 2025 folgenden Antrag ge-
stellt:
Um auch nicht-Ratsmitgliedern die Mitarbeit in den Ausschüssen zu erlauben, bean-
tragt die FWG-Fraktion die Änderung § 2 Absatz 3 der Hauptsatzung. Der Wortlaut soll
wie folgt geändert werden:
(3) Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses, Rechnungsprüfungsausschus-
ses und des Bauausschusses werden zu 2/3 aus der Mitte des Gemeinderats und
zu 1/3 aus sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gebildet.
Entsprechendes gilt für die Stellvertreter der Ausschussmitglieder.
Die Beschlussfassung über die Hauptsatzung und ihre Änderung bedürfen jeweils der
Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats (§ 25 Abs. 2 GemO).
Eine Wahl (Nachwahl) dieser Ausschüsse – nach den Bestimmungen der v.g. Ände-
rung – kann erst nach dem Inkrafttreten der Änderung der Hauptsatzung erfolgen.
Der Entwurf der 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Wald-
leiningen ist als Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen
---
Im Auftrag:
(Johannes Gundall)
Text aus PDF extrahiert